ÖSA Risikolebensversicherung

Weil Vorsorge Vertrauen schafft.
  • Finanzieller Schutz für Hinterbliebene
  • Bei Unfalltod zusätzliche Leistung von 20 Prozent
  • Vorgezogene Leistung bei Diagnose einer „unheilbaren Krankheit“

Geringe Beiträge – hohe Absicherung

Un­sere Ri­si­ko­lebens­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen schon mit re­lativ ge­rin­gen Bei­trä­gen hohe Ver­siche­rungs­sum­men zur Ab­si­che­rung Ihrer Familie. Und durch mö­gliche An­pas­sung der Lei­stun­gen und Bei­trä­ge an Ihren stei­gen­den Lebens­stan­dard und Ihren wachsen­den Sicher­heits­bedarf kön­nen Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schutz immer mit Ihren Vor­stel­lun­gen in Ein­klang brin­gen. Eine Ri­si­ko­­lebens­­ver­si­che­rung empfiehlt sich ins­be­son­dere zur Ab­si­che­rung der Familie, Ab­si­che­rung der Fi­nan­zie­rung von Haus­ei­gen­tum und zur Kre­dit­ab­si­che­rung.

Die Leistungen der Risiko­lebens­versicherung auf einen Blick

Vertragspartner:
Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

Risiko­lebens­versicherung

Absicherung bei Tod
Mit ge­ring­em finanz­iellen Auf­wand Absich­erung der Hinter­blie­benen und Ab­lösung von hohen Zahlungs­verpflich­tungen zum Bei­spiel durch Kre­dite möglich
Individuelle Lauf­zeit
Sie kön­nen eine indi­vidu­elle Lauf­zeit für Ihren Ver­sich­erungs­schutz verein­baren.
Vorzeitige Aus­zahlung
Option auf vor­zeitigen Abruf der Todesfall­leistung bei fort­schrei­tender unheil­barer Erkrankung, die in­nerhalb von 12 Monaten zum Tode führt.
Umtausch­recht
Innerhalb der ersten 12 Jahre kön­nen Sie Ihren Todes­fallschutz in eine Renten­versicherung um­tauschen. Und das alles ohne erneute Ge­sund­heits­prüfung.
Persönliches Anpas­sungs­recht
Erhö­hungs­recht der ver­einbar­ten Ver­sich­erungs­summe bei bestim­mten Lebens­ereignis­sen wie zum Bei­spiel Hei­rat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Im­mobilie.
Erhöhter Versich­erungs­schutz
Ohne Mehr­beitrag erhal­ten Sie einen 20 Pro­zent höheren Ver­sicherungs­schutz nach der Geburt bzw. Adoption eines Kin­des, nach der Hei­rat in­nerhalb des ersten Ehe­jahres und bei Unfall­tod.
-

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
  • Bei der Risikolebensversicherung wird das eigene Leben für eine frei wählbare Laufzeit und eine frei wählbare Summe versichert. Stirbt man während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen diese vereinbarte Versicherungssumme in vollem Umfang ausgezahlt.
Wer ist versichert, wer bezugsberechtigt?
  • Das eigene Leben wird versichert, bezugsberechtigt sind die Erben. Diese kann man auf Wunsch auch vertraglich benennen. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung versichern zwei Partner je das Leben der/des anderen. Stirbt eine der zwei Personen, ist die andere bezugsberechtigt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
  • Wie hoch diese Summe sein sollte, hängt davon ab, inwiefern Dritte finanziell von Ihnen abhängig sind. Sind Sie Hauptverdiener der Familie und haben Nachwuchs, der noch nicht auf eigenen Beinen steht, sollten Sie die Summe entsprechend hoch wählen. Dient die Versicherung der Absicherung einer Baufinanzierung, entspricht die Summe dem Kreditbetrag.
Was wird bei der Risikolebensversicherung versichert?
  • Versichert werden ein oder zwei Leben. Das einzige Risiko, das die Risikolebensversicherung versichert, ist der Tod.
Gibt es eine Risikoprüfung?
  • Ja. Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist abhängig von:
    • dem Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten beziehungsweise Vorerkrankungen
    • dem Alter
    • dem ausgeübten Beruf
    • einem eventuellen risikoreichen Hobby
Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vorerkrankung hatte?
  • Gibt es viele oder schwierige Vorerkrankungen, kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen allerdings zu groß, ist gegebenenfalls auch eine Ablehnung der Übernahme des Versicherungsschutzes möglich.
Muss die Versicherungssumme versteuert werden?
  • Die Todesfallleistung ist immer einkommensteuerfrei. Es kann jedoch die Erbschaftsteuer anfallen – Im familiären Bereich gelten hohe persönliche Freibeträge (gesonderte Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder im Todesfall), so dass in der Regel keine Erbschaftsteuer anfällt. Aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, dass Lebenspartner eine Risikolebensversicherung auf das Leben ihres Partners abschließen. Dadurch wird im Versicherungsfall die Erbschaftsteuer vermieden.
    Anders sieht das bei nichtehelichen Partnern, sonstigen Angehörigen und Bezugspersonen aus.
Was ist, wenn Sie die Vertragslaufzeit überleben?
  • Überlebt man das Ende der Laufzeit, hat man keinerlei Anspruch auf die Versicherungssumme oder eine Rückerstattung der Beiträge.

Downloads und weitere Informationen

KommunalRente | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22241.

Das könnte Sie auch interessieren

Nicht jede Dachluke verbessert die Aussicht.

Wohngebäude

Ein Eigenheim ist der Traum vieler Men­schen. Mit der ÖSA Wohngebäudeversicherung sind Ihre eigenen vier Wände gegen alle Ri­si­ken durch Feu­er, Blitz, Sturm, Ha­gel und Lei­tungs­­was­ser ab­ge­si­chert.
Lass dich nicht stoppen

Unfallversicherung

In Deutschland passiert durch­schnitt­lich alle 4 Se­kun­den ein Un­fall. Die ge­setz­li­che Ver­si­che­rung reicht in vielen Fällen nicht aus. Mit der pri­va­ten Un­fall­ver­si­che­rung sind Sie für alle Fälle ab­ge­deckt.
Jetzt bestimmen, was man morgen hat

PrivatRente

Die ÖSA PrivatRente oder die ÖSA PrivatRente Invest passt für all diejenigen, die eine sichere private Vorsorge suchen, auf Ertrag und Flexibilität Wert legen und gleichzeitig an ihre Familie denken.

Wir sind für Sie da!

Ihre ÖSA-Vertretung vor Ort

Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater in Ihrer Nähe.
Jetzt finden

Unser Service für Sie

Wir helfen Ihnen persönlich, aber auch gern telefonisch oder online.
Alle Services

Meine ÖSA

Das ÖSA Kundenportal – alles an einem Ort – jederzeit digital abrufbar.
Mehr erfahren