Krankentagegeld
Sichern Sie Ihr Einkommen im KrankheitsfallIhr Existenz-Schutz bei längerem Verdienstausfall
Die Dauer einer Krankheit oder die Folgen eines Unfalls sind in der Regel nur schwer planbar. Wer für längere Zeit nicht arbeiten kann, muss dann mit einem mehr oder weniger hohem Verdienstausfall rechnen – ob gesetzlich oder privat versichert, selbstständig oder angestellt. Mit unserer Krankentagegeldversicherung schließen Sie die Einkommenslücke und sichern so Ihre Existenz.
Das sichert Ihre Krankentagegeld-Versicherung ab
Einkommenssicherung
Individuell und flexibel
Service-Leistungen
Welcher Tarif passt zu mir?
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife. Die stehen als PDFs zum Download zur Verfügung.
Häufige Fragen zur Krankentagegeld-Versicherung
Was fragen andere Kunden?Wie funktioniert das Krankentagegeld für Arbeitnehmende?
Wie funktioniert Krankentagegeld für Freiberufler und Selbstständige?
Gesetzlich Krankenversicherte können das Krankengeld bei ihrer Versicherung gegen einen Aufpreis versichern. Doch auch hier entsteht unter Umständen eine Versorgungslücke.
Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Alternativ versichern Sie Ihr Krankentagegeld direkt im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Die Höhe sowie den Leistungsbeginn legen Sie selbst fest.
Wer privat krankenversichert ist, erhält das Krankentagegeld nicht automatisch. Ein Verdienstausgleich ist allerdings sinnvoll, um die Einkommenslücke zu schließen. Darum sollten Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Über die Höhe des Krankentagegelds entscheiden Sie selbst.
Ich beginne demnächst meine Ausbildung. Lohnt sich eine Absicherung für mich?
Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?
Wenn ich heute die Krankentagegeldversicherung abschließe, ab wann kann ich die Leistungen dann in Anspruch nehmen?
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
Die Wartezeiten entfallen bei Unfall.
Kann ich mein Krankentagegeld bei niedrigerem Einkommen auch wieder verringern?
Was ist, wenn ich arbeitslos werde?
Was passiert, wenn ich in Rente gehe?
Was muss ich bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit tun?
Bitte beachten Sie dies unbedingt, da bei späterer Meldung bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
Und wenn ich wieder arbeitsfähig bin – was dann?
Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit (bis zum 42. Tag) arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.
Was muss ich beim Ausfüllen des „Antrag auf Krankentagegeld“ beachten?
Gibt es eine Leistungshöchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes?
Wie lange wird mir das Krankentagegeld gezahlt?
Wie kann ich meinen Krankenhausaufenthalt abrechnen?
Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.
Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.
Muss ich das Krankentagegeld versteuern?
Downloads zur Krankentagegeld-Versicherung
Hier können Sie sich die Tarife sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der UKV-Union Krankenversicherung AG ,Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken, Registergericht Saarbrücken HRB 7184.