ÖSA UnfallSchutz
Lass dich nicht stoppenIhre Vorteile auf einen Blick:
Unfälle können jederzeit überall passieren, sei es zu Hause oder in der Freizeit.
Finanzielle und organisatorische Herausforderungen sind dann vorprogrammiert. Die gesetzliche Versicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Umso wichtiger ist es, sich angemessen abzusichern. Der ÖSA UnfallSchutz bietet Sicherheit und ermöglicht es, sorgenfrei durchs Leben zu gehen.
Für wen ist eine Unfallversicherung relevant?
Eine Unfallversicherung ist für jede Person essenziell. Deshalb bietet die ÖSA für alle Altersgruppen verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Vorteilen:
Was leistet der ÖSA UnfallSchutz?
Die finanziellen und organisatorischen Folgen von Unfällen sind oft unüberschaubar.
Mit dem ÖSA UnfallSchutz sind folgende Leistungen abgedeckt:
- Invaliditäts(kapital)leistung und / oder Unfall-Rente
- Krankenhaustagegeld
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfallleistung
- Tagegeld
- Kosmetische Operationen
- PersonenSchutzbrief: Organisation und Kostenübernahme von Beistandsleistungen
Wie gefährlich ist Ihr Privatleben?
In Deutschland passiert durchschnittlich alle 4 Sekunden ein Unfall. Das sind mehr als 20.000 Unfälle pro Tag.
Helm tragen wird bei uns großgeschrieben – mit dem Helmbonus!
Wenn man bei einem Unfall eine Kopfverletzung trotz eines getragenen Schutzhelms erleidet, bekommt man für den Teil des Invaliditätsgrades, der auf die Kopfverletzung zurückzuführen ist, einen Bonus von 10 Prozent auf die vereinbarte Invaliditätsgrundsumme. Der Bonus gilt z. B. beim Fahrradfahren, Surfen, Ski- / Snowboardfahren, Skaten, Reiten und Rodeln.
In nur wenigen Schritten zum Schutz
Lassen Sie sich umfassend beraten
Leistungen im Vergleich
Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
BASIS | KOMFORT | PREMIUM | |||
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Invaliditätsleistung
Nach einem Unfall erhalten Sie bei einer Invalidität eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung. Eventuelle gesetzliche Leistungen werden nicht angerechnet. Die Höhe der Invalidität ist abhängig von der Beeinträchtigung und beträgt max. 100 %.
| ab 20% | ab 0,1% | ab 0,1% | ||
Progression
Die vereinbarte Progression bestimmt, um welchen Faktor Ihre Auszahlung sich im Leistungsfall erhöht.
| bis 500% | bis 700% | bis 700% | ||
Gliedertaxe
Während die Höhe der Leistung durch die Vereinbarung einer Progression beeinflusst werden kann, bestimmt die Höhe des Invaliditätsgrades die Gliedertaxe.
| Standard | Standard | Erhöht | ||
Unfall-Rente
Bei einer vereinbarten Unfall-Rente helfen wir Ihnen mit einer lebenslangen monatlichen Rente - wahlweise mit Verdopplung ab einer Invalidität von 90%.
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Krankenhaustagegeld
Ein vereinbartes Krankenhaustagegeld wird für die Tage gezahlt, die Sie unfallbedingt im Krankenhaus liegen (max. für 3 Jahre). Ab dem 4. Tag verdoppelt sich das vereinbarte Krankenhaustagegeld.
| individuell | individuell | individuell | ||
Todesfallleistung
Im unfallbedingten Todesfall zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme - eine wichtige Hilfe und finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen.
| individuell | individuell | individuell | ||
Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrissen
Wir zahlen eine Leistung in Höhe von 250 Euro.
| 250 EUR | 250 EUR | |||
Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch (ab 50 Jahren)
Bei einem Oberschenkelhalsbruch erhalten Sie 3.000 Euro Sofortleistung (auch ohne Unfallereignis.) Die Leistung wird ebenfalls bei definierten hüftgelenksnahen Brüchen gezahlt.
| 3.000 EUR | 3.000 EUR | |||
Kosmetische Operationen
Zur Behebung äußerlicher Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Bei dem ÖSA UnfallSchutz umfasst der Versicherungsschutz alle Zähne, als auch festen Zahnersatz.
