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    ... bei den ÖSA Versicherungen

Kurz vorgestellt

Die Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) bestehen aus der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt.

Was Sie noch über uns wissen sollten

Versicherungsanstalt

Die ÖSA. Eine junge Versicherung mit Tradition

Öffent­liche Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men gibt es deutsch­land­weit seit mehr als drei Jahr­hun­der­ten. Auch in der Re­gion des heu­ti­gen Lan­des Sach­sen-​An­halt ha­ben sie eine lan­ge Tra­di­tion. Schon 1685 schu­fen Mag­de­bur­ger Rats­her­ren nach dem Vor­bild der Ham­bur­ger Feu­er­kas­se von 1676 die zweit­äl­tes­te öffent­lich-​recht­liche Ver­si­che­rungs­an­stalt in Deutsch­land. Spä­ter gab es hier die Land-​Feu­er­so­zietät der Pro­vinz Sachsen, die An­hal­tische Lan­des­brand­kasse und die Le­bens­ver­si­che­rungs­an­stalt Sach­sen-​Thü­rin­gen-​An­halt. Heute ar­bei­ten in Deutsch­land in re­gio­nal ab­ge­grenz­ten Ge­schäfts­ge­bie­ten rund 30 öffent­liche Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Die ÖSA – ein wachsendes Unternehmen

Die Öffentlichen Ver­si­che­run­gen Sachsen-​An­halt (ÖSA Ver­si­che­run­gen) be­ste­hen aus der Öffent­li­chen Feuer­ver­si­che­rung Sachsen-​An­halt und der Öffent­lichen Le­bens­ver­si­che­rung Sachsen-​Anhalt.

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Satzung der ÖSA Versicherungen

Am 11. Juli 1991 beschloss der Landtag das Errichtungsgesetz für die Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) als Anstalten des öffentlichen Rechts mit öffentlichem Auftrag. In den Satzungen wurde ausdrücklich die gemeinwohlorientierte Ausrichtung der historischen Vorgängergesellschaften aufgenommen. § 1 bestimmt, dass die ÖSA ihr Geschäft „nach kaufmännischen, betriebs- und versicherungswirtschaftlichen Grundsätzen im Interesse ihrer Versicherungsnehmer und des gemeinen Nutzens“ zu betreiben hat. § 18 Satzung der Öffentlichen Feuerversicherung verbindet, wie schon drei Jahrhunderte zuvor bei der Magdeburger „Feur-Cassa“, den Versicherungsschutz mit dem Grundgedanken der Schadenverhütung.

Zur Satzung der ÖSA Versicherungen