Erweitere Schutzhelmpflicht
Familien mit begeisterten Skifahrer*innen und Rodler*innen unter 14 Jahren kennen sie mit Sicherheit schon: Die Schutzhelmpflicht. Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 gilt sie als effektive Maßnahme zur Verringerung des Verletzungsrisikos auf den italienischen Ski-Pisten.
Mit Beginn des Jahres 2022 wurde die Schutzhelmpflicht nun auch auf die Gruppe der unter 18-Jährigen ausgeweitet. Für alle Minderjährigen, die in Italien…
- Ski fahren,
- Snowboard fahren,
- Telemark üben,
- Freestyle ausüben,
- oder rodeln,
gilt ab sofort ebenfalls: Helm auf!
Promille-Grenze auf der Piste
Noch ein Jägertee und dann ab auf die Piste? Das solltest du in Italien ab jetzt besser nicht mehr tun.
Laut Gesetz ist es seit Jahresbeginn strengstens verboten, unter Einfluss von toxikologischen Substanzen Ski zu fahren oder sonstige Wintersportarten auszuüben. Als Promille-Grenze wird hier zwar kein konkreter Wert genannt, dennoch ist es sehr naheliegend, dass sich die italienische Polizei an den bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung orientiert. Diese lässt maximal 0,5mg Alkohol pro Liter im Blut zu.
Im Klartext bedeutet dies: Wer zukünftig in Italien unter Alkoholeinfluss mit einem Pegel von über 0,5 Promille Ski fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 bis 1000 Euro rechnen.
Neue Regeln – mehr Sicherheit
Auch wenn die drei neuen Ski-Regeln deutlich strenger sind als die bisherigen Vorschriften, haben sie eins gemeinsam: Sie steigern die Sicherheit für alle Ski-Fahrer*innen und minimieren so das Risiko für Verletzungen auf den Pisten – was natürlich im Sinne aller Ski-Begeisterten ist.
Wir hoffen, dass wir dir mit unserem Beitrag einen Einblick in die aktuellen Sicherheitsbestimmungen aus Italien geben konnten und wünschen dir nun ganz viel Spaß bei deinem Ski-Urlaub im Süden!
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