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Berufsspezifischer Schutz bei Fehlern und Folgen

Als Dienstleister, Gewerbetreibender oder Treu­händer haf­ten Sie Dritten gegen­über für Vermögens­schäden, die Sie ihnen ver­sehentlich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätig­keit zufügen. Denn trotz aller Sorg­falt können Fehler unterlaufen – Beratungs­fehler, Frist­ver­säumnis oder nur ein Rechen­fehler – es gibt viele Risiken, die im Schaden­fall richtig teuer werden können.

Die Vermögens­schaden­haft­pflicht auf einen Blick

  • Schutz für Sie und Ihre Mit­­ar­­bei­­ter mit unserer Ver­­mö­gens­scha­den­­haft­­pflicht vor Scha­den­er­satz­an­sprüchen Dritter
  • bedarfs­gerechter Ver­sicherungs­schutz, mit auf Ihren Ber­uf zu­ge­schnit­ten­en Leis­tungen
  • Wir übernehmen auf Wunsch auch Schä­den, die vor Vertrags­be­ginn verur­sacht wurden, Ihnen aber noch nicht bekannt sind

Vermögensschaden­haftpflicht – die Produkte im Überblick

  • Treuhaender

    Treu­händer

    Dienstleister

    Dienst­leister

    Gewerbetreibende

    Ge­werbe­trei­bende

    Vereine

    Ver­eine, Ver­bände und Ein­richtungen der Wohl­fahrts­pflege

    Öffentlicher Dienst

    Öffent­licher Dienst

    Rechtsanwälte

    Rechts­anwälte, An­walts­notare und Steuer­be­rater

  • Stiftungen

    Stiftungen

Vermögensschaden­haftpflicht – unsere Produkte im Überblick

Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für Treu­händer
  • Für jeden, der die Ver­mögens­ange­legenheiten einer anderen Person übernimmt
    Mit unserer Vermögens­schaden­haft­pflicht sind Vermögens­schäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel bei
    • Fehlern im Zusammen­hang mit der Vermögensverwaltung,
    • verspäteter bzw. fehlerhafter Erhebung von Rechts­mitteln, oder
    • Verjährenlassen von Forderungen.
    Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­verpflichtung besteht. Be­rechtigte Ansprüche begleichen wir. Un­berechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für Dienst­leister
  • Für jeden, der im Auftrag eines anderen begutachtet, analysiert oder sonstige Dienst­leistungen erbringt
    Mit unserer Vermögens­schaden­haftpflicht sind Vermögens­schäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel bei
    • fehlerhaft aus­gefüllten Formularen, Verlust von Kundendaten, oder
    • falschen Analysen.
    Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­verpflichtung besteht. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Un­berechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für Ge­werbe­trei­bende
  • Für jeden Selbst­ständigen oder sonstigen Gewerbe­treibenden
    Mit unserer Vermögens­schaden­haftpflicht sind Vermögens­schäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel bei
    • falschen Auskünften,
    • fehlerhafter Kostenberechnung, oder
    • verspäteter Kündigung.
    Im Schaden­fall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­ver­pflichtung besteht.
    Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Un­berechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für Ver­eine, Ver­bände und Ein­richtungen der Wohl­fahrts­pflege
  • Für jeden, der zum Wohl anderer arbeitet
    Mit unserer Vermögens­schaden­haftpflicht sind Vermögens­schäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mit­arbeitern im Rahmen der satzungs­gemäßen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel bei
    • Erteilung einer unrichtigen Auskunft,
    • fehlerhafter Spenden­bescheinigung, oder
    • Verjähren­lassen von Mitgliedsbeiträgen.
    Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­verpflichtung besteht. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Un­berechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für den öffent­lichen Dienst
  • Für jeden An­ge­stell­ten und Be­amten im öffent­lichen Dienst
    Mit unserer Vermögens­schaden­haft­pflicht sind Vermögens­schäden versichert, die ver­sehentlich von Ihnen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel bei
    • Aufnahme unsach­ge­mäßer An­träge, oder
    • unrichtiger Be­glaubigungen.
    Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­ver­pflichtung besteht. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Un­berechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für Rechts­anwälte, An­walts­notare und Steuer­be­rater
  • Gesetzlich vor­ge­schrie­ben für jeden Kam­mer­beruf
    Mit unserer Vermögens­schaden­haft­pflicht sind Vermögens­schäden versichert, die versehentlich von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel bei
    • falscher oder nicht umfassender Rechts­auskunft,
    • Fehlern in der Prozessführung,
    • Beschreiten des falschen Rechts­wegs, oder
    • Versäumen von Not­fristen.
    Im Schaden­fall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Scha­den­ersatz­ver­pflichtung besteht. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Un­berechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für Stiftungen
  • Für jede ge­mein­nützige Stif­tung
    Mit unserer Vermögens­schaden­haft­pflicht sind Vermögens­schäden versichert, die ver­sehentlich von Mitarbeitern bei Ausübung der satzungs­gemäßen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel bei
    • fehlerhafter Beratung eines Stiftungswilligen,
    • Forderungen des Finanz­amts wegen fehler­hafter Ausstellung, oder
    • nicht mehr gültiger Spen­den­be­scheinigungen.
    Im Schaden­fall prüfen unsere erfahrenen Fach­juristen, ob und in welcher Höhe eine Scha­den­ersatz­ver­pflichtung besteht. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Un­berechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Wer braucht eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht?
  • Eine Vermögens­scha­den­haft­pflicht ist insbesondere für Berufsgruppen zu empfehlen, die beratende, betreuende, beurkundende, gutachterliche, kauf­männische, ver­mit­teln­de, verwaltende oder vollstreckende Tä­tig­keiten ausüben.

