3 Tipps zum sicheren Umgang mit Sturm
10.02.2020„Sabine“ ist los.
Nein, damit meinen wir natürlich nicht Ihre Kollegin oder Nachbarin – sondern das Sturmtief, welches sich innerhalb der vergangenen Woche von Westen gen Osten bewegt hat und nun in der Nacht zum Montag auch in Sachsen-Anhalt ankam.
„Sabine“ ist noch nicht müde
Von heftigen Böen bis hin zu unablässigem Regen: „Sabine“ bringt so einiges mit sich. Wir Flachländer sind dabei wohl (vorerst?) milde davongekommen. Nach ersten Einschätzung hat das Sturmtief in der Nacht zum Montag keine größeren Schäden angerichtet. Anders als bei „Kyrill“ wurden dieses Mal nicht komplette Hausdächer von Windböen abgedeckt. Nur im Harz stürzten etliche Bäume um und blockierten Straßen, sodass die Feuerwehr in diesem Landkreis zu rund 150 Einsätzen ausrücken musste. Auch für den Burgenlandkreis gab es am frühen Vormittag noch Unwetterwarnungen.
Allerdings warnen die Meteorologinnen und Meterologen noch bis zum Mittwoch vor weiteren Sturmböen. Landesweit muss mit herabstürzenden Ästen und herumfliegenden Gegenständen gerechnet werden. Wie die Polizei und Feuerwehr vielerorts informiert, sei es am besten, sich während der Sturmphase so wenig wie möglich draußen aufzuhalten und insbesondere Wälder zu meiden. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer und auch Berufspendlerinnen und Berufspendler können also noch nicht wirklich aufatmen.
Schutz für Person und Eigentum
Nicht nur der Schutz der eigenen Person ist in Sturmzeiten wichtig. Auch Ihr Hab und Gut ist durch einen Sturm mit der Windstärke von „Sabine“ schutzbedürftig. Lesen Sie deshalb drei wesentliche Empfehlungen, wie Sie sich und ihr Eigentum vor Sturmschäden schützen können:
Welche Versicherung hilft mir bei Schäden?
Kommt es trotz (intensiver) Vorbereitungen zu Schäden, können je nach Schaden eine Vielzahl von Versicherungen greifen:
Trägt ihr Haus Schäden von „Sabine“ davon, etwa durch umgestürzte Bäume, herunterfallende Äste oder Ähnliches, greift Ihre Wohngebäudeversicherung. Da Sturm als eine Naturgewalt gilt, sind Sturmschäden ab Windstärke 8 in dieser Versicherung mitversichert. Dabei ist es egal, ob sich der beschädigende Baum auf Ihrem oder auf dem Grundstück Ihrer Nachbarn befindet.
Werden Ihre Gartenmöbel und weiterer beweglicher Hausrat beschädigt, greift Ihre Hausratversicherung. Auch Überspannungsschäden, die infolge von Blitzschlägen Ihre Elektrogeräte unbrauchbar machen, sind in dieser Versicherung abgesichert.
Wird Ihr Auto während des Sturms durch Hagel, Äste oder Dachziegel beschädigt, greift Ihre Teilkaskoversicherung – wie bei der Wohngebäudeversicherung sind Sturmschäden ab Windstärke 8 mitversichert. Für Auffahrschäden mit bereits umgestürzten Bäumen auf der Straße tritt allerdings nur die Vollkaskoversicherung in Kraft.
Wetterlage richtig einschätzen
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Regenschirm: © ÖSA