ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz

Ab­si­che­rung für be­ruf­li­che Un­vor­her­seh­barkeiten

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • unterschiedliche Schutzoptionen
  • Anpassung an Ihre Bedürfnisse
  • Faire Konditionen

Unser Berufsunfähigkeitsschutz

Wenn alles nach Plan läuft, vergisst man gerne, wie wichtig ein sicheres Einkommen ist. Krankheit oder Unfall können das Leben ganz plötzlich zum Stillstand bringen. Doch was passiert, wenn man von heute auf morgen nicht mehr arbeiten kann? Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und abzusichern. Wie das geht? Mit dem ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz.

Der Berufsunfähigkeitsschutz der ÖSA bietet eine umfassende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Versicherte erhalten dadurch finanzielle Stabilität, wenn das reguläre Einkommen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ausbleibt. Mit maßgeschneiderten Leistungen und flexiblen Optionen sorgen Berufsunfähigkeitsversicherungen dafür, dass Ihre Zukunft abgesichert ist – damit berufsunfähig zu werden nicht zum finanziellen Risiko wird.

Für wen ist der Berufs­un­fähig­keits­schutz re­le­vant?

Berufsunfähigkeit kann jeden Menschen unerwartet und jederzeit treffen. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Der ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz ist vor allem relevant für:

  • Arbeitnehmende
  • Beamte
  • Selbstständige

Vielfältiger Schutz für unterschiedliche Lebenswege

Jede Situation ist einzigartig und nicht jeder Lebensweg gleicht dem anderen – wenn der herkömmliche Berufsunfähigkeitsschutz nicht exakt auf Ihre Bedürfnisse passt, bietet die ÖSA für verschiedene Bedürfnisse unterschiedliche Schutzoptionen an.

Für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Berufsstartende gibt es die StartBU!
Für Personen, die vorwiegend körperliche Arbeit leisten oder eine bestimmte Grundfähigkeit verlieren, gibt es den ÖSA ExistenzSchutz!

Fast jeder vierte Mensch wird berufsunfähig.

Stellen Sie sich vor, Sie können durch Unfall oder Krankheit nicht wie gewohnt oder gar nicht mehr arbeiten. Ihr Lebensunterhalt und eventuell anfallende Arztkosten müssen trotzdem bezahlt werden.
 Es kann jeden treffen. Laut Statistik wird jeder Vierte vor dem Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig.

Wissenswertes zur Berufsunfähigkeit:

Die gesetzliche Versicherung im Fokus:

Rund 40 % aller Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt.
Das veranschaulicht nur noch mehr, dass man sich nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen sollte.

Auf Berufsunfähigkeitsversicherungen ist stets Verlass:

Laut dem Analysehaus Morgen & Morgen beruhen rund 38 % aller Ablehnungen darauf, dass sich Versicherte nicht mehr bei der Versicherung zurückmelden.

Ein unglücklicher Sturz, Depressionen oder Burn-out, eine Allergie oder Probleme mit der Wirbelsäule:

Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, ist höher als viele vermuten.

Versorgungslücke

Oft entsteht bei einer Berufsunfähigkeit gesetzlich Versicherter eine sog. Versorgungslücke. Denn, die Leistungen richten sich danach, wie viele Stunden pro Tag Sie noch arbeiten können – der bisher ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle und es entsteht ein „Restleistungsvermögen“. Können Sie beispielsweise noch zwischen 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Bei mehr als 6 Stunden pro Tag erhalten Sie überhaupt keine Erwerbsminderungsrente. Erst, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu. Die Erwerbsminderungsrente wird neben Ihrer Restleistungsfähigkeit außerdem von zwei weiteren Faktoren beeinflusst: der Dauer Ihrer Versicherung (mindestens fünf Jahre) – die sogenannte Wartezeit – und ob Sie mindestens drei Jahre Beiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben.

