Zahnzusatzversicherung

Nur das Beste für gesunde Zähne

Mit ZahnPRIVAT schenken Sie Ihrem Lächeln die beste Vorsorge

Ein strahlendes Lächeln macht selbstbewusst und glücklich. Doch Zahnarztleistungen sind oft sehr teuer. Deswegen bieten wir Ihnen mit dem Tarif ZahnPRIVAT eine Zusatzversicherung, die sich jeder leisten kann. Gesunde und schöne Zähne sollten kein Luxus sein. Verlassen Sie sich auf starke Leistungen für Ihre Zahngesundheit!

Leistungsumfang

Was sichert Ihre neue Zahnzusatzversicherung ab?

Prophylaxe und Zahnbehandlung

  • unbegrenzte Zahnprophylaxe
  • Bleaching
  • hochwertige Füllungen
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen

Zahnersatz

  • Implantate
  • Kronen
  • Brücken

Kieferorthopädie

  • bei Kindern und Jugendlichen
  • bei Erwachsenen nach Unfall

Welcher Tarif passt zu Ihnen?

ZahnPRIVAT 75
ZahnPRIVAT 90
ZahnPRIVAT 100

Monat­licher Gesamt­beitrag

8,00 €

16,94 €

21,55 €

Zahnbehandlung inkl. Parodontose-Wurzelbehandlung  

75%

90%

100%

Hochwertiger Zahnersatz

75%

90%

100%

Zahnprophylaxe inkl. Professioneller Zahnreinigung

75%
bis zu 100 € pro Jahr

90%

100%

FAQ zur Zahnzusatzversicherung

Was fragen andere Kunden?
Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
Muss ich ein Bonusheft führen?
Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss. Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen. Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.
Wieviel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
Sie können selbst wählen, ob die Zahnzusatzversicherung 75, 90 oder 100 Prozent Ihrer Kosten abzüglich Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt: Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90 - 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr - 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren - 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren Tarif ZahnPRIVAT 75 - 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr - 2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren - 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.
Gibt es Wartezeiten?
Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.
Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?
Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.
Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.: - Dämmerschlaf - Vollnarkose - Lachgas-Sedierung - Akkupunktur - Hypnose
Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.: - professionelle Zahnreinigung - Fissurenversiegelung - Fluoridierung - Erstellen eines Mundhygienestatus Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden. Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet. Der versicherte Prozentsatz ist: - im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren - im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert. Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.

Downloads zur Zahnzusatzversicherung

Hier können Sie sich die Tarife sowie die Allge­mein­en Ver­sicher­ungs­be­ding­ungen (AVB) als PDF her­unter­laden:

Zusatzversicherung Heilpraktiker | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der UKV-Union Krankenversicherung AG ,Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken, Registergericht Saarbrücken HRB 7184.

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