ÖSA HausratSchutz

Nicht jedes Wasserspiel erhöht die Lebensqualiät.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Wir bieten umfangreiche Lei­stungen, einfach er­wei­ter­bar durch zu­sätz­liche Bau­steine
  • Wir erstatten Leistungen für Re­pa­ra­turen oder notwendige Neu­an­schaf­fungen – zum Neupreis.
  • Wir versichern Sie auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und bewahren, was Ihnen und Ihrer Familie lieb und teuer ist.

Fi­nan­ziell ab­ge­si­chert

Jeder kennt‘s: Man fährt in den Ur­laub, ver­gisst den Haupt­wasser­hahn ab­zu­drehen und wird bei der Rück­kehr von einem Wasser­scha­den be­grüßt. Die Woh­nung steht unter Wasser. Möbel, E­lek­tr­onik, Wert­sachen – in ei­nem Haus­halt kommt viel zusammen, was zer­stört wer­den kann. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt, was ei­nem lieb und teuer ist. So un­ter­schied­lich die Ge­fah­ren auch sind, die Fol­gen sind immer gleich: Ein Haus­rat­scha­den ist fi­nan­ziell und emotional be­las­tend. 

Tarife im Überblick

Den passenden Tarif finden

Basis

  • Einsteiger-Produkt
  • Solide Grundsicherung und schützt das, was Ihnen lieb und teuer ist

Komfort

  • Umfangreichen Leistungserweiterung
  • Preislich nur wenig über dem Basistarif

Premium

  • Für maximalen Schutz
  • Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bei hohen Deckungssummen

Leistungen im Vergleich

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

Basis

Komfort

Premium

Versicherte Gefahren
Feuer (Brand, Blitz­schlag, Explosion, Implosion, Anprall von Fahr­zeu­gen), Ein­bruch­dieb­stahl und Be­rau­bung, Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch oder bei Be­rau­bung, Lei­tungs­was­ser und Hagel
Sturm ab Windstärke
8
8
7
Ü­ber­win­dung von e­lek­tro­ni­schen oder bio­met­ri­schen Schließ­me­cha­nis­men mit Zer­ti­fi­kat, auch Smart-Home
Blitz-Über­span­nungs­schäden
Blitz­über­spannungs­schä­den sind Schä­den an e­lek­tri­schen Ge­rä­ten, die ent­ste­hen, wenn sich die er­höh­te Spann­ung eines Blitz­es über das Lei­tungs­system bis in das ei­gen­e Haus oder die ei­gen­e Woh­nung fort­setzt.
Wasser­aus­tritt aus im Ge­bäu­de ver­lauf­en­den Regen­wasser­lei­tun­gen und im Ge­bäu­de be­find­li­chen Rohren und sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen von Zis­terne­anlagen
Rohrbruch- und Frostschäden
Einschluss von weiteren Natur­ge­fah­ren (E­le­ment­ar­schä­den)
durch Über­schwem­mung (außer Sturm­flut), Rück­stau, Erd­be­ben, Erd­fall, Erd­rutsch, Schnee­druck, Vul­kan­aus­bruch und La­wi­nen
bis 500 EUR
bis 1.000 EUR
Entschädigungsgrenze für Bargeld unverschlossen
bis 2.500 EUR
bis 5.000 EUR
bis 5.000 EUR
Außenversicherung (weltweiter Geltungsbereich)
bis zu 3 Mo­na­ten; bis 10% der Ver­si­che­rungs­sum­me, max. 10.000 EUR
bis zu 6 Mo­na­ten; bis 20% der Ver­si­che­rungs­sum­me, max. 20.000 EUR
bis zu 12 Mo­na­ten; bis 30% der Ver­si­che­rungs­sum­me, max. 30.000 EUR
Dieb­stahl von Gar­ten­mö­beln und Gar­ten­ge­rä­ten, Skulp­tu­ren, Gar­ten­de­ko­ra­tion, Spiel- und Sport­ge­rä­ten, Wä­sche und Be­klei­dung vom ei­nge­frie­de­ten Grund­stück
bis 1.500 EUR
bis 6.000 EUR
Hotelkosten
Es werden die Übernachtungskosten übernommen. Hierzu zählt nicht die Verpflegung im Hotel.
bis 50 EUR pro Tag
bis 200 EUR pro Tag
Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit
In der Hausrat&shyver&shysi&shyche&shyrung spricht man von grober Fahr&shyläs&shysigkeit, wenn ein Scha&shyden durch eine ver&shyant&shywortungs&shylose und un&shyvor&shysich&shytige Hand&shylung ver&shyur&shysacht wird. 
bis 20.000 EUR
-

Bausteine

Wer seinen Schutz erweitern möchte, wählt bei der ÖSA aus einem breiten Zusatzangebot.

