ÖSA Bauherrenhaftpflicht

Sicherheit - das beste Fundament für Ihr Eigenheim

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Absicherung des Bau­herren gegen Schaden­ersatz­an­sprüche
  • Prüfung der Schaden­ersatz­pflicht
  • Regulierung be­rech­tig­ter bzw. Abwehr un­be­rech­tig­ter Schaden­ersatz­ansprüche

Bauherrenhaftpflicht

Ob es sich um die Lagerung und Sicherung von Baumaterial oder um die Reinigung der Bau­stellen­zu­fahrt handelt, als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Person zu Schaden kommt oder ein Sach­scha­den ent­steht. Wenn doch mal etwas pas­siert, schützt Sie eine Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

Varianten im Vergleich

Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
 

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Ver­si­che­rungs­sum­me
Es kann zwisch­en 3 Va­ri­an­ten ge­wählt werden.
5 Mio EUR für Personen-/​Sach­schäden, 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den
15 Mio EUR für Personen-/​Sach­schäden, 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den
50 Mio EUR1 für Personen-/​Sach­schäden, 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den
Haus- und Grund­be­sitz­er­haft­pflicht für das zu be­bau­ende Grund­stück und das zu er­rich­ten­de Bau­werk
Ge­fah­ren aus Be­sitz, Hal­ten und Ge­brauch von ei­gen­en und frem­den, nicht selbst­fahr­enden Ar­beits­ma­schinen
Sen­kung­en von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen
Ab­was­ser­schä­den
Schä­den durch Er­schüt­terung in­folge von Ramm­arbei­ten
Schä­den durch Senk­ungen von Grund­stücken oder Erd­rutsch­ungen oder durch He­bung­en von Grund­stücken auf­grund Geo­ther­mie­boh­rung­en bis 10 Meter
Hinweis

* bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR für jeden Geschädigten

Services

Wir sind mit unseren umfangreichen Services für Sie da.

Häufige Fragen

Was ist versichert?
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das versicherte Bauvorhaben.
Wer ist mitversichert?
  • In der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Bauherr sowie sämtliche, mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen und Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen, versichert.
Ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung Pflicht ?
  • Nein. Eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren diese Versicherung abzuschließen.
Was passiert, wenn der Bau länger als die Versicherungsdauer dauert?
  • Die Versicherung beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.

Downloads und weitere Informationen

Hinweis

Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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