Ehrenamtliche bei der ÖSA seit zehn Jahren gut gegen Haftpflichtschäden abgesichert
Magdeburg. Wer sich in Sachsen-Anhalt bürgerschaftlich für das Gemeinwohl engagiert, genießt seit zehn Jahren während dieser Betätigung privaten Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden. Dazu haben das Sozialministerium Sachsen-Anhalt und die ÖSA Versicherungen bereits im Jahr 2008 einen Vertrag über eine Sammel-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Er schützt die rund 685.000 bürgerlich Aktiven im Land – egal ob organisiert oder nicht organisiert - falls sie während der Ausübung ihrer freiwilligen ehrenamtlichen Tätigkeit und bezogen auf diese Aktivität einem Dritten einen Schaden zufügen und keinen anderen oder eigenen Versicherungsschutz haben.
Außerhalb des bürgerschaftlichen Engagements greift dieser Versicherungsschutz nicht und kann deshalb nicht die private Haftpflichtversicherung des Einzelnen ersetzen: z.B. wenn jemand beim Nachbarn versehentlich den Fernseher umstößt.
Die Sammel-Haftpflichtversicherung ist ein drittes Schutznetz, um mögliche Lücken zu schließen. Es gilt subsidiär – das heißt, zuvor greifen die eigene Privathaftpflichtversicherung und/oder der Versicherungsschutz durch die Organisation, für die man aktiv ist und dabei den Schaden verursacht hat. Nur wenn diese fehlen oder ausfallen, springt die Zusatzversicherung ein.
Eine Vereins- und Veranstaltungshaftpflicht bleibt auch in Zukunft notwendig. Anderenfalls muss unter Umständen der Vorstand oder Veranstalter persönlich haften.
Neu: Unfallschutz jetzt für alle Ehrenamtlichen
Während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind die Bürgerinnen und Bürger auch gegen Unfallschäden geschützt. Bisher galt das anders als bei der Haftpflichtversicherung allerdings nur für diejenigen, die sich in einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation engagieren. Über eine Vertragsänderung erhalten seit November 2017 auch alle nicht organisierten bürgerschaftlich aktiven Sachsen-Anhalter Schutz gegen Unfallschäden.