ÖSA Versicherung für Campingfahrzeuge

Fahrfreude mit Sicherheit

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rundum-Schutz für Ihr Campingfahrzeug
  • Europaweite Hilfe durch zusätzlichen Schutzbrief bei Pannen und Unfällen
  • Optional: Premium-Produkt

Fahren Sie entspannter

Wer sich mit seinem Cam­ping­fahr­zeug auf die Straße be­gibt, muss sein Fahr­zeug  in je­dem Fall ver­sichern. Mit dem Rund​um-​Schutz der ÖSA fahren Sie entspannter.

Den passenden Tarif finden

Ihr Bedarf – Ihr Tarif:

Komfort

  • Umfangreicher Versicherungsschutz

Premium

  • Maximaler Schutz mit erhöhten Leistungen

Leistungen im Vergleich

Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

Bausteine

Haftpflicht

Als Halter eines Campingfahrzeugs benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Gleichzeitig übernimmt Sie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

  • Optional: Rabattschutz
Teilkasko

Der Zusatzschutz für Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben – zum Beispiel bei Glasbruch, Brand und Explosion, Entwendung.

In der TeilkaskoPremium:

  • Neupreisentschädigung bis 24 Monate
  • Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 10.000 Euro
  • Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis 18 Monate
Vollkasko

Der bestmögliche Schutz für Ihr Campingfahrzeug.

In der VollkaskoPremium:

  • alle Leistungen der TeilkaskoPremium
  • Optional: Rabattschutz
  • Anhängerschaden
  • Ersatz von Sportgeräten
Autoschutzbrief

Ob Panne, Unfall oder Diebstahl – der ÖSA Autoschutzbrief hilft Ihnen in ganz Europa weiter. Zum Beispiel werden die Kosten für Pan­nen­hilfe oder Krankenrücktransport übernommen.

  • Pannenhilfe
  • Krankenrücktransport
  • Rund um die Uhr

Häufige Fragen zur Campingfahrzeugversicherung

Warum ist eine Versicherung für Campingfahrzeuge wichtig?
Die Versiche­rung um­fasst min­des­tens die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Diese deckt Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die Sie durch den Ge­brauch Ihres Cam­ping­fahr­zeu­ges an­de­ren zu­fü­gen. Um diese An­sprü­che Dritter ab­de­cken zu kön­nen, ist die Haft­pflicht ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Ohne sie dür­fen Sie den Stell­platz nicht ver­las­sen.
Kann ich auch ein Saisonkennzeichen nutzen?
Da ein Cam­ping­fahr­zeug meis­tens wäh­rend der wär­me­ren Mo­na­te be­wegt wird, lohnt sich in vielen Fällen die Zu­las­sung mit ei­nem Sai­son­kenn­zei­chen. Dieses ist für den ge­wähl­ten Zeit­raum gültig, zwi­schen zwei und elf zu­sam­men­hän­gen­den Mo­na­ten inner­halb eines Ka­len­der­jah­res. Der Vor­teil: Für die Zeit der Still­le­gung zahlen Sie kei­ne Kfz-​Steuer und keine Kfz-​Ver­si­che­rung. Aller­dings dürfen Sie das Wohn­mo­bil dann auf kei­nen Fall im Stra­ßen­ver­kehr be­we­gen oder auf öffent­lichen Straßen/​Plätzen ab­stel­len. In der Ruhe­zeit be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz weiter, die so­ge­nann­te Ruhe­ver­si­che­rung deckt je nach Ver­si­che­rungs­art be­stimmte Haft­pflicht- und Kasko-Schä­den ab. Sie zahlen für die Ruhe­ver­si­che­rung in der Re­gel kei­nen Bei­trag, müssen aber das Cam­ping­fahr­zeug auf einem ein­ge­zäun­ten Grund­stück oder in einer Ga­ra­ge ab­stellen.
Gilt mein Versicherungsschutz auch im Ausland?
In der Kfz-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz inner­halb der geo­gra­fi­schen Gren­zen Euro­pas sowie in den außer­euro­päischen Ge­bie­ten, die zum Gel­tungs­be­reich der Euro­päischen Union gehören.
Mopedversicherung aus Sachsen-Anhalt | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.

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