| bis 50.000 Euro | bis 50.000 Euro | |||
Bergungskosten
Wir übernehmen bis zu 50.000 Euro (je nach gewähltem Tarif) für Bergungskosten, z.B. zu Rettung nach einem Verkehrsunfall, für den Transport ins nächste Krankenhaus oder für die Heimreise, wenn diese infolge eines Unfalls nötig wird.
| bis 15.000 Euro | bis 50.000 Euro | bis 50.000 Euro | ||
Rehabilitationsbeihilfe
Für Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Unfall, z.B. für eine notwendige Kur, zahlen wir Ihnen 1.500 Euro.
| 1.500 EUR | 1.500 EUR | |||
Schulausfallgeld
Sie erhalten die Kosten für Nachhilfeunterricht bis 500 Euro.
| bis 500 EUR | bis 500 EUR | |||
Beitragsbefreiung Arbeitslosigkeit
Ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit wird der Vertrag unter Beibehaltung des Versicherungsschutzes für max. 12 Monate beitragsfrei gestellt.
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Zusätzliche Hilfeleistungen
Unabhängig von einem Leistungsfall erhalten Sie eine Vielzahl von Vermittlungsleistungen.
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Berücksichtigung von Eigenbewegungen
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch Eigenbewegung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
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Mitwirkungsanteil
Haben Krankheiten und Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, werden diese erst ab einem Mitwirkungsanteil der genannten Prozentsätze berücksichtigt.
| ab 25% | ab 50% | ab 75% |
Services
Unsere Services
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Ein Unfall - was ist das eigentlich?
Der Begriff „Unfall“ wird in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen klar definiert. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Es gibt doch die gesetzliche Unfallversicherung. Brauche ich zusätzlich eine private Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für Unfälle auf, die während der beruflichen Tätigkeit, der Ausbildung, in der Schule oder in der Kindertagesstätte passieren sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Sie gilt in der Regel im Inland und leistet erst ab einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 20 Prozent.
Die private Unfallversicherung ist ein Rund-um-die-Uhr-Schutz und gilt weltweit in der Freizeit, auf Reisen, bei Sport und Hobby sowie auch während der beruflichen Tätigkeit, der Ausbildung und in der Schule. Bei jedem erkennbaren Invaliditätsgrad erhalten Sie eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung.
Welche Leistungen gibt es beim ÖSA UnfallSchutz
Der ÖSA UnfallSchutz kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen gestaltet werden. Folgende Leistungen sind einschließbar:
- Invaliditätskapital
- Unfall-Rente
- Krankenhaustagegeld
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfallkapital
- Tagegeld
- Kosmetische Operationen
- PersonenSchutzbrief: Organisation und Kostenübernahme von Beistandsleistungen
Und beitragsfrei:
- Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrissen
- Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch (ab 50 Jahren)
- Schulausfallgeld
- Bergungskosten
- Rehabilitationsbeihilfe
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Zusätzliche Hilfeleistungen (Benennung und Vermittlung)
Bitte beachten Sie: Nicht alle aufgeführten Leistungen sind im UnfallSchutz Basis verfügbar.
Wie hoch sollte man sich versichern?
Je nach individuellem Bedarf ist abzuwägen, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte. Dabei spielt die familiäre und berufliche Situation eine Rolle, aber auch die Vermögenssituation und der Lebensstandard.
Warum sollte ich meine Kinder versichern?
Sie sind besonders gefährdet. Sie sehen die Welt mit anderen Augen, sind risikofreudig und aktiv. Zudem entsteht nach einem Unfall eines Kindes oft erheblicher finanzieller Aufwand, zum Beispiel:
- hohe Kosten für die Betreuung
- Einkommenseinbußen der betreuenden Eltern
- eventuell Umschulung in eine Privatschule
- besonders aufwendige Berufsausbildung
Werden Leistungen aus anderen Versicherungen anrechnet?
Nein. Die private Unfallversicherung zahlt zusätzlich.
Hab ich in der privaten Unfallversicherung Wartezeiten?
Der Versicherungsschutz gilt mit wenigen Ausnahmen ab Vertragsbeginn – ohne Wartezeiten.
Müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?
Es werden nur wenige, einfache, eindeutige und schnell zu beantwortende Gesundheitsfragen gestellt.
Downloads und weitere Informationen
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.