Leistungen im Überblick

Vertragspartner:

Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

BerufsunfähigkeitsSchutz

Leis­tung ab 50 % Berufs­unfähig­keit
Wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % und weniger aus­üben kön­nen, erhal­ten Sie die indi­vi­duell verein­bar­te monat­liche Ren­ten­zah­lung
Monat­liche Renten­zah­lung
Sie er­hal­ten die ver­ein­barte monat­liche Renten­zah­lung
individuell wählbar
Prognosezeitraum
Sie erhal­ten die Leis­tung so­fort ab Beginn der ärzt­lich fest­ge­stell­ten Berufs­unfähig­keit, so­fern diese für min­des­tens sechs Monate prog­nos­tiziert ist.
6 Monate
Berufs­wechsel muss nicht an­ge­zeigt werden
Wir ver­zich­ten auf die so­ge­nann­te ab­strakte Ver­wei­sung. Es wird kein Berufs­wech­sel ver­langt - selbst dann nicht, wenn Sie eigent­lich eine andere Tätig­keit aus­üben könn­ten.
Persön­li­ches An­passungs­recht
Sie ha­ben die Mög­lich­keit, Ihren Ver­si­che­rungs­schutz an die ver­änder­ten Lebens­si­tua­tio­nen flexi­bel anzu­passen.
Leis­tung infol­ge Pflege­bedürf­tig­keit
Sie erhal­ten die ver­ein­barte Berufs­unfähig­keits­rente. Pflege­be­dürftig­keit liegt vor, wenn täg­lich die Hilfe einer an­de­ren Per­son benö­tigt wird - z.B. beim Auf­stehen und Zu­bett­gehen oder bei der Ein­nahme von Mahl­zei­ten und Ge­trän­ken.
Anfangs- und Wie­der­ein­glie­de­rungs­hilfen
Wir lei­sten eine An­fangs­hilfe von drei Monats­renten, bei be­stimm­ten schwe­ren Er­kran­kungen sogar neun Monats­renten. Außer­dem erhal­ten Sie eine ein­malige Wiederein­glie­de­rungs­hilfe von sechs Monats­renten bei Wieder­auf­nahme einer beruf­li­chen Tätig­keit nach mindes­tens zwei­jäh­riger Berufs­unfähig­keit
Leis­tung bei infek­tions­beding­tem Tätig­keits­verbot
Wir lei­sten auch bei infektions­beding­tem Tätigkeits­verbot. Unter­lie­gen Sie auf­grund einer Infek­tion einem min­des­tens sechs­mo­na­tigen Ver­bot, Ihrem Beruf nachzu­gehen, er­hal­ten Sie die verein­barte Berufs­unfähig­keits­rente.
Leis­tung bei län­gerer Krank­heit
Wenn Sie un­unter­bro­chen sechs Mo­nate krank­ge­schrie­ben waren, er­hal­ten Sie rück­wirkend ab Beginn die ver­ein­barte Berufs­unfähig­keits­rente. Sind Sie auch weiter­hin krank­geschrie­ben, zahlen wir für je­den wei­teren vollen Monat die Ren­te (max. 18 Mo­nate während der ge­sam­ten Laufzeit)
Leis­tung bei Arbeits­losig­keit
Im Fall von nicht selbst ver­schul­deter Arbeits­lo­sig­keit des Ver­siche­rungs­nehmers wird der Ver­trag für max. ein Jahr bei­trags­frei ge­stellt (Warte­zeit 1 Jahr).
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Was sagen Ver­si­cher­te über den ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz?

Berufsunfähig nach Unfall

Jennifer Walke ist 35 Jahre alt und ar­bei­te­te als Deutsch- und Sport­lehr­er­in in einer Grund­schu­le. Sie hat sich früh­zei­tig ab­ge­si­chert und musste sich keine Sor­gen ma­chen, als sie plötz­lich durch einen Un­fall berufs­un­fähig wur­de.

Berufsunfähigkeit nach chronischer Erkrankung

Katrin Turn­feld ist 40 Jahre alt und An­ge­stell­te in einem Bau­un­ter­neh­men. Weil sie das Ri­si­ko der Berufs­un­fähig­keit ernst nimmt hat sie sich früh­zei­tig mit dem ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz aus­ein­an­der­gesetzt und war für sich und ihre Familie ab­ge­si­chert, als sie durch ihre plötz­lich auf­ge­tre­tene chro­nische Er­krank­ung berufs­un­fähig wur­de.

