Jeder Hundehalter oder Pferdebesitzer sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, denn nur über sie sind Schäden versichert, die ihre vierbeinigen Freunde anrichten oder verursachen.
ÖSA Privathaftpflichtschutz
Nicht jede Scherbe bringt Glück.Ihre Vorteile auf einen Blick:
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt
Die Privat-Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht ohne Grund das Wort „Pflicht“. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet Ihrer Familie und Ihnen Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn im Ernstfall haftet jeder mit seinem gesamten Vermögen und es kann sogar Ihre Existenz bedrohen. Der ÖSA PrivathaftpflichtSchutz bietet Ihnen die notwendige Sicherheit und leistet im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschaden finanzielle Abhilfe.
Den passenden Tarif finden
Ihr Bedarf – Ihr Tarif:
Basis
Komfort
Premium
Leistungen im Vergleich
Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
BASIS* | KOMFORT* | PREMIUM* | |||
---|---|---|---|---|---|
Versicherungssumme
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
| 5 Mio EUR | 501 oder 15 Mio EUR | 501 oder 15 Mio EUR | ||
Selbstbeteiligung | 250 EUR | 0 EUR
150 EUR
250 EUR | 0 EUR
150 EUR
250 EUR | ||
Prüfung der Haftpflichtfrage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen | |||||
Mitversicherte Personen | - | - | - | ||
alle im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Personen (wirtschaftliche Einheit) **
Als privater Haushalt zählt jede zusammenwohnende auf Dauer angelegte Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften.
| |||||
deliktunfähige Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ** | bis 20.000 EUR | ||||
Auszug Versicherungsschutz | - | - | - | ||
Neuwertentschädigung (ausgenommen Multimediageräte und Brillen) bis 5.000 EUR | |||||
Forderungsausfalldeckung
Sie tritt ein, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher des Schadens aber nicht zahlt.
| |||||
Schäden an privat gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR
| bis 10.000 EUR | bis 10.000 EUR | bis 50.000 EUR | ||
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen | bis 30.000 EUR | bis 30.000 EUR | |||
Allmählichkeitsschäden | |||||
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln bis 50.000 EUR | |||||
Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien | |||||
Private Ladestationen für E-Mobilität auf dem selbstbewohnten Grundstück (Wallboxen) | |||||
Schäden aus privater Internetnutzung | bis 1 Mio. EUR | bis 1 Mio. EUR | |||
Vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa ohne zeitliche Begrenzung, sonst | 3 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre | ||
Be- und Entladeschäden
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR
| bis 2.000 EUR | bis 2.000 EUR | bis 10.000 EUR | ||
- |
Hinweis
*In der PHV Single sind nur Sie versichert.
**gilt nicht für den Single-Tarif
1 bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR für jeden Geschädigten
Bausteine
Wer seinen Schutz erweitern möchte, wählt bei der ÖSA aus einem breiten Zusatzangebot.
Absicherung für Jäger bei Schadenersatz forderungen, die sich aus den Gefahren einer mit der Jagd mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeit ergeben. Mitversichert ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden.
Sie kommt für Schäden anderer auf, die durch den Fahrer des Bootes verursacht werden. Um auch einen Schadensfall am eigenen Boot zu versichern, ist wie bei einem Auto der Abschluss einer Bootskaskoversicherung erforderlich.
Das ist die Absicherung für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Richter vor Regressansprüchen des Arbeitgebers während der dienstlichen Tätigkeit. Der Dienstherr nimmt Sie im Einzelfall nach den beamten- oder tarifrechtlichen Vorschriften in Regress.
Sie sind Halter von Flugdrohnen? Mit dem Zusatzbaustein Drohnen sind Personen- und Sachschäden durch Flugdrohnen/Flugmodelle über 250 g bis 5.000 g Abfluggewicht wahlweise mit 1 Mio. oder 3 Mio. Euro Versicherungssumme versichert.
Services
Wir sind mit unseren umfangreichen Services für Sie da.
Unsere Services
Häufige Fragen zur Privathaftpflicht
Ist die Privathaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Nein, die Privathaftpflicht ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Schadenersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflicht schützt Sie vor diesem Risiko.
Wer ist versichert?
Unseren Versicherungsschutz genießen alle in einem Haushalt lebenden Personen die eine wirtschaftliche Einheit bilden sowie pflegebedürftige Kinder und Eltern/Schwiegereltern/Großeltern in Pflegeeinrichtungen und minderjährige Kinder beim anderen Elternteil und zu Ausbildungszwecken auswärtige Kinder. Im Single-Tarif sind keine weiteren Personen neben dem Versicherungsnehmer versichert.
Wie kann ich einen Privathaftpflichtschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Haftpflicht-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Was wird im Schadenfall geleistet?
Wir erstatten dem Geschädigten die Kosten, die aufgrund eines Schadens entstanden sind, z. B.
Personenschäden:
- Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen,
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern.
Sachschäden:
- Reparaturkosten,
- Wiederbeschaffungskosten,
- Wertminderungen,
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers).
Bin ich im Ausland versichert?
In PHV Basis, Komfort und Premium sind vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa bis zur Versicherungssumme abgesichert. Außerhalb von Europa ist der Versicherungsschutz für PHV Basis und Komfort auf drei Jahre und für Premium auf fünf Jahre begrenzt.
Bin ich bei Schäden im Internet versichert?
Ja, bei Schäden durch den Gebrauch des Internets besteht Versicherungsschutz.
Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellensittiche sind in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Dafür bieten wir Ihnen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wie kann ich meine Drohne versichern?
Drohnen bis 250 g sind im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht Premium beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5000 g Abfluggewicht können zusätzlich über den Baustein Privathaftpflicht Drohnen versichert werden.
Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungsschutz.
Was ist ein Allmählichkeitsschaden?
Ein Allmählichkeitsschaden ist ein Sachschaden, der nicht durch spontane, sondern allmähliche – das heißt mehr oder weniger lang andauernde – Einwirkung der Temperatur (Kälte, Wärme, Hitze), von Gasen und Dämpfen, aggressiven Rauch oder Feuchtigkeit entsteht.
Aus der Privathaftpflicht besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer von seinem Vermieter auf Ersatz eines Schimmelschadens in Anspruch genommen wird, der durch unzureichende Lüftung der Mietwohnung entstanden ist.
In welchen Bereichen bin ich abgesichert?
- Radfahren
- Einkaufen
- Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger
- Haus- und Grundbesitz
Bei Selbstnutzung von einem Einfamilienhaus und/oder Wochenendhaus vom Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen zu privaten Wohnzwecken im Inland - Mietsachschäden
Bei Schäden an privat gemieteten Räumen, zum Beispiel Beschädigung des Fußbodens, des Waschbeckens, der Fensterbank. Nicht eingeschlossen sind Schäden zum Beispiel an Heizungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. - Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
Zum Beispiel für die vom Hausbesitzer auf den Mieter übertragene Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht - Kinder
Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder - Freizeitsport
Zum Beispiel beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden, ausgenommen Flug- und Motorsport - Kleintierhaltung
Zahme Haustiere und "gezähmte Kleintiere", zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellensittiche, Bienen. Sie dürfen nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten oder gezüchtet werden.
Downloads und weitere Informationen
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.