ÖSA Versicherung für Campingfahrzeuge

Fahrfreude mit Sicherheit

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rundum-Schutz für Ihr Campingfahrzeug
  • Europaweite Hilfe durch zusätzlichen Schutzbrief bei Pannen und Unfällen
  • Optional: Premium-Produkt

Fahren Sie entspannter

Wer sich mit seinem Cam­ping­fahr­zeug auf die Straße be­gibt, muss sein Fahr­zeug  in je­dem Fall ver­sichern. Mit dem Rund​um-​Schutz der ÖSA fahren Sie entspannter.

Den passenden Tarif finden

Ihr Bedarf – Ihr Tarif:

Komfort

  • Umfangreicher Versicherungsschutz

Premium

  • Maximaler Schutz mit erhöhten Leistungen

Leistungen im Vergleich

Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

Komfort-Tarif
Premium-Tarif
Haft­pflicht

Mallorca-Police

Auto­schutz­brief bis 7,5 t

Ein Aus­zug unserer Lei­stung­en: Pannen­hilfe vor Ort, Ab­schlepp- und Ber­gungs­kosten, Miet­wagen- und Über­nachtungs­kosten, Ersatz­teil­versand ins Aus­land, Pick­Up-Service, Medi­zinisch not­wend­iger Rück­trans­port, Kinder­rückholung, Ersatz von Reise­doku­menten, Reise­ab­bruch­kosten, Reise­rück­ruf­service

Kas­ko

Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung

Ver­sich­ert ist die Ent­wen­dung ins­be­son­dere durch Dieb­stahl und Raub.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­sich­ert sind alle Schä­den am Fahr­zeug, die durch Feu­er ver­ur­sacht werden.

Sturm, Hagel, Blitz­schlag

Ver­sich­ert ist die un­mit­tel­bare Ein­wir­kung auf das Fahr­zeug, bei­spiels­weise wenn der Sturm einen Ast auf das Auto schleu­dert.

Über­schwem­mung

Ver­sich­ert ist die un­mit­tel­bare Ein­wir­kung von Über­schwem­mung­en auf das Fahr­zeug.

Zusam­menstoß mit Tieren aller Art

Ver­sich­ert ist der Zusam­men­stoß des in Fahrt be­find­lichen Fahr­zeugs mit Tieren aller Art.

Glas­bruch und Glas­repa­ratur

Ver­sich­ert sind Bruch­schä­den an der Ver­glas­ung des Fahr­zeugs. Ist eine Glas­re­pa­ratur möglich, über­neh­men wir die Kosten.

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung

Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss. Fol­ge­schä­den an an­gren­zenvden Aggre­gaten (z.B. Licht­ma­schine) sind bis 1.500 Euro mit­ver­si­chert.

Tier­biss an Schläuchen, Kabeln, Lei­tun­gen und Folge­schä­den daraus bis

Wir er­setz­en Schä­den an Ka­beln, Lei­tung­en (in Ver­bin­dung da­mit auch Dämm­stof­fe und Man­schetten im Mo­tor­raum) und Folge­schä­den daraus.

10.000 EUR

20.000 EUR

La­wi­nen (auch Dach­la­wi­nen), Erd­rutsche, Erd­fall

Ver­sich­ert sind Schä­den durch La­wi­nen, Erd­rutsch und Erd­fall (Ein­sturz des Erd­bo­dens über na­tür­lichen Hohl­räumen). Unter La­wi­nen zäh­len auch Dach­la­winen.

Aus­tausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust

Ersatz der Kos­ten für Aus­tausch von Tür- und Lenk­rad­schlös­sern sowie dazu­ge­höriger Schlüs­sel bei Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub

Mit­ver­si­che­rung von Fahr­zeug- und Zu­behör­tei­len bis

Nach­träg­lich ins Fahr­zeug ein­ge­bau­te Fahr­zeug- und Zu­be­hör­teile, in­so­fern ein­ge­baut oder durch Hal­ter­ung fest mit dem Fahr­zeug ver­bun­den, sind pro Scha­den­fall bis zum ge­nann­ten Be­trag mit­ver­sich­ert. Hierunter fallen auch fest ver­bundene Vor­zelte.

