Erste Schritte nach einem Sturm
Nach dem Sturm:
Nichts ist so wertvoll wie Ihr Leben oder das Leben anderer. Riskante Rettungsversuche, um Hab und Gut zu sichern, sollten vermieden werden.
Um zügig an Ihre Versicherungsleistung zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Das sollte unbedingt erfolgen, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden.
Damit die Sturmschäden keine weiteren Folgeschäden verursachen, sollten z.B. zerstörte Fenster provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten nach dem Sturm möglichst weggeräumt werden. Für diese Notmaßnahmen zur Schadenminderung besteht Versicherungsschutz und die Kosten dafür werden von uns übernommen.
Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos und Kaufbelegen der beschädigten oder zerstörten Gegenstände dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.
Welche Versicherung leistet?
Ihre Checkliste:
Haus und Umgebung auf Schäden und Gefahrenquellen absuchen
Unmittelbare Gefahrenquellen entfernen
Entstandenen Schaden so gering wie möglich halten, z.B.:
- Zerstörte Fensterscheiben abdichten
- Bei abgedeckten Teilen des Dachs: Notabdeckungen installieren
- Beschädigte Fahrzeugscheiben abdichten
Bei eingedrungenem Wasser im Haus: Elektrische Geräte vom Netz nehmen
Schadensliste der zerstörten und beschädigten Sachen erstellen:
- Was wurde beschädigt?
- In welchem Umfang?
- Welche ungefähre Schadenshöhe ist entstanden?
Fotos der Sturmschäden anfertigen
Schaden unverzüglich der Versicherung melden
Reste zerstörter oder beschädigter Sachen bis zur Besichtigung durch Schadenregulierer aufheben
Bei Schäden, die niemanden gefährden: Mit Aufräumarbeiten warten, bis Versicherung den Schaden begutachtet hat