Schutzbaustein weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

Naturgefahren ge­hö­ren lei­der fast schon zur Ta­ges­ord­nung – auch in un­se­ren Brei­ten­gra­den. Da­bei ma­chen Hoch­was­ser oder Schnee vor Ih­rer Tür­schwel­le nicht halt. Wet­ter­fes­ter Schutz vom Kel­ler bis zum Dach:

  • Überschwem­mun­gen durch Flüs­se, Bä­che und Seen inkl. Rück­stau,
  • Erdfall und Erd­rutsch,
  • Schneedruck und La­wi­nen.
Schutzbaustein Fahrrad

Sie lieben Ihr Fahr­rad? Mit dem Zu­satz­bau­stein Fahr­rad­dieb­stahl ge­nießen Sie Dieb­stahl­schutz zum güns­ti­gen Pau­schal­preis für Ih­re Fahr­rä­der, E-Bikes und Fahr­rad­an­hän­ger:

  • zu je­der Ta­ges- und Nacht­zeit
  • an je­dem Ort
  • Erstattung zum vol­len Neu­wert
Schutzbaustein Glasbruch

Ob der Glas­tisch, das Ce­ran­feld, die Dusch­ka­bi­ne oder die Ter­ras­sen­tür zu Bruch ge­hen – schnell kom­men für Glas­schä­den im und am Haus ho­he Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung springt ein, auch wenn Sie selbst mal un­ge­schickt wa­ren.

Schutzbaustein ServiceSchutzbrief

Ihre Heizung ist kalt, Sie ha­ben den Schlüs­sel ver­lo­ren oder ein Bie­nen­volk hat sich auf Ih­rem Bal­kon ein­ge­nis­tet? Klei­ne Är­ger­nis­se kos­ten viel Zeit, Geld und Ner­ven. Mit dem Ser­vice­schutz­brief sind die Kos­ten für Not­dienst- und Hand­wer­ker­leis­tun­gen bei ei­nem Not­fall ab­ge­deckt. 

Erhöhung der Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Wertsachen

Sie lieben Uhren, Schmuck, Münzen oder Antiquitäten und möch­ten Ih­re Lieb­lings­stücke be­son­ders schüt­zen? Mit die­sem Bau­stein kön­nen Sie Ih­re Wert­sa­chen zu­sätz­lich ab­si­chern und ei­ne hö­he­re Ver­si­che­rungs­sum­me ver­ein­ba­ren. Las­sen Sie sich doch ein­fach von un­se­ren Ex­per­ten be­ra­ten.

Services

Wir sind mit unseren umfangreichen Services für Sie da.

Bauen und Wohnen

Naturgefahren-Check

Hier erfahren Sie, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in Ihrer Region sind.
Bauen und Wohnen

ÖSA MehrWetter-App

Auf Ihrem Handy er­fah­ren Sie, wann ein Un­wet­ter mit welcher Art und In­ten­si­tät Ihren Wohn­ort be­droht.
Bauen und Wohnen

Unsere Services

Sie wollen einen Schaden melden, uns kontaktieren oder suchen eine ÖSA Vertretung in Ihnere Nähe? Hier finden Sie alle Services auf einen Blick.
Günstigere BeiträgeVorteil für junge Erwachsene

