Sie sind hier: Blog
  • Bild Einbrecher und Weihnachtsbaum

    Kevin - Allein unter Versicherungen

19.12.2019
Weihnachtszeit ohne Weihnachtsfilme? Unvorstellbar!
Ob nun „Der Grinch“, „Tatsächlich Liebe“ oder alte Klassiker wie „Die Geister, die ich rief“, „Der kleine Lord“ und „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ – wenn der Lieblingsweihnachtsfilm über den Bildschirm flimmert, wird es automatisch gemütlich.
Und was wäre ein Film-Marathon in der Weihnachtszeit ohne den wohl bekanntesten Weihnachtsfilm überhaupt: „Kevin – Allein zu Haus“. Ein 1990 erschienener Kult-Klassiker über den 8-jährigen Kevin McCallister, der aus Versehen von seiner Familie zuhause vergessen wird, als sich diese Hals über Kopf in den Weihnachtsurlaub begibt. Kevin ist also über Weihnachten auf sich allein gestellt und bemerkt, dass zwei Einbrecher ihr Unwesen in der Nachbarschaft treiben. Auch in das Haus der McCallisters wollen sie einsteigen. Aber für diesen Fall hat Kevin bereits gut vorgesorgt…
 

Realitätscheck: Gibt es Versicherungen, die Kevin helfen könnten?

Wie die meisten Filme ist „Kevin – Allein zu Haus“ eine fiktive Geschichte. Gut so, sagen viele, denn Kevin würde mit seiner Aktion im wirklichen Leben gar nicht durchkommen. Aber ist das so?
Wir wollten das mal überprüfen – und haben uns deshalb die wichtigsten Film-Szenen für einen kleinen „Versicherungscheck“ herausgesucht!
 

Szene #1: Die beschädigte Strom- und Telefonleitung

Was passiert?
Es ist die Ruhe vor dem Sturm: Die Koffer der McCallisters sind gepackt, alle sind bereit für die Fahrt zum Flughafen – aber der Wecker klingelt einfach nicht! Der Grund dafür ist ein umgestürzter Baum, der die Strom- und Telefonleitung beschädigt hat. In der Nacht wütete ein heftiger Sturm. Durch den fehlenden Wecker verpassen die McCallisters fast ihren Flieger. Und vergessen Kevin in der Hektik.
Könnten die McCallisters den ganzen Trubel als Schaden deklarieren und mithilfe einer Versicherung kompensieren lassen?
Unser Versicherungscheck:
Leider gibt es keine Versicherung für (fast) verpasste Flüge. Auch können die McCallisters nicht den Schaden an der Strom- und Telefonleitung beanspruchen, da der Mast auf einer öffentlichen Straße steht. Dieser gehört in der Regel entweder der Stadt oder dem Netzanbieter und betrifft somit im Schadenfall nur sie.
Wenn der Baum allerdings das Haus der McCallisters getroffen und etwas beschädigt hätte, würde die Familie den Schaden mithilfe einer Wohngebäudeversicherung abdecken können – denn Stürme gelten als höhere Naturgewalt und sind deshalb in dieser Versicherung mitversichert. Dabei ist es egal, ob der Baum auf dem eigenen Grundstück oder auf dem Grundstück der Nachbar*innen stand: Entstehen Sturmschäden ab Windstärke 8, greift die Wohngebäudeversicherung.
Werden durch den Sturm lediglich bewegliche Sachen wie zum Beispiel Garten- oder Verandamöbel umgeworfen und beschädigt, greift die Hausratversicherung.
 