    Hierzu gehören zum Beispiel Rechts­anwälte, Steuer­berater, Anwalts­notare, frei­beruf­liche Gut­achter, (Kfz-)Sach­verständige, Un­ter­neh­mens­berater, Immobilien- und Grund­stückmakler, aber auch Heime, Ein­richtungen der Wohl­fahrts­pflege oder gemein­nützige Vereine und Sport­vereine.

    Für Rechts­anwälte, Steuerberater und An­walts­notare ist die Ver­­mö­­gens­­scha­­den­­haft­pflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Wer ist versichert?
  • Unsere Ver­mögens­scha­den­haft­pflicht schützt
    • Sie als Ver­sicherungs­nehmer und ggf. Ihre Ver­treter
    • Ihre angestellten Mit­arbeiter       
    • Zeitarbeitskräfte, Aus­hil­fen und Aus­zubildende
Wie sieht der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes aus?
  • Der Ver­sicherungs­schutz beginnt mit unserer Antrags­annahme zu dem im Versicherungs­schein genannten Zeitpunkt. Da Vermögens­schäden in der Regel nicht immer sofort sichtbar werden, gibt es unseren Vorher-Nachher-Schutz:
    • Manchmal dauert es, bis ein Fehler zum Tragen kommt. Daher sind wir, wenn Sie es wünschen, auch in diesem Fall für Sie da und übernehmen Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden, Ihnen aber noch nicht bekannt sind.
    • Oder es treten Schäden oft erst viele Jahre nach dem Verursachen auf – zum Beispiel in der Rechts- und Steuer­beratung. Bei diesen Spät­schäden stehen wir Ihnen auch nach Vertragsbeendigung noch zur Seite.
Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
  • Der Versicherungs­schutz umfasst unsere Prüfung der Haft­pflicht­frage, das heißt, wir wehren un­berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche für Sie ab (Rechts­schutz­funk­tion), stellen Sie von berechtigten Schaden­ersatz­ver­pflichtungen frei und leisten eine Schaden­ersatz­zahlung.
Was sind Ver­mögens­schäden?
  • Echte Vermögens­schäden sind solche Schäden, die weder durch einen voran­ge­gangenen Personen- noch durch einen Sach­schaden entstanden sind noch sich aus solchen herleiten. Als Sachen gelten auch ins­besondere Geld und geldwerte Zeichen.

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Betriebs-Haftpflicht­versicherung

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung der ÖSA bietet maximalen Schutz gegenüber Ansprüche Dritter.

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.