Sicherheit im Alltag

Sicherheit am eigenen Pool

11.08.2022

Ein Pool im Garten – das ist der Traum vieler Menschen. Er verspricht Erholung und Entspannung auf dem eigenen Grundstück, Urlaub ein ganzes Jahr. Nicht nur Kinder lieben das Planschen, auch Erwachsene genießen das kühle Nass und natürlich die Optik, die aus einem Garten eine Wellness-Oase macht. Egal, ob Einbaupools, eingelassen in der Erde, oder sogenannte Quick-Up-Pools zum Aufblasen, ein kleiner Whirlpool, oder ein Schwimmteich - das Angebot ist riesig. Und die Nachfrage groß. In Wohngebieten sprießen Swimmingpools jeglicher Art und Bauweise gerade wie Pilze aus dem Boden. Gerade dort, wo auch viele Kinder leben. So schön er auch ist, ein Pool oder Teich birgt Gefahren und kann schnell zur Unfallquelle werden.

Was sollten Poolbauer und Besitzer beachten, um das Gefahrenrisiko zu minimieren?

Gibt es Gesetze für Poolbesitzer?

Es gibt keine direkten Gesetze für Poolbesitzer. „Ein Poolbauer oder Poolbesitzer hat jedoch immer eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, er muss für die Sicherheit der Personen sorgen, die sich um oder am Gartenpool oder Teich aufhalten. Ein Poolbesitzer muss alles dafür tun, dass mögliche Gefahren vermieden werden“, erklärt Karsten Freitag, Abteilungsleiter Privatkunden bei der ÖSA. Kommt es dann trotzdem zu einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gartenpool oder Teich, so hafte der Verkehrssicherungspflichtige.

Auch, wenn das Grundstück eingezäunt ist? „Ja, denn der Eigentümer hat die Gefahrenquelle geschaffen und ist deshalb auch dafür verantwortlich, dass nichts passiert“, ist von Karsten Freitag zu erfahren. Das bedeute auch, dass man dabei nicht nur an Nachbarskinder denken sollte. Kommen zum Beispiel Freunde mit ihren Kindern zu Besuch und es passiert etwas, trägt der Eigentümer die Verantwortung, selbst dann, wenn die Eltern anwesend waren.

Vorsicht auch bei kleinen und flachen Planschbecken! Besonders für Kleinkinder sind diese eine Gefahr, da sie auch in einem Planschbecken ertrinken können. Dies wird dann das „Stille Ertrinken“ genannt: Wenn Kinder planschen und ihr Mund mit Wasser in Verbindung kommt, schließt sich der Kehlkopfdeckel. Dieser Reflex ist ein Kindheitsreflex und kommt deswegen auch nur bei kleinen Kindern vor. So bekommen die Kinder keine Luft mehr und ertrinken lautlos.

Ein Albtraum.

Wie kann man einen Pool oder Schwimmteich sichern?

Eine Möglichkeit ist eine Poolabdeckung. Sie schützt das Wasser nicht nur vor Verschmutzung, sondern verhindert vor allem Unfälle. So können Kinder (oder auch Tiere!) nicht in den Pool fallen. Man sollte jedoch auch beim Kauf einer Abdeckung einiges beachten: So gibt es beispielsweise große Unterschiede für Winter- und Sommerplanen. Eine Alternative ist, den Pool oder Teich direkt einzuzäunen, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Hier ein paar Tipps, wie man die Sicherheit erhöhen kann:

Aufsicht

Lass Kinder niemals unbeaufsichtigt im Pool oder Planschbecken schwimmen, selbst wenn diese schon schwimmen können.

Zaun

Das Grundstück oder auch der Pool oder Teich selbst sollte mit einem Zaun gesichert sein, damit Kinder oder auch Tiere keinen Zutritt bekommen können.

Armlänge

Wer mit Kleinkindern schwimmt, sollte immer in der Nähe sein und höchstens eine Armlänge Abstand einhalten. So kann man im Notfall schnellstmöglich einschreiten.

Abdeckung

Bei Nichtbenutzung solltest du deinen Pool abdecken.

Beckenrand

Vorsicht auch am Beckenrand (z.B. bei einem gemauerten Pool). Um Unfälle zu vermeiden, sollten z.B. beim Poolbau rutschfeste Materialien verwendet werden.

Schwimmhilfen

Auf Schwimmhilfen ist nicht 100 Prozent Verlass.

Was ist, wenn doch etwas passiert? Kann man sich dagegen absichern?

Hier greift eine Privathaftpflichtversicherung, um sich finanziell gegen Schadenersatzansprü­che Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem ge­samten Vermögen. Die Privathaftpflichtschützt vor diesem Risiko.

Wer ist versichert? Karsten Freitag: „Mit einer Privathaftpflicht ist man selbst und alle im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen versichert.“ Eine private Haftpflichtversicherung ist übrigens auch sinnvoll, wenn zum Beispiel Wasser in Mengen aus dem Pool austritt und Schäden beim Nachbarn verursacht. Auch hier greift die eigene Haftpflichtversicherung.

Wenn einem selbst oder einer anderen Person auf dem Grundstück etwas passiert ist, man sich eine Verletzung zugezogen hat, sollte auf jeden Fall auch der eigene private Unfallversicherer informiert werden.

Auch daran sollte man denken: Was kann mit dem Pool selbst passieren? Ist ein Pool versicherbar?

Hier stellt sich die Frage: Ist der Pool fest eingebaut oder freistehend? Ist der Pool vollständig in der Erde versenkt, könnte er zum Beispiel bei der ÖSA optional über dieWohngebäudeversicherungmitversichert werden und ist so gegen Schäden durch Feuer oder Sturm und Hagel geschützt. Wer über seinem Pool eine Schwimmbadüberdachung hat, sollte zudem über eine Glasbruch-Versicherung nachdenken.

Wir empfehlen: Sprich am besten mit deinem Versicherungsberater. Erkundige dich bei ihm, was zu beachten und was überhaupt versicherbar ist. Hast du auch teures Zubehör oder teure Technik, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Poolsteuerung im Einsatz, lohnt sich ein Gespräch auf jeden Fall.

Und noch ein Hinweis zum Schluss: Auch für Tiere kann ein Pool zur Gefahr werden. Fallen sie ins kalte Wasser, kommen sie nur schwer oder meistens gar nicht allein wieder heraus. Es kommt auch nicht selten vor, dass Füchse, die sich immer öfter in Wohngebieten aufhalten, oder auch Marder, Dachse, Waschbären oder Igel in einen Pool oder Teich stürzen. Als Naturfreund mein Rat - mit einer Poolabdeckung ist auch ihnen geholfen! Oder hilf ihnen mit einer Ausstiegshilfe.

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Autor dieses Beitrags

Kerstin Winter

Hallo liebe Leserinnen und Leser, ich bin Kerstin Winter und mag als ausgebildete Zeitungsredakteurin alles Schöne und Interessante in Wort und Bild. Seit vielen Jahren arbeite ich bei der ÖSA. Im Blog schaue ich über den Tellerrand und berichte und reise so durch die Versicherungswelt.

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