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Zusammen kochen, feiern und Netflix bingen: Yeah! Abwasch-Plan, Klodienst und Diskussionen mit dem Vermieter über Lärm: muss man wollen! Immerhin: Wer gerne in Gesellschaft lebt und sich dadurch gemeinsam schönere Wohnungen leisten kann, der ist in WGs gut aufgehoben. Eine gemeinsame Wohnung wirft aber auch Rechtsfragen mit Vermietern auf, die man besser vor dem Mietverhältnis bespricht. Dann gibt es auch keinen Streit über Kündigung und Mietkaution zwischen der WG und dem Vermieter. Denn dann: biste sicher!
Vermieter und WG: Wer hat recht?
Grundsätzlich gilt: Im deutschen Mietrecht gibt es kein Gesetz speziell zur Wohngemeinschaft. Also gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für alle anderen Mieter auch. Dazu braucht man nicht immer eine Rechtsberatung, wichtige Fragen sollte man aber klären: Was passiert bei Mieterwechsel? Wer haftet wofür? Wie geht man mit Vermietern um? Welcher WG-Mietvertrag ist der beste? Das wichtigste Vertragswerk in der WG ist der Mietvertrag: Zwischen Vermieter und Wohngemeinschaft gibt es drei verschiedene Fälle.
Vertrag 1: Einer für alle
Ein Hauptmieter steht im WG-Mietvertrag – und alle anderen WG-Mitglieder sind seine Untermieter. Das heißt: Die Untermieter haben keinen direkten Mietvertrag mit dem Vermieter. Das muss nicht schlimm sein, man obliegt aber ein bisschen der Laune des Hauptmieters. Wir empfehlen in jedem Fall einen schriftlichen Untermietvertrag, dann ist rechtlich alles geklärt und es gilt der normale Kündigungsschutz. Achtung: Ausnahme sind möblierte Zimmer, die in einer WG kurzfristig vermietet werden. Die können ohne Begründung innerhalb eines Monats vom Hauptmieter gekündigt werden. Wichtig in jedem Fall: Der Vermieter der Wohnung muss die Erlaubnis zur Untermiete geben. Sonst kann er den Vertrag fristlos kündigen.
Vertrag 2: Alle zusammen
Alle Mitbewohner sind Hauptmieter – und sind im Fall von Kündigung oder Haftungsfragen vor dem Vermieter gleichgestellt. Das ist nicht ganz ungefährlich, weil alle Mitglieder der WG gemeinsam einspringen müssen, wenn z. B. einer der Hauptmieter seine Miete nicht zahlen kann. Und: Alle Mieter der WG müssen gemeinsam kündigen. Will einer ausziehen, kann der Vermieter einen neuen WG-Mietvertrag mit der neuen Wohngemeinschaft abschließen und einen neuen Hauptmieter bestimmen. Das ist aber nicht verpflichtend.
Vertrag 3: Jeder einzeln
Jeder Mieter schließt einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter – mit Nutzungsrecht für gemeinsame Räume. Diese Variante ist rechtlich sauber, auch die Nebenkosten werden in der Regel separat abgerechnet. Jeder Mieter kündigt einzeln, der Vermieter muss auch jedem Mieter einzeln kündigen. Aber wie siehst du das: Willst du mit jemandem zusammenwohnen, der hauptsächlich dem Vermieter gefällt? Wie teilt man sich dann gemeinsame Räume? Das ist ein gutes Modell für eine reine Zweck-WG, in der man auf das Zwischenmenschliche verzichten kann.
Vorher nachdenken schützt WG vor Kündigung
Jede Mietvertrag-Variante hat seine Besonderheiten, die man mit den Mitgliedern der Wohngemeinschaft vorher klären sollte. Für ein entspanntes „Mieteinander“ in der Wohnung sollten du und deine Mitbewohner, Mitglieder oder Untermieter ein paar Details – am besten schriftlich – festlegen:
Wer kommt in der Wohnung bei Schönheitsreparaturen oder gemeinsamen Besitz auf?
Wie teilt ihr die Nebenkosten der Wohnung genau und fair auf?
Wer übernimmt die Kosten für Fernsehen, Internet und Streamingdienste?
Unser Tipp: Regelt – neben dem Mietvertrag – Verantwortlichkeiten und Pflichten vorher und ihr habt eine tolle Zeit in der Wohngemeinschaft.
Lass uns einfach mal reden!
Jeder Mensch ist anders und nicht alles kann man sich anlesen – insbesondere, wenn es um die eigene Absicherung geht. Wenn du möchtest, können wir einfach mal auf deine Lebenssituation gucken und schauen, was bei dir gerade wichtig ist. Lass uns deine Fragen gern persönlich klären. Dann: biste sicher!