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Haftpflicht­schutz auf Ihrer Baustelle

Errichten Sie als Bauherr für Ihren Gewerbe- oder Dienst­lei­stungs­be­trieb Neu­bau­ten, be­ziehungs­weise führen Sie Aus- und Umbauten durch, ist eine Bau­herren-Haft­pflicht­ver­si­cherung sinnvoll.

Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken mit sich für Ihre Umgebung, Passanten und die be­tei­ligten Personen. Als Bauherr ist Ihnen vom Gesetzgeber her eine Überwachungsfunktion auferlegt. Das gilt auch, wenn Sie Planung, Bau­lei­tung und Bau­aus­führung an Dritte vergeben.

Beispielweise haften Sie bei Verstößen des Bauunternehmens gegen verkehrs­polizeiliche Vorschriften (ungenügende Be­leuch­tung oder Absperrung und dergleichen mehr). Es ist daher für Sie unerlässlich, Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie als Bauherren abzusichern.

Die Bauherrenhaftpflicht auf einen Blick

  • Umfangreicher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Bau­herr gegen Haft­pflicht­an­sprüche ge­schä­digter Dritter.
  • Den Beitrag zur Bau­herren-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung können Sie steuerlich als Be­triebs­ausgaben absetzen.
  • Sie können den Beitrag als fest­stehende Grö­ße in Ihre Kal­ku­la­tion ein­gehen lassen.

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Warum ist eine Bau­­herren­-​Haft­­pflicht­­ver­­sicherung wichtig?
  • Als Bauherr sind Sie für viele Dinge verantwortlich – von der Ein­haltung der Bau­vor­schriften über die Ver­kehrs­si­che­rung des Grund­stücks und der Bau­stelle bis hin zur Aus­wahl und Zu­verlässig­keit von Archi­tekt und Bau­firmen.

    Bau­arbei­ten bringen immer er­heb­liche Risiken für die Um­ge­bung, die Pas­san­ten und die be­tei­ligten Per­sonen mit sich. Sollte trotz aller Vor­sichts­maß­nahmen auf Ihrer Bau­stelle ein Per­sonen- oder Sach­scha­den passieren, sind Sie als Bauherr für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Sichern Sie daher Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter ab.
Wer ist versichert?
  • In unserer Bau­herren­haft­pflicht besteht Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Ver­si­che­rungs­nehmer.
Wo besteht Versiche­rungs­schutz?
  • Der Versicherungsschutz besteht für das versicherte Bauvorhaben in der Bundes­repu­blik Deutschland.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
  • Der Ver­sicherungs­schutz unserer Bau­herren­-​Haft­pflicht­ver­sicherung für gewerblich genutzte Objekte beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Die Versicherung endet mit Be­endigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch 3 Jahre nach Versicherungs­beginn. Sind die Bauarbeiten nach 3 Jahren nicht beendet, muss eine Ver­längerung der Versicherungs­dauer beantragt werden.

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.