ÖSA Risikolebensversicherung
Weil Vorsorge Vertrauen schafft.Geringe Beiträge – hohe Absicherung
Unsere Risikolebensversicherung bietet Ihnen schon mit relativ geringen Beiträgen hohe Versicherungssummen zur Absicherung Ihrer Familie. Und durch mögliche Anpassung der Leistungen und Beiträge an Ihren steigenden Lebensstandard und Ihren wachsenden Sicherheitsbedarf können Sie Ihren Versicherungsschutz immer mit Ihren Vorstellungen in Einklang bringen. Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich insbesondere zur Absicherung der Familie, Absicherung der Finanzierung von Hauseigentum und zur Kreditabsicherung.
Die Leistungen der Risikolebensversicherung auf einen Blick
Vertragspartner:
Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Risikolebensversicherung | |
---|---|
Absicherung bei Tod
Mit geringem finanziellen Aufwand Absicherung der Hinterbliebenen und Ablösung von hohen Zahlungsverpflichtungen zum Beispiel durch Kredite möglich
| |
Individuelle Laufzeit
Sie können eine individuelle Laufzeit für Ihren Versicherungsschutz vereinbaren.
| |
Vorzeitige Auszahlung
Option auf vorzeitigen Abruf der Todesfallleistung bei fortschreitender unheilbarer Erkrankung, die innerhalb von 12 Monaten zum Tode führt.
| |
Umtauschrecht
Innerhalb der ersten 12 Jahre können Sie Ihren Todesfallschutz in eine Rentenversicherung umtauschen. Und das alles ohne erneute Gesundheitsprüfung.
| |
Persönliches Anpassungsrecht
Erhöhungsrecht der vereinbarten Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen wie zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie.
| |
Erhöhter Versicherungsschutz
Ohne Mehrbeitrag erhalten Sie einen 20 Prozent höheren Versicherungsschutz nach der Geburt bzw. Adoption eines Kindes, nach der Heirat innerhalb des ersten Ehejahres und bei Unfalltod.
| |
- |
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
- Bei der Risikolebensversicherung wird das eigene Leben für eine frei wählbare Laufzeit und eine frei wählbare Summe versichert. Stirbt man während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen diese vereinbarte Versicherungssumme in vollem Umfang ausgezahlt.
Wer ist versichert, wer bezugsberechtigt?
- Das eigene Leben wird versichert, bezugsberechtigt sind die Erben. Diese kann man auf Wunsch auch vertraglich benennen. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung versichern zwei Partner je das Leben der/des anderen. Stirbt eine der zwei Personen, ist die andere bezugsberechtigt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
- Wie hoch diese Summe sein sollte, hängt davon ab, inwiefern Dritte finanziell von Ihnen abhängig sind. Sind Sie Hauptverdiener der Familie und haben Nachwuchs, der noch nicht auf eigenen Beinen steht, sollten Sie die Summe entsprechend hoch wählen. Dient die Versicherung der Absicherung einer Baufinanzierung, entspricht die Summe dem Kreditbetrag.
Was wird bei der Risikolebensversicherung versichert?
- Versichert werden ein oder zwei Leben. Das einzige Risiko, das die Risikolebensversicherung versichert, ist der Tod.
Gibt es eine Risikoprüfung?
- Ja. Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist abhängig von:
- dem Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten beziehungsweise Vorerkrankungen
- dem Alter
- dem ausgeübten Beruf
- einem eventuellen risikoreichen Hobby
Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vorerkrankung hatte?
- Gibt es viele oder schwierige Vorerkrankungen, kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen allerdings zu groß, ist gegebenenfalls auch eine Ablehnung der Übernahme des Versicherungsschutzes möglich.
Muss die Versicherungssumme versteuert werden?
- Die Todesfallleistung ist immer einkommensteuerfrei. Es kann jedoch die Erbschaftsteuer anfallen – Im familiären Bereich gelten hohe persönliche Freibeträge (gesonderte Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder im Todesfall), so dass in der Regel keine Erbschaftsteuer anfällt. Aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, dass Lebenspartner eine Risikolebensversicherung auf das Leben ihres Partners abschließen. Dadurch wird im Versicherungsfall die Erbschaftsteuer vermieden.Anders sieht das bei nichtehelichen Partnern, sonstigen Angehörigen und Bezugspersonen aus.
Was ist, wenn Sie die Vertragslaufzeit überleben?
- Überlebt man das Ende der Laufzeit, hat man keinerlei Anspruch auf die Versicherungssumme oder eine Rückerstattung der Beiträge.
Downloads und weitere Informationen
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22241.