Als Halter eines Campingfahrzeugs benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Gleichzeitig übernimmt Sie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
ÖSA Versicherung für Campingfahrzeuge
Fahrfreude mit SicherheitIhre Vorteile auf einen Blick:
Fahren Sie entspannter
Wer sich mit seinem Campingfahrzeug auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug in jedem Fall versichern. Mit dem Rundum-Schutz der ÖSA fahren Sie entspannter.
Den passenden Tarif finden
Ihr Bedarf – Ihr Tarif:
Komfort
Premium
Leistungen im Vergleich
Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Bausteine
Der Zusatzschutz für Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben – zum Beispiel bei Glasbruch, Brand und Explosion, Entwendung.
In der TeilkaskoPremium:
Der bestmögliche Schutz für Ihr Campingfahrzeug.
In der VollkaskoPremium:
Ob Panne, Unfall oder Diebstahl – der ÖSA Autoschutzbrief hilft Ihnen in ganz Europa weiter. Zum Beispiel werden die Kosten für Pannenhilfe oder Krankenrücktransport übernommen.
Services
Wir sind mit unseren umfangreichen Services für Sie da.
Servicekarte
Unsere Services
Ob Pferdeanhänger, Wohnwagen oder Fahrzeugtransporter: Ihr Zugfahrzeug ist bei Schäden mitversichert.
Häufige Fragen zur Campingfahrzeugversicherung
Warum ist eine Versicherung für Campingfahrzeuge wichtig?
Kann ich auch ein Saisonkennzeichen nutzen?
Gilt mein Versicherungsschutz auch im Ausland?
Downloads und weitere Informationen
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.