Erweiterte Natur­gefahren

Für Ihr Hab und Gut

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schutz für Haus und Wohnung gegen Naturgefahren
  • Bewahren, was Sie sich geschaffen haben
  • Absicherung von Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall und Erdsenkung

Klimawandel ist real

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt: Naturkatastrophen sind keine Seltenheit mehr. Dennoch müssen Sie nicht zwangsläufig die Folgen tragen, wenn die Elemente verrückt spielen. Als Ergänzung zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung schützt der erweiterte NaturgefahrenSchutz (Elementarversicherung) Ihr Zuhause bei Katastrophen.

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Hier erfahren Sie, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in Ihrer Region sind.
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Häufige Fragen zum NaturgefahrenSchutz

Was sichert eine ganz normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung ab?
Die klassische Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hilft bei Schä­den oder der to­ta­len Zer­stö­rung durch Feu­er (da­zu ge­hört der Blitz­ein­schlag), durch Sturm und Ha­gel und Lei­tungs­was­ser ein­schließ­lich Frost­schä­den. Die Haus­rat-​Po­lice deckt das be­weg­liche In­ven­tar der Woh­nung ge­gen die­se Ge­fah­ren ab und ge­gen Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus nach ei­nem Ein­bruch. Was viele nicht wis­sen: Kom­plett wird das alles erst durch den er­wei­ter­ten Schutz gegen Na­tur­ge­fah­ren.
Was versteht man unter erweiterte Naturgefahren?
Zu ihnen gehört zuallererst das, was wir zum Beispiel schon öfter in unserer Region erlebten: Überflutungen, die durch Starkregen ent­stan­den sind, und Über­schwem­mun­gen durch Hoch­wasser. Aber auch Schnee­druck, der Dächer oder Ge­bäu­de­teile ein­stür­zen lässt, und Er­drutsch, wie es ihn mehr­fach in südlichen Teilen Sachsen-​Anhalts mit verheerenden Schlamm­la­wi­nen gab.
Viele Menschen leben weit weg von fließenden Gewässern – wozu der Naturgefahrenschutz?
Weil er viel mehr ist als nur ein Schutz gegen Hoch­was­ser­schä­den. Über die Hälfte der Schä­den hat mit Stark­regen und seinen Folgen und nichts mit einer direkten Lage am Fluss oder am Bach zu tun. Gerade Starkregen mit Rückstau gibt es immer öfter, er kommt über­rasch­end und kann überall auftreten.
Hilft in solchen Situationen nicht der Staat?
Sachsen-Anhalt gehört neben Bayern, Nieder­sachsen, Rhein­land-​Pfalz und Sachsen zu den Bundes­ländern, die alle Bürger mit Nach­druck zur Eigen­vorsorge gegen Schäden durch Naturgefahren auf­ge­rufen haben. Das Land werde künftig in solchen Situa­tionen nicht mehr ohne Wei­teres helfen, hat der Mi­ni­ster­prä­sident erklärt. Was privat versichert werden kann, müsse auch so geschützt werden.
Ist denn alles versicherbar?
Die ÖSA Ver­si­che­run­gen gehen davon aus, dass rund 99 Prozent der Wohn­ge­bäude und Haus­halte ver­si­cher­bar sind. Aber: Rund zwei Drittel in Sachsen-​Anhalt haben noch keinen aus­rei­chen­den Schutz gegen Schäden durch Naturgefahren.
Und wenn es passiert, kann man den Schaden nicht allein bezahlen?
Schäden durch Naturgefahren sind erfahrungsgemäß komplexe Schäden und damit meistens auch sehr teuer. Nur die Wenigsten können sie aus eigener Tasche bezahlen. Wenn „nur“ der Keller eines Wohnhauses durch Starkregen und Rückstau vollläuft, verursacht das schnell Kosten in fünfstelliger Höhe. Hier geht es dann um die Existenz von Familien oder Gewerbetreibenden.

Downloads und weitere Infor­matio­nen

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aus Sachsen-Anhalt | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.

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