Erst kratzen dann starten.

Sicher durch den Winter

Mit der kalten Jahreszeit beginnt für viele Autofahrer das lästige Eiskratzen und Schneeschieben. Die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt, alle Licht- und Kennzeichen müssen zu sehen sein und der auf dem Dach verbliebene Schnee soll nicht zu Ärgernis und Unfallgefahr für den Hinterherfahrenden werden.

Das minutenlange Eiskratzen und Schneekehren überbrücken viele Autofahrer, indem sie den Motor starten und die Heizung laufen lassen. Schnee und Eis schmelzen schneller und das Kratzen entfällt.

Doch der § 30 der Straßenverkehrsverordnung StVO besagt: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen untersagt. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“ Viele Autofahrer verstoßen an kalten Wintermorgen eindeutig gegen die StVO - und riskieren somit ein Bußgeld.

Tipps von der ÖSA

Wie hoch ist die Strafe?

Wer von der Polizei oder einem Ordnungsbeamten erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von zehn Euro. Dieselbe Summe wird fällig, wenn zum Fahren nur ein „Guckloch“ in die Frontscheibe gekratzt wurde. Ein zugeschneites Kennzeichen kostet fünf Euro, ein nicht vom Schnee befreites Autodach 25 Euro.

So bekommen Sie die Scheiben eisfrei.

Eiskratzer - der altbewährte Helfer der Autofahrer sollte im Winter in keinem Auto fehlen. Besonders gut sind Eiskratzer mit eingebautem Handschuh - da bleiben die Finger schön warm.

Haben Sie keinen Kratzer zur Hand, können Sie auch eine CD Hülle nutzen. Sie werden staunen, wie gut das funktioniert. Und fahren Sie öfter mit Beifahrer, nehmen Sie doch einen zweiten Kratzer mit – dann sind Sie schneller fertig.

Ein weiterer Helfer ist das Eisfrei-Spray. Besonders bei dicken Eisschichten geht nichts über ein paar Spritzer aus der Eisfrei- Sprühflasche. Kurz einwirken lassen und schon lösen sich auch hartnäckige Vereisungen.

Hinweise für die eisige Jahreszeit:
  • Verfolgen Sie den Wetterbericht. Besonders tückisch wird es bei Temperaturen um null Grad. Dann sollten Sie mit glatten Fahrbahnen rechnen.
  • Kurz nach dem Losfahren eine Bremsprobe machen, um die Beschaffenheit der Straße zu testen. (Achtung: sehen Sie vorher in den Rückspiegel und stellen Sie sicher, dass Sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden!)
  • Einen besonders großen Sicherheitsabstand einhalten. Vor Kreuzungen noch mehr Platz lassen. Denn oft führt hier fest gefahrener Schnee zu besonderer Glätte.
  • Schleichwege sind im Winter keine gute Alternative. Besonders ruhige Wohnstraßen werden häufig nicht gestreut und meist zuletzt oder manchmal gar nicht geräumt.
  • Gefriert Regen plötzlich auf der Fahrbahn, sollte man eine Möglichkeit suchen, das Fahrzeug abzustellen und auf den Streudienst warten. Wer trotz vereister Straße glaubt, unbedingt weiterfahren zu müssen, sollte dies mit äußerster Vorsicht tun.

Rollen Sie schon mit Wintermantel?

Außerdem ist es wichtig, die Winterreifen rechtzeitig aufzuziehen. Denn schon lange bevor der erste Schnee fällt, besteht Rutschgefahr. Selbst wenn am Vortag noch 15 Grad herrschten, muss man in der kalten Jahreszeit mit winterlichen Verhältnissen auf der Straße rechnen. Diese ist bei Temperaturen um den Gefrierpunkt zudem oft weitaus glatter als bei tiefen Minusgraden. Denn dann bildet sich auf der Fahrbahn zusätzlich zu den Eiskristallen ein gefährlicher Schmierfilm aus Wasser, Schmutz und Laub.

Im Frühjahr sollte man nicht zu früh zu Sommerreifen wechseln. Das gilt besonders für Pendler, die schon früh morgens unterwegs sein müssen. Sie müssen noch bis Anfang Mai mit Bodenfrost rechnen.

"Von O bis O"

Oktober bis Ostern sollten Sie mit Winterreifen fahren. Das ist eine Orientierungshilfe - einen konkreten Zeitraum hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Es gilt die sogenannte "situative Winterreifenpflicht" aus dem Paragraf 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung.

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