ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz
Absicherung für berufliche UnvorhersehbarkeitenIhre Vorteile auf einen Blick:
Unser Berufsunfähigkeitsschutz
Wenn alles nach Plan läuft, vergisst man gerne, wie wichtig ein sicheres Einkommen ist. Krankheit oder Unfall können das Leben ganz plötzlich zum Stillstand bringen. Doch was passiert, wenn man von heute auf morgen nicht mehr arbeiten kann? Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und abzusichern. Wie das geht? Mit dem ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz.
Der Berufsunfähigkeitsschutz der ÖSA bietet eine umfassende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Versicherte erhalten dadurch finanzielle Stabilität, wenn das reguläre Einkommen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ausbleibt. Mit maßgeschneiderten Leistungen und flexiblen Optionen sorgen Berufsunfähigkeitsversicherungen dafür, dass Ihre Zukunft abgesichert ist – damit berufsunfähig zu werden nicht zum finanziellen Risiko wird.
Für wen ist der Berufsunfähigkeitsschutz relevant?
Berufsunfähigkeit kann jeden Menschen unerwartet und jederzeit treffen. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Der ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz ist vor allem relevant für:
Vielfältiger Schutz für unterschiedliche Lebenswege
Jede Situation ist einzigartig und nicht jeder Lebensweg gleicht dem anderen – wenn der herkömmliche Berufsunfähigkeitsschutz nicht exakt auf Ihre Bedürfnisse passt, bietet die ÖSA für verschiedene Bedürfnisse unterschiedliche Schutzoptionen an.
Fast jeder vierte Mensch wird berufsunfähig.
Stellen Sie sich vor, Sie können durch Unfall oder Krankheit nicht wie gewohnt oder gar nicht mehr arbeiten. Ihr Lebensunterhalt und eventuell anfallende Arztkosten müssen trotzdem bezahlt werden. Es kann jeden treffen. Laut Statistik wird jeder Vierte vor dem Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig.
Wissenswertes zur Berufsunfähigkeit:
Rund 40 % aller Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt.
Das veranschaulicht nur noch mehr, dass man sich nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen sollte.
Laut dem Analysehaus Morgen & Morgen beruhen rund 38 % aller Ablehnungen darauf, dass sich Versicherte nicht mehr bei der Versicherung zurückmelden.
Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, ist höher als viele vermuten.
Oft entsteht bei einer Berufsunfähigkeit gesetzlich Versicherter eine sog. Versorgungslücke. Denn, die Leistungen richten sich danach, wie viele Stunden pro Tag Sie noch arbeiten können – der bisher ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle und es entsteht ein „Restleistungsvermögen“. Können Sie beispielsweise noch zwischen 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Bei mehr als 6 Stunden pro Tag erhalten Sie überhaupt keine Erwerbsminderungsrente. Erst, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu. Die Erwerbsminderungsrente wird neben Ihrer Restleistungsfähigkeit außerdem von zwei weiteren Faktoren beeinflusst: der Dauer Ihrer Versicherung (mindestens fünf Jahre) – die sogenannte Wartezeit – und ob Sie mindestens drei Jahre Beiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben.
Leistungen im Überblick
Vertragspartner:
BerufsunfähigkeitsSchutz | |
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Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
Wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % und weniger ausüben können, erhalten Sie die individuell vereinbarte monatliche Rentenzahlung
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Monatliche Rentenzahlung
Sie erhalten die vereinbarte monatliche Rentenzahlung
| individuell wählbar |
Prognosezeitraum
Sie erhalten die Leistung sofort ab Beginn der ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit, sofern diese für mindestens sechs Monate prognostiziert ist.
| 6 Monate |
Berufswechsel muss nicht angezeigt werden
Wir verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Es wird kein Berufswechsel verlangt - selbst dann nicht, wenn Sie eigentlich eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
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Persönliches Anpassungsrecht
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz an die veränderten Lebenssituationen flexibel anzupassen.
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Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
Sie erhalten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn täglich die Hilfe einer anderen Person benötigt wird - z.B. beim Aufstehen und Zubettgehen oder bei der Einnahme von Mahlzeiten und Getränken.
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Anfangs- und Wiedereingliederungshilfen
Wir leisten eine Anfangshilfe von drei Monatsrenten, bei bestimmten schweren Erkrankungen sogar neun Monatsrenten. Außerdem erhalten Sie eine einmalige Wiedereingliederungshilfe von sechs Monatsrenten bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach mindestens zweijähriger Berufsunfähigkeit
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Leistung bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
Wir leisten auch bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot. Unterliegen Sie aufgrund einer Infektion einem mindestens sechsmonatigen Verbot, Ihrem Beruf nachzugehen, erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
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Leistung bei längerer Krankheit
Wenn Sie ununterbrochen sechs Monate krankgeschrieben waren, erhalten Sie rückwirkend ab Beginn die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Sind Sie auch weiterhin krankgeschrieben, zahlen wir für jeden weiteren vollen Monat die Rente (max. 18 Monate während der gesamten Laufzeit)
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Leistung bei Arbeitslosigkeit
Im Fall von nicht selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers wird der Vertrag für max. ein Jahr beitragsfrei gestellt (Wartezeit 1 Jahr).
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In wenigen Schritten abgesichert:
Umso früher Sie sich versichern, desto besser!
Stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf den ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz und sichern Sie sich ab. Sie wissen nicht, ob Sie sich qualifizieren? Lassen Sie sich jetzt von unseren Vertretungen persönlich oder telefonisch beraten!
Häufige Fragen
Wann ist man berufsunfähig?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben kann.
Was leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente, wenn er wegen Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Was leistet der ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz?
Die ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz zahlt eine Rente…
- wenn Sie Ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können,
- wenn dies ärztlich für mindestens sechs Monate prognostiziert wird,
- auch rückwirkend bis zu drei Jahren,
- und auch bei Pflegebedürftigkeit
Wir leisten:
- eine Anfangshilfe
- bei Arbeitsunfähigkeit
- Beitragsbefreiung bei nicht selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
- bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
- eine Wiedereingliederungshilfe
- Im Leistungsfall verzichten wir:
- auf abstrakte Verweisung
- auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
- auf unzumutbare ärztliche Eingriffe
Von welchen Faktoren hängt der Versicherungsbeitrag ab?
- vom Beruf
- vom Eintrittsalter
- der Laufzeit des Vertrages
- der festgelegten Rentenhöhe
- der eventuellen Dynamik
- dem Ergebnis der Risikoprüfung
Was heißt Risikoprüfung?
Hierbei wird die Frage gestellt: Wie groß ist das Risiko des Antragstellers, berufsunfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist abhängig von:
- dem Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
- dem Alter
- dem ausgeübten Beruf
- einem eventuellen risikoreichen Hobby
Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vorerkrankung hatte?
Gibt es viele oder schwierige Vorerkrankungen, kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen allerdings zu groß, können diese Vorerkrankungen und ihre nachweisbaren Folgen durch Ausschlussklauseln ausgeschlossen werden.
Müssen die Leistungen versteuert werden?
Bei der Berufsunfähigkeitsrente muss ein pauschalierter Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser Anteil bemisst sich nach der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung, die wiederum von der Dauer der Berufsunfähigkeit abhängt. Die Beiträge können in begrenztem Umfang neben weiteren Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben anerkannt werden und verringern das zu versteuernde Einkommen.
Downloads und weitere Informationen
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22241.