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Lass dich nicht stoppen

Un­fäl­le kön­nen je­der­zeit ü­ber­all pass­ie­ren, sei es zu Hau­se oder in der Frei­zeit. Fi­nan­zielle und or­ga­ni­sa­to­ri­sche He­raus­for­der­ungen sind dann vor­pro­gram­miert. Die ge­setz­li­che Ver­si­che­rung reicht in den meis­ten Fällen nicht aus. Umso wich­ti­ger ist es, sich an­ge­messen ab­zu­si­chern. Der ÖSA Unfall­Schutz bie­tet Si­cher­heit und er­mög­licht es, sor­gen­frei durchs Le­ben zu ge­hen.

Für wen ist eine Un­fall­ver­si­che­rung re­le­vant?

Eine Un­fall­ver­si­che­rung ist für je­de Per­son essenziell. Deshalb bietet die ÖSA für alle Al­ters­gruppen ver­schie­dene Pakete mit un­ter­schied­li­chen Vor­tei­len:
  • Kinder
  • Junge Erwachsene
  • