ÖSA Unfall­Schutz

Lass dich nicht stoppen

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • In Freizeit und Beruf
  • Schutz für Sie und Ihre Familie
  • Weltweit und rund um die Uhr
  • Sofortleistung bei Knochenbruch

Un­fäl­le kön­nen je­der­zeit ü­ber­all pass­ie­ren, sei es zu Hau­se oder in der Frei­zeit.

Fi­nan­zielle und or­ga­ni­sa­to­ri­sche He­raus­for­der­ungen sind dann vor­pro­gram­miert. Die ge­setz­li­che Ver­si­che­rung reicht in den meis­ten Fällen nicht aus. Umso wich­ti­ger ist es, sich an­ge­messen ab­zu­si­chern. Der ÖSA Unfall­Schutz bie­tet Si­cher­heit und er­mög­licht es, sor­gen­frei durchs Le­ben zu ge­hen.

Für wen ist eine Un­fall­ver­si­che­rung re­le­vant?

Eine Un­fall­ver­si­che­rung ist für je­de Per­son essenziell. Deshalb bietet die ÖSA für alle Al­ters­gruppen ver­schie­dene Pakete mit un­ter­schied­li­chen Vor­tei­len:

  • Kinder
  • Junge Erwachsene
  • Erwachsene
  • Ehepartner / Familie

Was leistet der ÖSA UnfallSchutz?

Die fi­nan­ziellen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Fol­gen von Un­fällen sind oft un­ü­ber­schau­bar.

Mit dem ÖSA Unfall­Schutz sind fol­gen­de Leis­tun­gen ab­ge­deckt:

  • Invaliditäts(kapital)leistung und / oder Unfall-Rente
  • Krankenhaustagegeld
  • Sofortleistung bei Schwerverletzungen
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • PersonenSchutzbrief: Organisation und Kostenübernahme von Beistandsleistungen

Wie ge­fähr­lich ist Ihr Pri­vat­le­ben?

In Deutsch­land passiert durch­schnitt­lich alle 4 Se­kun­den ein Un­fall. Das sind mehr als 20.000 Un­fälle pro Tag.

Helm tra­gen wird bei uns groß­ge­schrie­ben – mit dem Helm­bo­nus!

Wenn man bei einem Un­fall eine Kopf­ver­let­zung trotz eines ge­tra­ge­nen Schutz­helms erleidet, bekommt man für den Teil des In­va­li­di­täts­gra­des, der auf die Kopf­ver­let­zung zu­rück­zu­führen ist, einen Bo­nus von 10 Prozent auf die ver­ein­bar­te In­va­li­di­täts­grund­summe. Der Bo­nus gilt z. B. beim Fahr­rad­fah­ren, Sur­fen, Ski- / Snow­board­fah­ren, Ska­ten, Rei­ten und Ro­deln.

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Leistungen im Vergleich

Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
    
        

BASIS

KOMFORT

PREMIUM

In­vali­ditätsleis­tung
Nach ei­nem Unfall er­hal­ten Sie bei einer In­va­lidi­tät ei­ne Leis­tung aus der pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rung. Even­tu­elle ge­setz­liche Leis­tun­gen wer­den nicht an­ge­rech­net. Die Hö­he der In­vali­dität ist ab­hän­gig von der Be­ein­träch­tigung und be­trägt max. 100 %.
ab 20%
ab 0,1%
ab 0,1%
Progression
Die ver­ein­bar­te Pro­gress­ion be­stimmt, um wel­chen Fak­tor Ihre Aus­zah­lung sich im Leis­tungs­fall erhöht.
bis 500%
bis 700%
bis 700%
Gliedertaxe
Wäh­rend die Hö­he der Leis­tung durch die Ver­ein­ba­rung einer Pro­gress­ion be­ein­flusst werden kann, be­stimmt die Hö­he des In­va­li­di­täts­gra­des die Glie­de­rtaxe.
Standard
Standard
Erhöht
Unfall-Ren­te
Bei einer ver­ein­bar­ten Un­fall-Rente hel­fen wir Ihnen mit einer lebens­langen mo­na­tlich­en Ren­te - wahlweise mit Verdopplung ab einer In­vali­dität von 90%.
Kranken­haus­tage­geld
Ein ver­ein­bar­tes Kran­ken­haus­tage­geld wird für die Tage ge­zahlt, die Sie un­fall­be­dingt im Kran­ken­haus lie­gen (max. für 3 Jah­re). Ab dem 4. Tag ver­dop­pelt sich das ver­ein­barte Kran­ken­haus­tage­geld.
individuell
individuell
individuell
Todes­fall­leistung
Im un­fall­be­ding­ten To­des­fall zah­len wir die ver­ein­barte Ver­sich­erungs­sum­me - eine wich­tige Hilfe und fi­nan­zielle Ab­si­che­rung für die Hin­ter­blie­benen.
individuell
individuell
individuell
Sofort­leis­tung bei Frak­tu­ren und Bän­der­rissen
Wir zah­len eine Lei­stung in Hö­he von 250 Euro.
250 EUR
250 EUR
Sofort­leistung bei Ober­schen­kel­hals­bruch (ab 50 Jahren)
Bei ei­nem O­ber­schen­kel­hals­bruch erhalten Sie 3.000 Euro So­fort­leis­tung (auch ohne Un­fall­er­eig­nis.) Die Leis­tung wird eben­falls bei de­fi­nier­ten hüft­gelenks­nahen Brü­chen ge­zahlt.
3.000 EUR
3.000 EUR
Kos­metische Ope­ration­en
Zur Be­he­bung äußer­li­cher Be­ein­träch­ti­gun­gen nach einem Un­fall. Bei dem ÖSA Unfall­Schutz umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz alle Zähne, als auch fes­ten Zahn­er­satz.
bis 50.000 Euro
bis 50.000 Euro
Ber­gungs­kosten
Wir ü­ber­neh­men bis zu 50.000 Euro (je nach ge­wähl­tem Tarif) für Ber­gungs­kos­ten, z.B. zu Rettung nach einem Ver­kehrs­unfall, für den Trans­port ins nächste Kran­ken­haus oder für die Heim­rei­se, wenn diese in­fol­ge eines Un­falls nötig wird.
bis 15.000 Euro
bis 50.000 Euro
bis 50.000 Euro
Re­ha­bili­tations­beihilfe
Für Re­ha­bilitations­maß­nahmen nach einem Un­fall, z.B. für eine not­wen­dige Kur, zahlen wir Ihnen 1.500 Euro.
1.500 EUR
1.500 EUR
Schul­aus­fall­geld
Sie er­hal­ten die Kos­ten für Nach­hilfe­unter­richt bis 500 Euro.
bis 500 EUR
bis 500 EUR
Beitrags­befreiung Arbeits­losigkeit
Ab dem 4. Monat der Ar­beits­losig­keit wird der Ver­trag unter Bei­be­hal­tung des Ver­sicherungs­schutz­es für max. 12 Mo­nate bei­trags­frei ge­stellt.
Zusätz­liche Hilfe­leistung­en
Un­ab­hängig von einem Lei­stungs­fall er­hal­ten Sie eine Viel­zahl von Ver­mitt­lungs­leistungen.
Berück­sich­tigung von Eigen­bewe­gungen
Als Un­fall gilt auch, wenn sich die ver­sicher­te Person durch Eigen­bewe­gung ein Gelenk an Glied­maßen oder der Wirbe­lsäule verrenkt oder Mus­keln, Seh­nen, Bän­der, Kap­seln oder Menis­ken an Glied­maßen oder Wirbel­säule zerrt oder zer­reißt.
Mit­wir­kungs­anteil
Ha­ben Krank­heiten und Gebre­chen an den Unfall­folgen mit­gewirkt, wer­den die­se erst ab einem Mit­wirkungs­anteil der ge­nann­ten Pro­zent­sät­ze berück­sichtigt.
ab 25%
ab 50%
ab 75%

Services

Risikoabsicherung und Unfall

Unsere Services

Sie wollen einen Schaden melden, uns kontaktieren oder suchen eine ÖSA Vertretung in Ihnere Nähe? Hier finden Sie alle Services auf einen Blick.

Beispiele

Der ÖSA Unfall­schutz in der Praxis:

Beispiel: Unfall beim Umzug

Max, 27 Jahre jung, zieht mit sei­ner Freundin zusammen. Für den Umzug trägt er noch schnell einige seiner Kartons in den Umzugswagen. Dabei verliert Max sein Gleichgewicht und stürzt mit den schweren Kartons die Treppe hinunter.
Max erleidet multiple Knochen­brüche an seinen Ar­men und Bei­nen und muss durch mehrere sta­tion­äre Be­hand­lungen. Die Kos­ten für den Kran­ken­haus­auf­ent­halt muss Max aber nicht tragen, da er bei der ÖSA unfall­versichert ist und ein Kranken­haus­ta­ge­geld vereinbart hat.

