Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld

Flexibles Tagegeld für Ihren Klinikaufenthalt
  • Frei verfügbar
  • Vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag
  • Individuell wählbare Höhe für Erwachsene und Kinder

Finanzielle Unterstützung für jeden Krankenhaustag

Krankenhausaufenthalte sind nicht nur eine mentale Herausforderung. Gerade Menschen mit einer chronischen Erkrankung sowie Selbstständige fühlen auch die finanzielle Belastung. Unsere Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld unterstützt Sie mit festen Geldbeträgen, so dass Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können – flexibel und zur freien Verwendung.

Leistungsumfang

Das sichert Ihre Krankenhaustagegeld-Versicherung ab

Finanzielle Sicherheit

  • Absicherung während des gesamten Aufenthalts
  • Zahlung vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag
  • Geeignet für gesetzlich und privat Versicherte

Individuell und flexibel

  • Flexibler Geldbetrag täglich bis zu 30 Euro für Kinder und 60 Euro für Erwachsene
  • Ideal für Selbstständige und Freiberufler

Service-Leistungen

  • Bescheinigung vom Krankenhaus über Aufenthaltsdauer (inkl. Aufnahme- und Entlassungstag) und Diagnose reicht

Was kostet die Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld?

Beispielrechnung

Geburtsdatum: 01.01.1996

Höhe Krankenhaustagegeld: 25 €

Tarif
KH (Krankenhaustagegeld)

Monatlicher Gesamtbeitrag

5,05 €

Leistungshöhe

25 €

Geld zur freien Verfügung

Leistung für Aufnahmetag

Leistung für Entlassungstag

Geeignet für Gesetzlich Versicherte

Geeignet für Privat Versicherte

Häufige Fragen zur Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld

Was fragen andere Kunden?
Wie sinnvoll ist eine Zusatzversicherung für mein Kind?
Ein Krankenhaustagegeld lohnt sich bei den Jüngsten unter anderem um ein sogenanntes „Rooming-in“ zu finanzieren. Beim Rooming-in können Sie sich als Begleitperson für Ihr Kind im Krankenhaus aufnehmen lassen. Wichtig ist, dass hierfür das Krankenhaustagegeld direkt für Ihr Kind abgeschlossen wird.
Erhalte ich das Krankenhaustagegeld auch in psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Fachkliniken?
Ja. Der Tarif KH zahlt Ihnen auch bei stationären Aufenthalten in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie Ihren täglichen Betrag vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag.
Bekomme ich auch Krankenhaustagegeld, wenn ich teilstationär untergebracht bin?
Ja. Sie bekommen von uns die Hälfte Ihres Krankenhaustagegeldes ausgezahlt, wenn:
- Sie tagsüber im Krankenhaus behandelt werden, aber zu Hause übernachten (Tagesklinik) oder
- abends bzw. nachts behandelt werden, aber den Tag nicht im Krankenhaus verbringen (Nachtklinik).
Bitte beachten Sie, dass wir bei teilstationären Aufenthalten nur 50 Prozent des vereinbarten Tagegeldes zahlen.
Ich werde ambulant operiert. Bekomme ich Krankenhaustagegeld?
Bei ambulanten Operationen – ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – erhalten Sie kein Krankenhaustagegeld.
Bekomme ich das Krankenhaustagegeld auch bei einer Kur oder Rehabilitationsmaßnahme (Reha)?
Nein. Wir zahlen nur, wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind.
Wie viel Krankenhaustagegeld erhalte ich?
Das können Sie selbst festlegen, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Grundsätzlich kann die Höhe das Krankenhaustagegeldes zwischen 10 und 60 Euro betragen – bis zu 30 Euro für Kinder und bis zu 60 Euro für Erwachsene. Aus Ihrem gewünschten Betrag berechnen wir dann Ihren monatlichen Beitrag.
Übrigens: In Kombination zum Beispiel mit unserer Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT haben Sie die Möglichkeit ein höheres Krankenhaustagegeld zu wählen. KlinikPRIVAT übernimmt die zusätzlichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Spezialisten im Krankenhaus.
Kann ich Krankenhaustagegeld absichern, wenn ich privat versichert bin?
Den Tarif KH kann jeder abschließen. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist egal.
Was muss ich tun, damit mir das Krankenhaustagegeld ausgezahlt wird?
Damit wir Ihnen Ihr Krankenhaustagegeld auszahlen können, benötigen wir eine Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt. Darin müssen der Zeitraum sowie die Diagnose angegeben sein.
Wann wird mir Krankenhaustagegeld gezahlt?
Sobald es medizinisch notwendig ist, dass Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden, können Sie Krankenhaustagegeld beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden, einen Unfall hatten oder stationär entbinden.
Ab wann bekomme ich das Krankenhaustagegeld?
Wir zahlen jeden Tag, den Sie im Krankenhaus behandelt werden. Das gilt auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag.
Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:
- Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
- Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung
Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.
Muss ich Belege für meine Ausgaben einreichen?
Nein. Wofür Sie das Krankenhaustagegeld ausgeben, spielt für uns keine Rolle. Sie können damit machen, was Sie möchten.
Erhalte ich das Krankenhaustagegeld auch in psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Fachkliniken?
Ja. Der Tarif KH zahlt Ihnen auch bei stationären Aufenthalten in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie Ihren täglichen Betrag vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag.
Muss ich mich vor Vertragsabschluss einer Gesundheitsprüfung unterziehen und wie beeinflusst dies meinen Beitrag bzw. Schutz?
Ja, für den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung werden Gesundheitsdaten abgefragt. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob eventuelle Vorerkrankungen irrelevant sind, ein Risikozuschlag erhoben wird oder, in den seltensten Fällen, die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann.
Was passiert mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung, wenn ich meine Krankenkasse wechsle oder von gesetzlich auf privat umsteige?
Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld bleibt in allen Fällen bestehen. Sie können also sorgenfrei auch während der Vertragslaufzeit die Krankenkasse wechseln. Auch wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, läuft der Vertrag zum Krankenhaustagegeld unverändert weiter.
Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Kalenderjahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:
- Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
- Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung
Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

Downloads zur Zahnzusatzversicherung

Hier können Sie sich die Tarife sowie die Allge­mein­en Ver­sicher­ungs­be­ding­ungen (AVB) als PDF her­unter­laden:

Zusatzversicherung Heilpraktiker | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der UKV-Union Krankenversicherung AG ,Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken, Registergericht Saarbrücken HRB 7184.

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