Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

  • Günstige Tarife mit und ohne Selbstbehalt
  • Hohe Beitragsrückerstattung
  • Tolle Prämien mit unserer Fitness-App

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Starten Sie durch – mit unseren PKV-Tarifen für Beamtenanwärter

BeihilfeCOMFORT W und seine individuell wählbaren Ergänzungsbausteine helfen Ihnen dabei, Ihre Gesundheit und Krankheitskosten beihilfekonform abzusichern. Als Beihilfeberechtigter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Ihre Vorteile

01

Beihilfekonform: Ganz egal, wer Ihr Dienstherr ist – wir haben die passende beihilfekonforme Produktlösung.


02

Beitragsrückerstattung (BRE): Bereits ab dem ersten leistungsfreien Jahr erhalten Sie sechs Monatsbeiträge zurück.


03

Flexibel: Kostengünstig oder mit umfassenden Leistungen – wir bieten Ihnen passende Tarifpakete mit und ohne Selbstbehalt.


04

Beitragsgarantie: Sie haben unser Wort – Ihre Beiträge bleiben die gesamte Ausbildungszeit stabil.

Welcher Tarif passt für Sie?Beispielrechnung

Geburtsdatum: 01.01.1996

Dienstherr: Sachsen-Anhalt

Beihilfeanspruch: 50%

Ohne Selbstbehalt

Kompakt
Optimal
Unsere EmpfehlungPremium

Monatsbeitrag

113,54

120,33

124,89

Haupttarif

BeihilfeCOMFORT W
ohne Selbstbehalt

BeihilfeCOMFORT W
ohne Selbstbehalt

BeihilfeCOMFORT W
ohne Selbstbehalt

Ergänzungsbausteine

BeihilfeKlinikPlus W
BeihilfeZahnPlus W

BeihilfeKlinikPlus W
BeihilfeErgänzungPlus W

Krankenhaustagegeld (KHT)
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wird für jeden Tag der vollstationären Behandlung ein Tagegeld gezahlt, über das Sie frei verfügen können. Das Geld kann beispielsweise für den Eigenanteil genutzt werden, der je nach Beihilferecht bei einem stationären Aufenthalt entstehen kann (z.B. Eigenanteil pro Tag für den stationären Aufenthalt oder Eigenanteil für die Nutzung von Wahlleistungen). Wir haben ihren individuellen Eigenanteil bereits bei der Höhe des Krankenhaustagegelds berücksichtigt.

KH 10 €

KH 25 €

Pflegepflichtversicherung
Ambulante Absicherung
Ambulante ärztliche Leistungen, Medikamente und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel

+ Ausgleich Beihilfekürzungen
bei nicht verschreibungs­pflichtigen Medikamenten
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen von Hilfsmitteln

Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)

bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren

bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren

bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 €
+ zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren

Alternative Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen 

Schutzimpfungen
Eine Erstattung erfolgt für Schutzimpfungen, die aktuell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen werden. Ausgenommen sind Impfungen aufgrund einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen.

+ zusätzliche Reiseschutz-Impfungen und Malaria-Prophylaxe 

Psychotherapie
Erstattet werden bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen je versicherte Person im Kalenderjahr. Wenn die Beihilfe leistet, auch darüber hinaus.
Kuren

Ambulant und stationär

+ 40 € Kur-Tagegeld

Stationäre Absicherung
Stationärer Krankenhausaufenthalt
Gesonderte Zuschläge sind z.B. Kosten für Telefon, Fernseher oder Internet

Mehrbettzimmer
+ Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt

Zweibettzimmer
+ Chefarzt-Behandlung
+ gesonderte Zuschläge

Einzelzimmer
+ Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus
+ gesonderte Zuschläge

Zahnärztliche Absicherung

Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnvorsorge

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten

Absicherung im Ausland

Versicherungsschutz im Ausland

In Europa besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz; weltweit bis zu 12 Monate bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Erstattet werden alle Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Da die Beihilfe hierfür keine Leistung übernimmt, erstatten wir unabhängig von der vereinbarten Tarifstufe 100 %.

Ja, zusätzlich Krankenrücktransport

Ja,  zusätzlich Krankenrücktransport und  zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)

Ja,  zusätzlich Krankenrücktransport und  zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)

Fragen und Antworten rund um das Thema PKV für Beamte

Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?

Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

Das bedeutet, dass sich Beamte - anders als z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige - nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z.B. 50 Prozent Beihilfe und muss sich der Beamte selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:

  • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
  • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
  • Beamte im Ruhestand
  • ausgeschiedene Soldaten
  • Richter
  • Pastoren
  • sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)
Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Bundesbeamte und Beamte der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

Versorgungslücken der Beihilfe und wie kann ich diese schließen?

Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Versorgungslücken in der Beihilfe gibt es z.B. bei Zahnersatz, bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung und sind auf der sicheren Seite.

Welche Vorteile bietet mir als Beamtenanwärter BehilfeCOMFORT W?

Als Beamtenanwärter zahlt man einen vergünstigten Beitrag und das für den gleichhohen Versicherungsschutz wie Beamte. Und wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie als Belohnung sogar eine besonders hohe Beitragsrückerstattung!

Was passiert, wenn ich verbeamtet werde?

Wenn Sie verbeamtet werden, stellen wir Ihre Tarife automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht um. So haben Sie kein Risiko.

Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankheitsfall?

Beim Arzt:

Waren Sie z.B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

 

Beim Zahnarzt:

Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (s.o.).

Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z.B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können sich nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

 

Im Krankenhaus:

Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

Zusatzversicherung Heilpraktiker | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der UKV-Union Krankenversicherung AG ,Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken, Registergericht Saarbrücken HRB 7184.