Beispiel: Unfall bei Freizeitaktivitäten

Lea, 15 Jahre alt, ist leidenschaftliche Mountainbikerin. Bei einer Waldfahrt mit ihren Freunden übersieht sie ein Schlagloch und stürzt mit ihrem Fahrrad einen Abhang
hinunter. Zum Glück hat Lea einen Helm getragen und konnte eine schwere Kopfverletzung vermeiden und erlitt nur eine leichte Gehirnerschütterung, sowie einige Knochenbrüche und tiefe Schürfwunden. Diese muss sie im Krankenhaus behandeln lassen. Weil Lea's Eltern die ganze Familie bei der ÖSA unfallversichert haben, müssen sie sich finanziell keine Sorgen machen.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung

Ein Unfall - was ist das eigentlich?

Der Begriff „Unfall“ wird in den All­ge­meinen Unfall­ver­sich­erungs­beding­ungen klar de­finiert. Ein Un­fall liegt vor, wenn der Ver­sicherte durch ein plötz­lich von außen auf sei­nen Kör­per ein­wirkendes Er­eig­nis un­frei­willig eine Ges­undheits­schä­digung erleidet.

Es gibt doch die gesetzliche Unfallversicherung. Brauche ich zusätzlich eine private Unfallversicherung?

Die gesetzliche Un­fall­ver­sich­erung kommt nur für Un­fälle auf, die wäh­rend der be­ruflichen Tä­tig­keit, der Aus­bildung, in der Schule oder in der Kinder­tages­stätte pas­sieren sowie auf dem di­rekten Hin- und Rück­weg. Sie gilt in der Re­gel im In­land und lei­stet erst ab einer Min­derung der Er­werbs­tätig­keit von 20 Pro­zent.

Die pri­vate Unfall­versicherung ist ein Rund-um-die-Uhr-Schutz und gilt welt­weit in der Frei­zeit, auf Rei­sen, bei Sport und Hob­by sowie auch wäh­rend der be­ruf­lichen Tä­tig­keit, der Aus­bildung und in der Schule. Bei jedem erkenn­baren In­va­li­ditäts­grad erhalten Sie eine Lei­stung aus der pri­vaten Un­fall­versich­erung.

Welche Leistungen gibt es beim ÖSA UnfallSchutz

Der ÖSA Un­fall­Schutz kann indivi­duell nach den per­sönlichen Be­dürf­nissen jedes Ein­zelnen gestaltet werden. Fol­gende Leis­tungen sind ein­schließ­bar:

  • Invaliditätskapital
  • Unfall-Rente
  • Krankenhaustagegeld
  • Sofortleistung bei Schwerverletzungen
  • Todesfallkapital
  • Tagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • PersonenSchutzbrief: Organisation und Kostenübernahme von Beistandsleistungen

Und beitragsfrei:

  • Sofortleistung bei Frak­tu­ren und Bän­der­ris­sen
  • Sofortleistung bei Ober­schen­kel­hals­bruch (ab 50 Jahren)
  • Schulaus­fallgeld
  • Bergungs­kosten
  • Rehabi­litations­beihilfe
  • Beitrags­befreiung bei Ar­beits­losigkeit
  • Zusätzliche Hilfe­leistungen (Benennung und Vermittlung)
           

Bitte beachten Sie: Nicht alle aufgeführten Leistungen sind im UnfallSchutz Basis verfügbar.

Wie hoch sollte man sich versichern?

Je nach indivi­duel­lem Be­darf ist ab­zuwägen, wie hoch die Ver­sicherungs­summe sein sollte. Dabei spielt die famil­iäre und beruf­liche Situation eine Rol­le, aber auch die Ver­mögens­situation und der Lebens­stan­dard.

Warum sollte ich meine Kinder versichern?

 Sie sind besonders gefähr­det. Sie sehen die Welt mit anderen Augen, sind risiko­freudig und aktiv. Zudem entsteht nach einem Un­fall eines Kindes oft erheblicher finanz­ieller Auf­wand, zum Beispiel:

  • hohe Kosten für die Betreu­ung
  • Einkommens­einbußen der be­treu­enden Eltern
  • eventuell Um­schulung in eine Privat­schule
  • besonders aufwendige Beruf­sausbildung
Werden Leistungen aus anderen Versicherungen anrechnet?

Nein. Die private Unfall­versicherung zahlt zu­sätzlich.

Hab ich in der privaten Unfallversicherung Wartezeiten?

Der Versicherungs­schutz gilt mit wenigen Aus­nahmen ab Vertrags­beginn – ohne Warte­zeiten.

Müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Es werden nur wenige, einfache, eindeutige und schnell zu be­antwor­tende Gesund­heits­fragen gestellt.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aus Sachsen-Anhalt | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.

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