Schilderwechsel vor der Fahrt „ins Blaue“
Magdeburg, 15. Februar 2018. Moped- und Mofafreunde sowie viele andere motorisierte Zweiradfahrer benötigen ab 1. März wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Sonst verlieren sie für ihr Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz. Das wieder ein Jahr lang gültige Nummernschild hat blaue Schrift auf weißem Grund. Bisher war die Schrift schwarz.
„Vor der ersten Fahrt ins Blaue muss ab März das aktuelle Mopedschild angeschraubt sein, sonst kann es teuer werden“, weiß Hans-Jörg Kurth, Kfz-Versicherungsexperte der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA). „Denn wer keinen Haftpflichtschutz für sein Fahrzeug hat, muss bei einem selbst verursachten Unfall den Schaden des Unfallgegners aus der eigenen Tasche bezahlen. Das kann ruinös werden, vor allem wenn bei dem Unfall auch ein Mensch zu Schaden kommt.“ Außerdem ist Mopedfahren ohne Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung auf offener Straße strafbar.
Die Kennzeichenpflicht gilt für alle Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum. Außer Moped, Mofa, Roller sind auch E-Bikes ab Fahrgeschwindigkeit von 26 km/h, leichte Quads und motorisierte Krankenfahrstühle einbezogen.
Um sich gegen Schäden am eigenen Moped abzusichern, rät ÖSA-Fachmann Kurth zu einer Teilkaskoversicherung. Diese schützt auch bei Unwetterschäden, Glasbruch des Spiegels oder Blinkers sowie bei Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen.
Laut Statistik werden von eintausend Mofas und Mopeds zwölf gestohlen, von tausend Autos dagegen nur eines. An Unfällen sind motorisierte Zweiräder fast doppelt so häufig beteiligt wie Motorräder, ihr Verletzungsrisiko ist deutlich höher.