Szene #2: Harry und Marvs erster Einbruchsversuch

Was passiert?
Kevin ist seit einigen Tagen schon allein zu Haus – und kommt ganz gut zurecht. Bald bemerkt er jedoch etwas Unbehagliches: Zwei Einbrecher namens Harry und Marv spionieren die Nachbarschaft aus. Kurze Zeit später versuchen sie, in das Haus der McCallisters einzubrechen, aber Kevin kann sie gerade noch mithilfe eines Tricks verjagen.
Hätte Kevin Versicherungsschutz bei einem Einbruch?
Unser Versicherungscheck:
Einen Einbruch kann man grundsätzlich über die Hausratversicherung absichern lassen. Entscheidend ist dabei, ob durch den Einbruch etwas entwendet, beschädigt oder Vandalismus begangen wurde. Dies wird auch in der sogenannten „Einbruchdiebstahlklausel“ zusammengefasst.
Kevin hatte in seinem Fall gerade noch Glück: Die beiden Einbrecher Harry und Marv konnten durch seinen Trick vertrieben werden, ehe sie einbrechen und etwas stehlen konnten. Es handelt sich somit nicht um einen Einbruchdiebstahl. Wären Harry und Marv allerdings so weit gekommen, vor ihrer Flucht die Tür aufzubrechen, hätte Kevin für diese Einbruchsschäden Versicherungsschutz.
 

Szene #3: Der Showdown

Was passiert?
Harry und Marv geben nicht so schnell auf und wollen an Heiligabend noch einmal versuchen, Kevin zu überlisten. Der kennt ihren Plan und hat gut vorgesorgt: Spülmittel und befestigte Nägel auf der Haustreppe, kochend heiß gemachte Türklinken, verteilte Spielzeugautos und kaputte Weihnachtsdekorationen auf dem Boden im Wohnzimmer… und, und und. Harry und Marv werden durch Kevins Fallen ziemlich übel zugerichtet.
Könnte Kevin mithilfe einer Versicherung eventuelle Schadenersatzansprüche der beiden abwehren?
Unser Versicherungscheck:
Verursacht man Schaden bei anderen Personen – das können sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden sein – bietet die private Haftpflichtversicherung Schutz vor den Folgekosten. Die Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings, dass der Schaden nicht mutwillig begangen beziehungsweise zugefügt wurde.
In Kevins Fall kann man nicht von „aus Versehen“ sprechen: Er hat absichtlich Fallen für die beiden Einbrecher aufgebaut und somit mit Vorsatz gehandelt. Vorsatz ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung versichert – daher besäße Kevin keinen Versicherungsschutz.
 

Zusammengefasst?

Am Ende lässt sich sagen, dass „Kevin – Allein zu Haus“ nicht umsonst ein fiktiver Film ist: Viele Szenen sind selbstverständlich überspitzt dargestellt. Dennoch haben wir feststellen können, dass einige Situationen auch auf das reale Leben übertragbar sind:
Demnach haben die McCallisters zwar keinen Anspruch auf die beschädigte Stromleitung. Wären aber Sturmschäden an ihrem Haus entstanden, würde ihre Wohngebäudeversicherung greifen. Das gleiche gilt bei Gartenmöbeln: Werden diese durch einen Sturm beschädigt, greift die Hausratversicherung.
Auch bei Harry und Marvs versuchtem Einbruch gäbe es Versicherungsschutz: Es greift die „Einbruchdiebstahlklausel“ der Hausratversicherung.
Lediglich Kevins „Abwehrmechanismen“ gegen Harry und Marv kann man im realen Leben nicht verantworten. Aber deshalb ist und bleibt „Kevin – Allein zu Haus“ letztendlich auch ein Film.

Sollte es zwischen den Jahren knallen – wir sind für Sie da.

Ob nun Chaos wie bei Kevin oder besinnliches Zusammensein mit der Familie – wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und eine schadenfreie Zeit!
Sollte es zwischen den Jahren zu Schäden kommen, helfen wir Ihnen gern weiter. Entdecken Sie hier unsere Öffnungszeiten und Kontaktdaten.
 Bildnachweise:
Titelbild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com
Sturmschaden: © photofranz56 – stock.adobe.com
Einbrecher: © ia_64 / Fotolia
Festtagsgrüße: © perner&schmidt werbung und design gmbh
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
Online Marketing

Hi! Ich bin Janina, studierte Journalistin und verantwortlich für viele Themen rund um die Online-Kommunikation der ÖSA. Sei es die Planung und Umsetzung von Kampagnen für Social Media, das Management des Blogs oder die Betreuung unseres Podcasts alleswasmuss: Wo Content ist, bin auch ich!

Das könnte dich auch interessieren:

ÖSA Hausratversicherung

Mehr erfahren

Podcast alleswasmuss

Mehr erfahren

Wir für Sie

Berater finden