ÖSA Privathaftpflichtschutz

Nicht jede Scherbe bringt Glück.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Individueller Schutz für Ihre ganze Familie
  • Rund um die Uhr und weltweit
  • Berechtigte Ansprüche werden beglichen; unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Eine der wich­tig­sten Ver­si­che­rungen ü­ber­haupt

Die Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung beinhaltet nicht ohne Grund das Wort „Pflicht“. Sie ist eine der wich­tig­sten Ver­si­che­rungen ü­ber­haupt. Sie bietet Ihrer Familie und Ihnen Ver­si­che­rungs­schutz für Ge­fah­ren, die sich im täg­li­chen Le­ben als Pri­vat­person ergeben können. Denn im Ernst­fall haftet jeder mit seinem ge­sam­ten Ver­mö­gen und es kann sogar Ihre Ex­is­tenz bedrohen. Der ÖSA Privat­haft­pflicht­Schutz bietet Ihnen die notwendige Si­cher­heit und leistet im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschaden finanzielle Abhilfe.

Den passenden Tarif finden

Ihr Bedarf – Ihr Tarif:

Basis

  • Einsteiger-Produkt
  • Die Selbstbeteiligung ist auf 250 Euro begrenzt

Komfort

  • Top-Leistungen
  • Reduzierung der Selbstbeteiligung

Premium

  • maximaler Schutz
  • optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bei hohen Deckungssummen

Leistungen im Vergleich

Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

Hinweis

*In der PHV Single sind nur Sie versichert.
**gilt nicht für den Single-Tarif
1 bei Personenschäden maximal 15 Mio. Euro für jeden Geschädigten

Häufige Fragen zur Privathaftpflicht

Ist die Privathaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Nein, die Privathaftpflicht ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Scha­den­er­satz­an­sprü­che Dritter ab­zu­sich­ern. Denn wer ein­em an­de­ren fahr­läs­sig einen Scha­den zu­fügt, ihn also ver­letzt oder sein Ei­gen­tum be­schä­digt, haf­tet da­für in un­be­grenz­ter Höhe mit sei­nem ge­sam­ten Ver­mögen. Die Pri­vat­haft­pflicht schützt Sie vor die­sem Ri­si­ko.

Wer ist versichert?

Unseren Versicherungsschutz genießen alle in einem Haushalt lebenden Personen die eine wirtschaftliche Einheit bilden sowie pflegebedürftige Kinder und Eltern/Schwiegereltern/Großeltern in Pflegeeinrichtungen und minderjährige Kinder beim anderen Elternteil und zu Ausbildungszwecken auswärtige Kinder. Im Single-Tarif sind keine weiteren Personen neben dem Versicherungsnehmer versichert.

Wie kann ich einen Privathaftpflichtschaden melden?

Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Haftpflicht-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren. 

Was wird im Schadenfall geleistet?

Wir erstatten dem Ge­schä­dig­ten die Kos­ten, die auf­grund ei­nes Scha­dens ent­stan­den sind, z. B.

Per­so­nen­schä­den:

  • Arzt- und Kran­ken­haus­kos­ten so­wie Haus­halts­hil­fen,
  • Verdienst­aus­fall,
  • Schmerzens­geld,
  • Regress­for­de­run­gen von So­zial­ver­si­che­rungs­trä­gern.
           

Sachschäden:

  • Reparatur­kos­ten,
  • Wie­der­­be­­schaf­fungs­­kos­ten,
  • Wert­min­de­run­gen,
  • Regressansprüche von Ver­si­che­rern (z. B. ei­nes Ge­bäu­de­ver­si­che­rers).
Bin ich im Ausland versichert?

In PHV Basis, Komfort und Premium sind vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa bis zur Versicherungssumme abgesichert. Außerhalb von Europa ist der Versicherungsschutz für PHV Basis und Komfort auf drei Jahre und für Premium auf fünf Jahre begrenzt.

Bin ich bei Schäden im Internet versichert?

Ja, bei Schäden durch den Gebrauch des Internets besteht Ver­si­che­rungs­schutz.

Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?

Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellensittiche sind in der privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert. Nicht ver­si­chert sind Hunde, Reit- und Zug­tiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu ge­werb­lich­en oder land­wirt­schaft­li­chen Zweck­en ge­hal­ten wer­den. 
Dafür bie­ten wir Ih­nen ei­ne se­pa­ra­te Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Wie kann ich meine Drohne versichern?

Drohnen bis 250 g Abfluggewicht sind im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5.000 g Abfluggewicht können - zusammen mit einer Privathaftpflicht Premium - zusätzlich über den Baustein Privathaftpflicht Drohnen versichert werden.
Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflicht­versicherung gesetzlich vorge­schrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungs­schutz.

Was ist ein Allmählichkeitsschaden?

Ein All­mäh­lich­keits­scha­den ist ein Sach­scha­den, der nicht durch spon­tane, son­dern all­mäh­liche – das heißt mehr oder we­ni­ger lang an­dau­ern­de – Ein­wir­kung der Tem­pe­ra­tur (Kälte, Wärme, Hitze), von Gasen und Dämpfen, aggressiven Rauch oder Feuchtig­keit entsteht.

Aus der Pri­vathaft­pflicht be­steht Ver­si­che­rungs­schutz, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer von sei­nem Ver­mie­ter auf Er­satz eines Schim­­mel­­scha­­dens in An­­spruch ge­­nom­­men wird, der durch un­­zu­­rei­­chen­­de Lüf­­tung der Miet­­woh­­nung ent­­stan­­den ist.

In welchen Bereichen bin ich abgesichert?
  • Radfahren
  • Einkaufen
  • Teilnahme am Stra­ßen­ver­kehr als Fuß­gän­ger
  • Haus- und Grund­be­sitz
    Bei Selbst­nut­zung von einem Ein­fa­mi­li­en­haus und/​oder Wo­chen­end­haus vom Ver­si­cher­ungs­neh­mer bzw. den mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen zu pri­va­ten Wohn­zweck­en im In­land
  • Miet­sach­schä­den
    Bei Schä­den an pri­vat ge­mie­te­ten Räu­men, zum Bei­spiel Be­schä­di­gung des Fuß­bo­dens, des Wasch­beck­ens, der Fen­ster­bank. Nicht ein­ge­schlos­sen sind Schä­den zum Bei­spiel an Hei­zungs­an­la­gen sowie an Elek­tro- und Gas­ge­rä­ten und Schä­den wegen Ab­nut­zung, Ver­schleiß und über­mä­ßi­ger Be­an­spruch­ung.
  • Verpflich­tun­gen aus dem Miet­ver­trag
    Zum Bei­spiel für die vom Haus­be­sit­zer auf den Mie­ter über­tra­gene Be­leuch­tungs- und/​oder Streu- und Rei­ni­gungs­pflicht
  • Kinder
    Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus der Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht für min­der­jäh­ri­ge Kinder
  • Frei­zeit­sport
    Zum Bei­spiel beim Ski­fah­ren, Fuß­ball, Squash, In­line-Ska­ting und Snow­boar­den, aus­ge­nom­men Flug- und Motor­sport
  • Kleintier­haltung
    Zah­me Haus­tiere und "ge­zähm­te Klein­tiere", zum Bei­spiel Kat­zen, Ham­ster, Wel­len­sit­tiche, Bie­nen. Sie dür­fen nicht zu ge­werb­lichen oder land­wirt­schaft­li­chen Zwecken ge­hal­ten oder ge­züch­tet wer­den.
Mein Copilot 2.0 | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.

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