5.000 EUR

10.000 EUR

Schutz des nicht festen Vor­zeltes bis

3.000 EUR

Van­da­lis­mus: mut- und bös­willige Hand­lungen

Schä­den durch frem­de Per­son­en. (Van­da­lis­mus)

selbst verschul­dete Un­fälle

Ver­sich­ert sind selbst ver­ur­sachte Un­fälle und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Trans­port auf ei­nem Schiff

Ver­sich­ert sind Schä­den beim Trans­port auf einem Schiff. Wir leisten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­lidiert, leck­schlägt oder unter­geht oder wenn das Fahr­zeug auf­grund der Wet­ter­lage über Bord geht.

Eigen­schä­den bis 

100.000 EUR

Bausteine

Haftpflicht

Als Halter eines Campingfahrzeugs benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Gleichzeitig übernimmt Sie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

  • Optional: Rabattschutz
Teilkasko

Der Zusatzschutz für Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben – zum Beispiel bei Glasbruch, Brand und Explosion, Entwendung.

In der TeilkaskoPremium:

  • Neupreisentschädigung bis 24 Monate
  • Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 10.000 Euro
  • Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis 18 Monate
Vollkasko

Der bestmögliche Schutz für Ihr Campingfahrzeug.

In der VollkaskoPremium:

  • alle Leistungen der TeilkaskoPremium
  • Optional: Rabattschutz
  • Anhängerschaden
  • Ersatz von Sportgeräten
Autoschutzbrief

Ob Panne, Unfall oder Diebstahl – der ÖSA Autoschutzbrief hilft Ihnen in ganz Europa weiter. Zum Beispiel werden die Kosten für Pan­nen­hilfe oder Krankenrücktransport übernommen.

  • Pannenhilfe
  • Krankenrücktransport
  • Rund um die Uhr

Häufige Fragen zur Campingfahrzeugversicherung

Warum ist eine Versicherung für Campingfahrzeuge wichtig?
Die Versiche­rung um­fasst min­des­tens die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Diese deckt Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die Sie durch den Ge­brauch Ihres Cam­ping­fahr­zeu­ges an­de­ren zu­fü­gen. Um diese An­sprü­che Dritter ab­de­cken zu kön­nen, ist die Haft­pflicht ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Ohne sie dür­fen Sie den Stell­platz nicht ver­las­sen.
Kann ich auch ein Saisonkennzeichen nutzen?
Da ein Cam­ping­fahr­zeug meis­tens wäh­rend der wär­me­ren Mo­na­te be­wegt wird, lohnt sich in vielen Fällen die Zu­las­sung mit ei­nem Sai­son­kenn­zei­chen. Dieses ist für den ge­wähl­ten Zeit­raum gültig, zwi­schen zwei und elf zu­sam­men­hän­gen­den Mo­na­ten inner­halb eines Ka­len­der­jah­res. Der Vor­teil: Für die Zeit der Still­le­gung zahlen Sie kei­ne Kfz-​Steuer und keine Kfz-​Ver­si­che­rung. Aller­dings dürfen Sie das Wohn­mo­bil dann auf kei­nen Fall im Stra­ßen­ver­kehr be­we­gen oder auf öffent­lichen Straßen/​Plätzen ab­stel­len. In der Ruhe­zeit be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz weiter, die so­ge­nann­te Ruhe­ver­si­che­rung deckt je nach Ver­si­che­rungs­art be­stimmte Haft­pflicht- und Kasko-Schä­den ab. Sie zahlen für die Ruhe­ver­si­che­rung in der Re­gel kei­nen Bei­trag, müssen aber das Cam­ping­fahr­zeug auf einem ein­ge­zäun­ten Grund­stück oder in einer Ga­ra­ge ab­stellen.
Gilt mein Versicherungsschutz auch im Ausland?
In der Kfz-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz inner­halb der geo­gra­fi­schen Gren­zen Euro­pas sowie in den außer­euro­päischen Ge­bie­ten, die zum Gel­tungs­be­reich der Euro­päischen Union gehören.
ÖSA Hundehaftpflicht| ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.

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