Auslandsreisekrankenversicherung
Für Ihre gute Reise-Laune
Unser Schutz für Ihre Reise
Von der Magenverstimmung bis zum Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub kann man in Not geraten. Mit dem Auslandsreiseschutz packen Sie Ihre Koffer entspannter. Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen. Und: Sie müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen haben.
Das sichert das Reiseversicherungspaket für eine Reise ab
Behandlung
Betreuung
Beratung
Auslandsreisekrankenversicherung – Jetzt berechnen
Krankheitsfälle können auf jeder Reise eintreten, das Vergnügen einschränken oder den Urlaub abrupt beenden. Mit der URV Auslandskrankenversicherung ist im Fall des Falles auf allen Ihren Reisen die nötige Versorgung abgesichert. Wird tatsächlich eine Behandlung am Urlaubsort nötig oder sollten Sie Medikamente brauchen, übernehmen wir die Kosten. In Krankenhäusern brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Sollte es gar nicht anders gehen, wird auch ein Rücktransport von uns übernommen. Und die beste Information zum Schluss: Die Versicherung ist kurzfristig abschließbar, auch bei Last-Minute-Buchungen.
Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.
In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.
Was ist ein Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist:
- die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
- medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
- eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Versicherungsfall ist:
- die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
- medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
- eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Was ist, wenn ich mich im Aktiv-Urlaub verletze? Zahlt der Versicherer trotzdem?
Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.
Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.
Wie lange ist die Versicherungslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.
Wie sichere ich meine Familie ab?
Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen. Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen. Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Auf jeden Fall, Ihnen stehen zwei Tarife zur Auswahl, um entweder Reisen bis zu 56 Tage oder sogar bis zu einem Jahr abzusichern.
Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres von bis zu jeweils 56 Tagen Dauer können Sie mit der Jahrespolice im Tarif AKD absichern. Verreisen Sie länger als 56 Tage ist die Einmalpolice im Tarif AKE die richtige Lösung. Hier sind die Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen versicherbar.
Planen Sie einen längeren Aufenthalt?
Downloads und weitere Informationen
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der UKV-Union Krankenversicherung AG ,Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken, Registergericht Saarbrücken HRB 7184.