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Diese Mög­lich­kei­ten bie­tet Ihnen die Ge­setz­ge­bung:

Der Ge­setz­geber gibt Ihnen die Mög­lich­keit, sich an eine außer­ge­richt­liche Schlich­tungs­stelle zu wen­den. Diese ver­mit­telt bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwischen Kun­den und Ver­si­che­rern.

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