GesundheitVARIO

Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler

Unsere Vorteile für Sie:

  • Flexible Tarife, frei wählbare Selbst­beteiligung und passende Beiträge in jeder Lebensphase
  • Individueller und umfassender Schutz durch flexible Baustein-Kombinationen
  • Premiumbehandlung mit kurzen Warte­zeiten, moderner Medizin und mit freier Arztwahl
  • Sicherung des Einkommens bei langer Krankheit durch optimales Kranken­tagegeld

Schutzvarianten

GesundheitVARIO: Kernschutz 100% ambulant

Der Kernschutz GesundheitVARIO bildet die Basis Ihrer Krankenversicherung. Er enthält alle Leistungen, die Sie von Ihrer Krankenversicherung in der ambulante Versorgung erwarten können. Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Selbstbehaltstufen.

  • Ärztliches Honorar: bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
  • Brillen/Kontaktlinsen: 500 € Rechnungsbetrag alle zwei Jahre
  • Augenoperationen (Refraktive Chirurgie): 1.500 € je Auge
  • Vorsorgeuntersuchungen: nach gesetzlichen Programmen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Schutzimpfungen
  • Alternative Heilmethoden: beim Heilpraktiker oder Arzt
+ VARIO AmbulantPlus: optionaler Ergänzungsschutz ambulant

Der optionale Ergänzungsschutz VARIO AmbulantPlus bietet Ihnen bei Bedarf höhere Leistungen für die ambulante Versorgung, zum Beispiel zusätzliche Leistungen bei Sehhilfen sowie ein Gesundheitsbudget für Präventionskurse und sportmedizinische Untersuchungen.

  • Ärztliches Honorar: über den Höchstsätzen der GOÄ
  • Brillen/Kontaktlinsen: zusätzlich 500 € Rechnungsbetrag alle zwei Jahre
  • Augenoperationen (Refraktive Chirurgie): Übernahme der Restkosten
  • Vorsorgeuntersuchungen: auch außerhalb gesetzlicher Programme bis 200 € im Kalenderjahr
  • Gesundheitsbudget: bis zu 300 € im Jahr für Präventionskurse und sportmedizinische Untersuchungen
GesundheitVARIO: Kernschutz 100% stationär

Der Kernschutz GesundheitVARIO bildet die Basis Ihrer Krankenversicherung. Er enthält alle Leistungen, die Sie von Ihrer Krankenversicherung in der stationären Versorgung erwarten können.

  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Ärztliche Leistungen: Behandlung durch den Stations- oder Belegarzt
  • Unterbringung: im Mehrbettzimmer
  • Ambulante Operationen im Krankenhaus
+ VARIO KlinikPlus: optionaler Ergänzungsschutz stationär

Der optionale Ergänzungsschutz VARIO KlinikPlus bietet Ihnen bei Bedarf höhere Leistungen für die klinische Versorgung, zum Beispiel die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

  • Ärztliches Honorar: über den Höchstsätzen der GOÄ
  • Ärztliche Leistungen: Behandlung durch den Privatarzt (Chef- oder Oberarzt)
  • Unterbringung: im Ein- oder Zweibettzimmer
GesundheitVARIO: Kernschutz 100% Zahn

Der Kernschutz GesundheitVARIO bildet die Basis Ihrer Krankenversicherung. Er enthält alle Leistungen, die Sie von Ihrer Krankenversicherung in der zahnärztlichen Versorgung erwarten können.

  • Zahnärztliches Honorar: bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ
  • Zahnersatz: 70%
  • Zahnbehandlung
  • Zahnprophylaxe: z. B. professionelle Zahnreinigung
  • Kieferorthopädie: bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 20. Lebensjahres, danach aufgrund eines Unfalls
+ VARIO ZahnPlus: optionaler Ergänzungsschutz Zahn

Der optionale Ergänzungsschutz VARIO ZahnPlus bietet Ihnen bei Bedarf höhere Leistungen für die zahnärztliche Versorgung. Sie können zum Beispiel Ihre Leistungen für Zahnersatz auf 90% aufstocken.