Wir bieten Jungen Erwachsenen günstigere Beiträge mit umfangreichen Leistungen bis zum vollendeten 34. Lebensjahr an.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Wo ist mein Hausrat versichert?
In der Wohnung, die im Ver­si­che­rungs­schein ge­nan­nt ist. Dazu ge­hö­ren auch Räu­me in Ne­ben­ge­bäu­den auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück. Wasch­ma­schi­nen und Wäsche­trock­ner sind auch in Räu­men ver­si­chert, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer mit an­de­ren Haus­be­woh­nern ge­mein­sam nutzt. Nicht zur Woh­nung ge­hö­ren Räu­me, die aus­schließ­lich be­ruf­lich oder ge­werb­lich ge­nutzt wer­den, zum Bei­spiel Praxis­räu­me eines Arztes. Ihre selbst­ge­nutzte Ga­ra­ge (kei­ne Sam­mel­ga­ra­ge) außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stückes maxi­mal einen Ki­lo­me­ter vom Ver­si­che­rungs­ort ent­fernt. Außerhalb der Woh­nung welt­weit bis zu drei/sechs/zwölf Mo­na­ten, abhängig vom gewählten Tarif. Lei­stet eine Per­son Zivil- bzw. Wehr­dienst oder be­fin­det sich in einer Aus­bil­dung, ist der Haus­rat zeit­lich un­ein­ge­schränkt ver­si­chert – die Ent­schä­di­gungs­sum­men sind be­grenzt.
Wo ist mein Hausrat versichert?
In der Wohnung, die im Ver­si­che­rungs­schein ge­nan­nt ist. Dazu ge­hö­ren auch Räu­me in Ne­ben­ge­bäu­den auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück. Wasch­ma­schi­nen und Wäsche­trock­ner sind auch in Räu­men ver­si­chert, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer mit an­de­ren Haus­be­woh­nern ge­mein­sam nutzt. Nicht zur Woh­nung ge­hö­ren Räu­me, die aus­schließ­lich be­ruf­lich oder ge­werb­lich ge­nutzt wer­den, zum Bei­spiel Praxis­räu­me eines Arztes. Ihre selbst­ge­nutzte Ga­ra­ge (kei­ne Sam­mel­ga­ra­ge) außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stückes maxi­mal einen Ki­lo­me­ter vom Ver­si­che­rungs­ort ent­fernt. Außerhalb der Woh­nung welt­weit bis zu drei/sechs/zwölf Mo­na­ten, abhängig vom gewählten Tarif. Lei­stet eine Per­son Zivil- bzw. Wehr­dienst oder be­fin­det sich in einer Aus­bil­dung, ist der Haus­rat zeit­lich un­ein­ge­schränkt ver­si­chert – die Ent­schä­di­gungs­sum­men sind be­grenzt.
Was ist Unterversicherungsverzicht?
Wenn Sie pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che eine Ver­si­che­rungs­summe von min­des­tens 700 Euro ab­si­chern, gilt der Un­ter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, das heißt, Ihnen wird der Scha­den bis zur Höhe der Ver­si­che­rungs­summe voll er­setzt. Besteht keine Un­ter­ver­si­che­rung, er­hal­ten Sie: für zer­störte oder ab­han­den­ge­kom­mene Ge­gen­stän­de den Wie­der­be­schaf­fungs­preis, von Ge­gen­stän­den glei­cher Art und Güte (Neu­wert); dies gilt auch für An­ti­qui­tä­ten und Kunst­ge­gen­stän­de für beschädigte Ge­gen­stän­de die not­wen­di­gen Re­pa­ra­tur­kos­ten, zu­züg­lich einer eventu­ellen Wert­min­de­rung, höch­stens jedoch den Ver­si­che­rungs­wert (Rest­werte wer­den an­ge­rech­net) für Gegenstände, die bereits vor dem Schad­en nicht mehr ver­wend­bar waren, den Betrag, der ihrem Ver­kaufs­preis entspricht. Die Entschä­di­gung für ver­si­cher­te Ge­gen­stän­de ist auf die Ver­si­che­rungs­sum­me be­grenzt. Für die ver­si­cher­ten Kosten wird je­doch zu­sätz­lich über die Ver­si­che­rungs­summe hinaus Er­satz ge­lei­stet, so­fern nicht etwas an­de­res ver­ein­bart ist. Für Wert­sa­chen wird eine Ent­schä­di­gung bis zur ver­ein­bar­ten Ent­schä­di­gungs­gren­ze ge­lei­stet.
Wie finde ich die richtige Versicherungssumme?
Zu Ihrem Haus­halt ge­hört al­les, was Sie zu Ih­rem täg­li­chen Le­ben brau­chen – Ein­rich­tungs-, Ge­brauchs- und Ver­brauchs­ge­gen­stän­de. Setzen Sie beim Ver­trags­abs­chluss die Ver­si­che­rungs­sum­me so fest, dass sie dem Be­trag ent­spricht, den Sie für die Neu­an­schaf­fung Ihres ge­sam­ten Haus­rats auf­wen­den müss­ten. Denken Sie dabei auch an Kel­ler und Dach­boden, an den In­halt von Schrän­ken, Kom­mo­den und Tru­hen und an Ihre Wert­sachen. Ist die Ver­si­che­rungs­sum­me zu niedrig an­ge­setzt, so liegt eine Un­ter­ver­si­che­rung vor und je­der Scha­den kann nur an­tei­lig er­setzt werden. Für die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me