Was muss ich beachten?
Der Teufel steckt im Detail
Bewerbungsgespräch überstanden, Zusage in der Tasche und jetzt nur noch den Arbeitsvertrag eintüten. Kinderspiel, mal schnell drüber geflogen und unterschreiben, was soll schon schiefgehen. Denkste! In einem Arbeitsvertrag finden sich viele kleine Details und manchmal sogar unzulässige Dinge, die du beachten musst. Ist der Vertrag nämlich einmal unterschrieben, ist er gültig. Hier erfährst du, was alles in einen Arbeitsvertrag gehört und was nicht – damit ein sorgloser Einstieg
in deinen neuen Job sicher ist!
Arbeitsvertrag: Wofür überhaupt?
Ein Arbeitsvertrag regelt alle Rechte und Pflichten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zwischen dir als Arbeitnehmer und deinem Arbeitgeber, also der Firma, bei der du arbeitest. Arbeitsverträge werden nur selten mündlich und in der Regel schriftlich geschlossen. Bei mündlichen Verträgen muss nach spätestens einem Monat ein schriftlicher Nachweis in kürzerer Form vorliegen.
Wir raten dir dringend dazu, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.
Denn dann kannst du bei zukünftigen Unstimmigkeiten wie deinem Gehalt, deiner Arbeitszeit oder deinem Urlaub immer auf deinen Vertrag verweisen. Auch wenn mal etwas am Vertrag geändert werden soll – wenn du zum Beispiel deine Arbeitszeit anpassen willst – sollte das schriftlich festgehalten werden. Arbeitsverträge müssen sowohl von dir als auch vom Arbeitgeber händisch unterschrieben werden, eine E-Mail reicht da nicht aus.
Das muss rein – das kann rein
Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber frei über die Form und den Inhalt des Vertrages entscheiden, das
Nachweisgesetz legt allerdings fest, welche Punkte auf jeden Fall auftauchen müssen. Dazu gehören:
Hinweis
Neben den vorgeschriebenen Regelungen gibt es noch zusätzliche Angaben, die in den meisten Verträgen auftauchen. Dazu zählen besonders Regelungen zum Homeoffice oder der Heimarbeit, die seit der Coronapandemie weit verbreitet sind. Viele Arbeitgeber sind hier nun eher zu Zugeständnissen bereit, aber die sollten im Vertrag festgehalten werden. Weiterhin sind zu beachten: Klauseln zu Probezeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, Geheimhaltungsverpflichtungen, Nebentätigkeitsregelungen oder Überstundenregelungen – dazu gehen wir ins Detail.
Das muss raus: bekannte Stolperfallen
Bei Überstundenregelungen solltest du darauf achten, dass diese vom Arbeitgeber vergütet werden oder du dafür einen Freizeitausgleich bekommst. Vorsicht ist geboten, wenn eine bestimmte Anzahl an Überstunden bereits mit dem Festgehalt entlohnt werden. Besonderes Augenmerk ist auch bei der Probezeit wichtig.
Formulierungen wie „zum Zwecke der Erprobung befristet“ oder „endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf“ deuten auf eine befristete Anstellung hin. Die Klauseln zur Geheimhaltung sollten nicht zu umfassend sein. Mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot verpflichtest du dich, für einen gewissen Zeitraum nach Vertragsende nicht zur Konkurrenz zu gehen oder selbst ein Konkurrenzunternehmen zu gründen. Vorausgesetzt der Job gefällt dir, kann eine solche Klausel dich davon abhalten, weiter in dem Bereich zu arbeiten. Übrigens: Klauseln, die festlegen, dass du mit Kollegen nicht über dein Gehalt sprechen darfst, sind unwirksam!
Zu guter Letzt
Überprüfe genau, ob alle Angaben korrekt sind, es zum Beispiel keinen Fehler in deiner Adresse oder den Urlaubstagen gibt. Alles, was im Vertrag steht, sollte dem entsprechen, was du mit dem Arbeitgeber mündlich beim Bewerbungsgespräch ausgemacht hast.
Falls nicht, empfiehlt es sich, das anzusprechen. Unterschreibe den Vertrag nicht vor Ort, sondern nimm ihn mit nach Hause und lies ihn in Ruhe durch. Lass jemand anderen darüber schauen, falls du unsicher bist, ob du etwas übersehen hast. Wenn du den Vertrag abgibst, solltest du eine Kopie erhalten, sodass sowohl du als auch
dein Arbeitgeber deinen Vertrag immer vorliegen haben. Dann biste sicher!