  • Zahnärztliches Honorar: über die Höchstsätze der GOZ
  • Zahnersatz: Aufstockung auf 90%
Krankentagegeld: Zusatzschutz zur Absicherung des Einkommens

Mit dem Zusatzschutz sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall. Das Krankentagegeld bietet Ihnen die Möglichkeit, weiterhin Ihr vollständiges Einkommen zu erhalten und sich voll und ganz auf Ihre Genesung zu fokussieren. Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält in der Regel nur 42 Tage volle Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag muss er dann sein Einkommen komplett absichern.

Beitragsentlastung: Zusatzschutz Beitragssenkung im Alter

Mit dem Zusatzschutz sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall. Durch diesen Baustein sorgen Sie für Ihr Leben im Alter vor und erhalten mit Eintritt in den Ruhestand eine garantierte Beitragssenkung in der gewählten Höhe.

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und an die Krankenversicherung gekoppelt.

Immer inklusive: gesetzliche Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit

Eine gute Entscheidung: flexible Premium-Absicherung ohne Kompromisse

Im Leben geht es auf und ab – das wissen wir. Mit GesundheitVARIO bieten wir flexible Möglichkeiten, Ihre Gesundheit in jeder Lebensphase zu schützen. Ihren Versicherungsschutz können Sie individuell wählen und ohne Gesundheitsprüfung auf unterschiedliche Bedürfnisse anpassen. Sollte Ihr Leben also mal eine andere Richtung einschlagen – wir sind für Sie da, um Sie zu unterstützen.

Fragen und Antworten rund um das Thema private Krankenversicherung

Wie berechnen sich die Beiträge?
  • Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

    Auch private Krankenversicherungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert. Bei Bedarf können Sie mit GesundheitVARIO Ihre Leistungen anpassen oder notfalls einen Sozialtarif in Anspruch nehmen.

    Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

    Auch private Krankenversicherungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert. Bei Bedarf können Sie mit GesundheitVARIO Ihre Leistungen anpassen oder notfalls einen Sozialtarif in Anspruch nehmen.

Wie finanziert sich eine private Krankenversicherung?
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer – so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.

    Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).

    Die Private Krankenversicherung (PKV) stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer – so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.

    Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).

Wer legt die Versicherungsleistungen fest?
  • In der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.

    In der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.

Bin ich auch im Alter abgesichert?
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:

    • Im Beitrag einkalkulierte Alterungsrückstellung
    • Zusatzrückstellung aus der Überschussverwendung (seit 1992)
    • Gesetzlicher Zusatzbeitrag in Höhe von zehn Prozent (seit 2000)

    Ergänzend zu diesen gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen enthält die PKV arbeitgeberzuschussfähige Angebote für eine zusätzliche und flexible Beitragsentlastung im Alter. Grundsätzlich gilt für die Private Krankenversicherung (PKV): Altersbedingte Leistungskürzungen kennt der deutsche PKV-Markt nicht.

    Die Private Krankenversicherung (PKV) enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:

    • Im Beitrag einkalkulierte Alterungsrückstellung
    • Zusatzrückstellung aus der Überschussverwendung (seit 1992)
    • Gesetzlicher Zusatzbeitrag in Höhe von zehn Prozent (seit 2000)

    Ergänzend zu diesen gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen enthält die PKV arbeitgeberzuschussfähige Angebote für eine zusätzliche und flexible Beitragsentlastung im Alter. Grundsätzlich gilt für die Private Krankenversicherung (PKV): Altersbedingte Leistungskürzungen kennt der deutsche PKV-Markt nicht.

Tarifdetails und Tarifbedingungen

Wenn Sie sich einen umfassenden Überblick über den Leistungsumfang unserer Beihilfetarife verschaffen wollen, finden Sie hier alle wichtigen Tarifdetails, die Tarifbedingungen, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen als PDF-Dokumente. So können Sie sich zum Beispiel auf ein persönliches Beratungsgespräch vorbereiten.

Zusatzversicherung Heilpraktiker | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der UKV-Union Krankenversicherung AG ,Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken, Registergericht Saarbrücken HRB 7184.

Wir sind für Sie da!

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