er­mit­teln Sie al­so da­für den Wert so ge­nau wie mög­lich. Da­für gibt es zwei We­ge: Da­mit Sie nicht je­den Pull­over oder je­den Tel­ler zäh­len müs­sen, kön­nen Sie pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che ei­ne Pau­scha­le von 700 € an­neh­men. Das ent­spricht dem Wert ei­nes durch­schnitt­lich ein­ge­rich­te­ten Haus­halts. Ein Beispiel: Der Ge­samt­be­trag Ihres Haus­rats be­trägt 40.000 EUR, die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me aber nur 20.000 EUR. Ent­steht bei ein­em Brand ein Scha­den von 15.000 EUR, so wer­den nur 7.500 EUR, die Hälfte des Scha­dens be­zahlt, denn Sie haben ja auch nur den hal­ben Wert Ihres Haus­rats ver­si­chert. tatsächlicher Wert des Haus­rats 100.000 EUR Wohnfläche 100 m² Berechnung 100 m² x 700 EUR = 70.000 EUR Ihnen fehlen im To­tal­scha­den­fall 30.000 EUR Sind Sie teurer ein­ge­rich­tet, müssen Sie na­tür­lich eine ent­sprechend hö­here Ver­si­che­rungs­sum­me ver­ein­ba­ren. Bei Ver­si­che­rungs­sum­men über 100.000 EUR sollte der Wert mit Hilfe der ÖSA-​Sum­men­er­mitt­lung (er­hält­lich bei Ihrer ÖSA-​Agen­tur bzw. Spar­kasse) er­rech­net wer­den.
Ist in meinem Beitrag eine Selbstbeteiligung enthalten?
Ihren Beitrag können Sie durch eine Selbstbeteiligung reduzieren. Folgende Varianten sind möglich: 0 EUR, 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR und 2.500 EUR.
Was bedeutet Ersatz zum Neuwert?
Er­satz zum Neu­wert be­deutet für Sie, dass Sie zer­störte oder be­schädigte Sachen, die nicht re­parabel sind, neu kaufen können zum dann geltenden Preis. Ihre Haus­rat­ver­sicherung über­nimmt dabei die Kosten für den Neu­kauf oder für die Re­paratur, wenn diese möglich ist. Für den Ersatz zum Neu­wert spielt der ur­sprüng­liche An­schaffungs­preis der be­schädigten oder zer­störten Sachen keine Rolle. Sie erhalten im Schaden­fall immer den Be­trag, der zur Wieder­be­schaffung oder Reparatur not­wendig ist. Und sollte nach einer Reparatur eine Wertminderung bleiben, gleicht Ihre ÖSA Hausratversicherung die auch aus.
Was muss ich beim Umzug beachten?
Bei einem Woh­nungs­wech­sel geht der Ver­si­che­rungs­schutz auf die neue Woh­nung über. Wäh­rend des Um­zugs be­steht der Schutz in bei­den Woh­nun­gen. Mit Be­en­di­gung des Um­zugs, spä­tes­tens nach zwei Mo­na­ten, er­lischt der Ver­si­che­rungs­schutz in der al­ten Woh­nung. Ak­tua­li­sie­ren Sie früh­zei­tig Ih­ren Ver­trag, da­mit er für die neue Woh­nung op­ti­mal passt, und in­for­mie­ren Sie uns auch über Ih­re neue Wohn­flä­che.
Gilt die Hausrat auch für Gegenstände von Familienangehörigen?
Versichert ist der ge­sam­te Haus­halt, egal wem er ge­hört. Das be­trifft auch ge­lie­he­ne und ge­mie­te­te Sa­chen und so­gar das Ei­gen­tum von Be­su­chern. Zie­hen Kin­der zu Aus­bil­dungs­zwecken vor­über­ge­hend aus, sind sie wei­ter mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie kei­nen ei­ge­nen Haus­stand grün­den.
Ab wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
Eine eigene Haus­rat­ver­si­che­rung ist sinn­voll, so­bald Sie Ihren eigenen Haus­stand gegründet haben. Solange Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, sind Sie bei ihnen mit­ver­si­chert. Zudem ist eine Mit­ver­si­che­rung bei Umzug in ein Studenten­wohnheim oder WG-Zimmer während der Ausbildung, dem Wehrdienst oder dem Studium unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei sollte jedoch der Versicherer über die geänderte Wohnsituation informiert werden, sodass der Vertrag entsprechend angepasst werden kann. Prüfen Sie am besten mit Ihren Eltern und unserem Versicherungsberater vor Ort Ihren Versicherungsschutz.
Ist mein Balkonkraftwerk in der Hausratversicherung abgesichert?
In der Hausratversicherung gilt der Balkon oder auch die Terrasse als Versicherungsort. Dort aufgestellte Balkonkraftwerke bis 600 W sind innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Auch wenn die Anlage fest mit einer Balkonbrüstung verbunden ist, zählen wir diese zum Hausrat.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aus Sachsen-Anhalt | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.

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