Zusatzversicherung Heilpraktiker

NaturPRIVAT – Für naturheil­kundliche und alter­native Heilmethoden

Für Ihre natürliche Gesundheit

Ergänzen Sie die Schulmedizin um Heilmöglichkeiten aus der Natur: Mit diesem Tarif entscheiden Sie selbst, wie Ihre Gesundheitsversorgung aussieht. Die Zusatzversicherung übernimmt 80% der Kosten.

Leistungsumfang

Das sichert Ihre neue Heilpraktiker-Versicherung ab

Behandlungen

  • Durch Heilpraktiker mit unbeschränkter Heilpraktikererlaubnis
  • Oder Ärzte für Naturheilverfahren

Heilmittel

  • Aus dem GebüH oder Hufelandverzeichnis
  • Zum Beispiel: Osteopathie, Chirotherapie oder Massage

Arzneimittel

  • Pflanzliche Arzneimittel (zum Beispiel Hustenlöser)
  • Homöopathische Arzneimittel
NaturPRIVAT

Monatlicher Gesamtbeitrag

28,10

Naturheilkundliche und alternative Heilmethoden
Die Erstattung bezieht sich auf Ihren jeweiligen Rechnungsbetrag einer medizinischen Leistung, die entweder im „Hufelandverzeichnis“ (Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen) oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt ist. Nicht erstattungsfähig sind Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. 

Wir erstatten 80 Prozent bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro (erstattet werden bis zu 1.000 Euro) im Kalenderjahr. In den ersten beiden Jahren gelten niedrigere Erstattungsgrenzen.

Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker
Mitversichert sind Heilmittel, die im Rahmen Ihrer naturheilkundlichen Behandlung erbracht wurden. Erstattet werden Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. Dazu zählen insbesondere Therapien und Anwendungen wie Akupunktur, Ayurveda, Chiropraktik, Enzymtherapie, Homöopathie, Hypnose, Kinesiologie, Lymphdrainage, Osteopathie, Traditionalle Chinesische Medizin oder Ultraschalltherapie. 

80%

Heilmittel
Mitversichert sind Medikamente und Verbandmittel, die im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung verordnet wurden. Für Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel erhalten Sie ebenfalls keine Erstattung.

80%

Arznei- und Verbandmittel

80%

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Häufige Fragen zu NaturPRIVATWas fragen andere Kunden?
Erhalte ich auch Erstattungen für Psychotherapie?
Nein. Dafür gibt es zwei Gründe: Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und: Psychotherapie (Gesprächstherapie) ist kein Naturheilverfahren.
Zahlt die Zusatzversicherung auch Homöopathie oder Osteopathie?
Ja. Die Versicherung erstattet alle Leistungen, die im Hufelandverzeichnis oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stehen.
Was ist das GebüH? Und was das Hufelandverzeichnis?
GebüH steht für das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: Es enthält die üblichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen. Es ist keine Richtlinie, sondern eine Berechnungshilfe. Mit dem Hufelandverzeichnis arbeiten naturheilkundlich tätige Ärzte: Es listet bewährte alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf.
Was ist der Unterschied zwischen einem Arzt für Naturheilverfahren und einem Heilpraktiker?
Der Unterschied liegt im Ausbildungsweg: Der Arzt hat an einer Universität Schulmedizin studiert. Nach erfolgreichem Abschluss erhält er die Approbation. Das heißt: Er darf sich Arzt nennen und den akademischen Heilberuf ausüben. Naturheilkunde ist eine zusätzliche Weiterbildung. Ein Heilpraktiker absolviert eine schulische Ausbildung. Für die Heilpraktikererlaubnis muss er eine Prüfung beim örtlichen Gesundheitsamt ablegen.
Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.
Wie lange ist die Wartezeit?
Für die Zusatzversicherung NaturPRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Nach Vertragsabschluss und dem vereinbarten Versicherungsbeginn können Sie direkt Leistungen erhalten. In den ersten beiden Jahren gelten jedoch Erstattungshöchstgrenzen.
Zusatzversicherung Heilpraktiker | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der UKV-Union Krankenversicherung AG ,Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken, Registergericht Saarbrücken HRB 7184.

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