Berufsunfähig durch psychische Erkrankung

Alexander Grosz ist 34 Jahre alt und Ab­tei­lungs­lei­ter in einem Groß­han­dels­konzern. Er hat sich recht­zei­tig mit dem ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz ab­ge­si­chert, sodass er sich keine Sor­gen machen musste, als er auf­grund sei­nes psy­chi­schen Zu­stands berufs­un­fähig wur­de.

In wenigen Schritten abgesichert:

Angebot anfordern, persönlich beraten lassen und individuelle Konditionen abstimmen
Dokumente einreichen und ggf. Gesundheitsprüfung beim Arzt
Abschluss und Bestätigung des Vertrags

Umso früher Sie sich ver­si­chern, desto besser!

Stellen Sie jetzt Ihren An­trag auf den ÖSA Be­rufs­un­fähig­keits­Schutz und sichern Sie sich ab. Sie wissen nicht, ob Sie sich qua­li­fi­zie­ren? Lassen Sie sich jetzt von unseren Vertretungen per­sön­lich oder te­le­fo­nisch beraten!

Häufige Fragen

Wann ist man berufs­unfähig?

Berufs­unfähig ist, wer seinen zu­letzt aus­ge­übten Beruf, in­folge von Krank­heit, Kör­per­ver­letzung oder mehr als alters­ent­spre­chen­den Kräf­te­ver­falls ganz oder teil­weise vor­aus­sichtlich min­destens 6 Monate un­un­ter­brochen nicht mehr aus­üben kann.

Was leistet die private Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die pri­vate Berufs­un­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt einem berufs­tätigen Ver­si­cher­ten in der Regel eine Rente, wenn er wegen Krank­heit oder eines Unfalls zu min­destens 50 Pro­zent be­rufs­unfähig ist.

Was leistet der ÖSA Berufs­unfähig­keits­Schutz?

Die ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz zahlt eine Rente…

  • wenn Sie Ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können,
  • wenn dies ärztlich für mindestens sechs Monate prognostiziert wird,
  • auch rückwirkend bis zu drei Jahren,
  • und auch bei Pflegebedürftigkeit

Wir leisten:

  • eine Anfangshilfe
  • bei Arbeitsunfähigkeit
  • Beitragsbefreiung bei nicht selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
  • bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
  • eine Wiedereingliederungshilfe
  • Im Leistungsfall verzichten wir:
  • auf abstrakte Verweisung
  • auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
  • auf unzumutbare ärztliche Eingriffe
Von welchen Faktoren hängt der Versicherungs­beitrag ab?
  • vom Beruf
  • vom Eintrittsalter
  • der Laufzeit des Ver­trages
  • der festgelegten Renten­höhe
  • der eventuellen Dynamik
  • dem Ergebnis der Risiko­prüfung
Was heißt Risiko­prüfung?

Hierbei wird die Frage gestellt: Wie groß ist das Risiko des Antrag­stellers, berufs­unfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedin­gungen man Ver­si­che­rungs­schutz erhält, ist abhängig von:

  • dem Gesund­heits­zustand, aktuellen Krank­heiten bzw. Vor­er­kran­kun­gen
  • dem Alter
  • dem ausgeübten Beruf
  • einem eventuellen risiko­reichen Hobby
Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vor­erkrankung hatte?

Gibt es viele oder schwie­rige Vor­er­krank­­ungen, kann ein Risiko­zuschlag verlangt werden. Sind die gesund­heitlichen Be­ein­träch­tigungen aller­dings zu groß, können diese Vor­er­kran­kun­gen und ihre nach­weis­baren Folgen durch Aus­schlus­sklauseln aus­geschlos­sen werden.

Müssen die Leistungen versteuert werden?

Bei der Berufs­unfähig­keits­rente muss ein pau­schal­ierter Ertrags­anteil mit dem per­sönlichen Steu­er­satz ver­steuert werden. Dieser An­teil be­misst sich nach der vor­aus­sichtlichen Dauer der Renten­zahlung, die wie­derum von der Dauer der Berufs­unfähig­keit ab­hängt. Die Bei­träge können in be­grenz­tem Um­fang neben wei­teren Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen als Son­der­aus­gaben an­er­kannt werden und ver­ringern das zu ver­steu­ernde Ein­kommen.

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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22241.

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