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Schutz bei Umwelt­schäden

Sie haften für Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen Ihrer An­lagen, durch die Dritte ge­schä­digt werden, oder für öko­logische Schäden an der Um­welt selbst wie zum Beispiel in Ge­wäs­sern oder in Na­tur­schutz­ge­bieten. Ein Haft­pflicht­schaden be­deu­tet für Sie einen Ver­mögens­verlust und kann sogar existenz­be­drohend sein. Aus diesem Grund ist eine Um­welt­ver­si­che­rung un­ver­zicht­barer Be­stand­teil der be­trieb­lichen Vor­sorge.

Die Umweltversicherung auf einen Blick

  • Schutz vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen, die auf Um­welt­ein­wir­kun­gen zurück­zu­führen sind
  • Passender Ver­si­che­rungs­schutz für um­welt­re­le­vante An­lagen
  • Bedarfsanalyse der be­trieb­li­chen Um­welt­si­tu­ation sowie Rat­schlä­ge zur Mi­ni­mie­rung des Um­welt­risikos

Bausteine der Umwelt­versicherung

Umwelthaftpflicht

Betreiber von umweltrelevanten Anlagen sind für sie verantwortlich, be­zie­hungs­weise haften für Schäden, die durch diese entstehen. Daher besteht die Ver­pflich­tung, eine solche Anlage so zu betreiben, dass Umweltschäden vermieden werden und ein bestmöglicher Schutz für Gewässer, Boden und Luft gewährleistet ist. Dennoch kann es jederzeit zu einer Betriebsstörung (Brand, Explosion, Leckage) kommen.

Umweltschaden

Das Umweltschadengesetz hat einige erhebliche Haftungs­ver­schär­fun­gen und neu­ar­ti­ge Scha­den­er­satz­an­sprüche für Be­triebe zur Folge.

Das Gesetz fordert Versicherungsschutz für alle Versicherungsnehmer für öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Schäden

  • an der Biodiversität
  • an eigenen und fremden Böden
  • am Wasser (einschließlich Grundwasser)

Beispielsweise kann von Ihnen die Wiederansiedlung von geschädigten Tier- und Pflanzenpopulationen gefordert werden.

Bodenkasko

Im Rahmen Umwelt­ge­setz­ge­bungen kommt dem Thema Boden­ver­un­rei­ni­gung eine stetig wachsende Be­deu­tung zu: Sind Grenz­werte über­schritten, wird die Behörde (zum Beispiel Um­welt­amt, Wasser­be­hörde, Natur­schutz­be­hörde) Sa­nierungs­maß­nah­men von Ihnen for­dern.

Was ist sonst noch wichtig?

Umwelt Plus

Mit dem Zusatzbaustein Umwelt Plus können Sie die Umwelt-Basisversicherung für bestimmte Merkmale erweitern:

  • Tankanlagen für Heizöl, Diesel, Kraftstoffe aller Art mit einem Gesamtfassungsvermögen von max. 20.000 l
  • Chemikalienlager mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrenstoffen mit einem Gesamtfassungsvermögen von max. 10.000 kg/l
  • Kälteanlagen

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Warum ist eine Umweltversicherung wichtig?
  • Wenn Ihr Unternehmen Anlagen betreibt, die in einem Unglücksfall die Umwelt erheblich schädigen können, sind hohe Schadenersatzforderungen die Folge. Selbst wenn der Umweltschaden ohne Ihr Verschulden oder sogar bei Fremdeinwirkung passiert, müssen Sie für diesen einstehen. Denn Sie haften allein aus dem Besitz einer Anlage.

    Stellen Sie sich Folgendes vor: Durch ein unbemerktes Leck sickern über Wochen umweltschädigende Stoffe in den Boden und sogar ins Grundwasser. Der daraus resultierende Schaden ist erheblich. Die Umweltbehörde kann Sie für die Sanierung der Böden und des Grundwassers in Anspruch nehmen.

    Daher benötigen Sie als Betreiber von umweltrelevanten Anlagen unbedingt eine umfassende Absicherung vor Schadenersatzansprüchen.
Wer ist versichert?
  • In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz für
    • Sie als Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter (z. B. Inhaber oder Geschäftsführer)
    • Ihre fest angestellten Mitarbeiter
    • Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende
Wo gilt der Ver­si­che­rungs­schutz?
  • In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz für die versicherten umweltrelevanten Anlagen am Firmensitz und an den benannten rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten innerhalb Deutschlands.
Welche Schäden sind in der Umweltversicherung versichert?
  • Als Unternehmer haften Sie für zwei Arten von Schäden: Schäden durch Umwelteinwirkungen (Um­welt­haft­pflicht-Basis­ver­sicherung)
    • für Schäden am Eigentum anderer (zum Beispiel dem neu bepflanzten Garten Ihres Nachbarn)
    Schäden an der Umwelt selbst (Um­welt­scha­den-Basis­ver­sicherung)
    • für Schäden an der Biodiversität (zum Beispiel eine geschützte Fledermausart, die regelmäßig auf dem Nachbargrundstück zu Hause ist)
    • für Beschädigung des Bodens und der Gewässer auf Ihrem Betriebsgelände (zum Beispiel durch Betriebsstörungen wie Brand, Explosion, Leckage

    In beiden Fällen sind Sie mit unserer Umweltversicherung abgesichert.
Wer kann einen Schadenersatzanspruch stellen?
  • Es können sowohl Privatleute als auch Umweltbehörden als Anspruchsteller auftreten. Wenn bestimmten Behörden Umweltschäden gemeldet werden, sind diese sogar verpflichtet, dem nachzugehen und den Verantwortlichen zu ermitteln.

Hier werden Sie gern beraten

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.