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Simone Rettig

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Finanzielle Sicher­heit für Entschei­dungs­träger

Immer häufiger werden Füh­rungs­­kräfte, Auf­­sichts­­räte oder Vor­stände aus Unter­­nehmen, Vereinen, Ver­­bän­den oder Stif­­tun­­gen für ein­­ge­­tre­­tene beruf­liche Fehl­­ent­­wick­­lun­­gen zur Rechen­­schaft gezogen. Hinzu kommt, dass neue Gesetze die Haftungs­situation erheblich verschärfen. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in Millionenhöhe. Sichern Sie sich mit unserer D&O-​​Ver­si­che­rung finanziell ab – damit Ihre pri­vate Existenz nicht gefährdet wird.

Die D&O-​Versicherung auf einen Blick

  • Schutz für Sie als Ent­­schei­­dungs­­trä­­ger mit unserer D&O-​Ver­si­che­rung um­­fassend vor Scha­­den­­er­satz­­an­sprü­chen aus dem ei­genen Un­ter­­neh­men und Dritter.
  • Ihr Privatvermögen bleibt bei Scha­den­er­satz­forderungen un­berührt – eine D&O-​Versicherung schützt Ihre berufliche und private Existenz.
  • Der Abschluss der D&O-​Ver­sicherung erfolgt über das Unter­nehmen zugunsten aller Ent­schei­dungs­trä­ger.

D&O-Versicherung – unsere Produkte

D&O-Versicherung für Wirtschaftsunternehmen
  • Für jeden Ent­scheidungs­träger in Füh­rungs- und Aufsichts­gre­mien
    Mit unserer D&O-Versicherung sind Vermögensschäden versichert, die versehentlich von Ihnen aufgrund von Fehlverhalten oder Verstößen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel bei
    • fehler­haf­ter/un­quali­fizierter Persona­lauswahl,
    • Auswahl eines insolventen Lieferanten, dessen mangelnde Leistungsfähigkeit absehbar war, oder
    • Firmenakquisition zu ungünstigen Konditionen.
    Im Schadenfall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­ver­pflichtung besteht. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Un­berechtigte For­derungen wehren wir für Sie ab.
D&O-Versicherung für gemeinnützige Einrichtungen
  • Für Entscheidungs­träger aus Vereinen, Ver­bänden oder Stiftungen
    Mit unserer D&O-Ver­sicherung sind Vermögens­schäden versichert, die versehentlich von Ihnen aufgrund von Fehlverhalten oder Verstößen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Sie leistet zum Beispiel
    • bei falscher Ver­wendung zweckgebundener Spendengelder,
    • bei einer nicht formgerechten Kündigung, oder
    • weil Sie versäumt haben, öffentliche Mittel zu beantragen.
    Im Schaden­fall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­er­satz­ver­pflichtung besteht. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
Vertrauensschaden­­ver­­sicherung
  • Für jedes Un­­ter­­­nehmen em­p­feh­­len­s­­wert
    Unsere Vertrauens­­­schaden­­ver­sicherung bewahrt Ihr Unter­­nehmen vor den finanziellen Folgen von Straftaten im Bereich der Wirtschafts­­kriminalität. Sie leistet zum Beispiel bei Schäden, die Ihr Unternehmen aufgrund von unerlaubten und vorsätzlichen Hand­­lungen durch Vertrauens­­­personen oder aufgrund von Betrug durch Dritte erleidet. Schäden, die durch Verrat Ihrer oder fremder Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse durch Vertrauens­­personen oder aufgrund von Hackerangriffen entstehen, sind ebenfalls abgedeckt. Im Schadenfall leisten wir Entschädigung für Vermögens­­­schäden, die Ihrem Unter­nehmen unmittelbar durch vorsätzliche Handlungen von Vertrauens­­­personen zugefügt werden.

D&O-Versicherung – die Produkte

  • D&O Wirtschaft

    D&O-Ver­sicher­ung für Wirtschafts­­unternehmen

    D&O Stiftungen

    D&O-Versicher­ung für gemein­­nützige Ein­­richt­ungen

    Vertrauensschaden

    Vertrauens­­schaden­­versicherung

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Wer braucht eine D&O-Versicherung?
  • Eine D&O-Versicherung kommt in erster Linie für Entscheidungsträger einer GmbH, GmbH & Co. KG und AG sowie von Non-Profit-Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen und Vereinen infrage. Dies können sein:
    • Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats/Beirats – insbesondere GmbH-Geschäftsführer
    • leitende Angestellte, Prokuristen, Generalbevollmächtigte und Compliance-Beauftragte eines Unternehmens
    • Leiter und Vorstände von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen
    Es kann immer nur das gesamte Leitungsgremium eines Unternehmens (zum Beispiel einer GmbH) versichert werden.
Von wem können Schadenersatzansprüche gestellt werden?
  • Unsere D&O-Ver­sicherung schützt Sie vor Schaden­ersatz­ansprüchen
    • des eigenen Unternehmens: das heißt Scha­den­ersatz­an­sprüchen, die das Unternehmen gegen Sie als Manager geltend macht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Unter­nehmen aufgrund Ihrer falschen Entscheidung Vermögenseinbußen hinnehmen muss.
    • aus dem Außen­verhältnis: das heißt Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter, die zum Beispiel eine Behörde gegen Sie geltend macht, weil Sie Steuern oder Sozial­ver­sicherungs­bei­träge unab­sichtlich falsch oder nicht abgeführt haben.
Wie ist der zeitliche Umfang des Versiche­rungs­schutzes?
  • Der Versicherungsschutz unserer D&O-Versicherung besteht für Pflicht­ver­let­zungen, welche während der Dauer des Versi­cherungs­vertrags von Ihnen begangen und schriftlich gegen Sie geltend gemacht werden.
Besteht eine Rückwärtsversicherung?
  • Der Versicherungsschutz unserer D&O-Versicherung wird unbegrenzt für Ihre in der Vergangenheit begangenen Pflicht­ver­let­zungen gewährt, von denen Sie oder das Unternehmen bis zum Abschluss der D&O-​Versi­cherung keine Kenntnis hatten.
In welcher Höhe wird der Abschluss einer D&O-​Versicherung empfohlen?
  • Es erfolgt eine individuelle Beratung und Analyse anhand der Bilanz und der Kennzahlen des Unter­neh­mens, in dem Sie als Manager tätig sind.

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

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Unser D&O-Versicherer ist die Ver­sicherungs­gruppe Hannover (VGH)

VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.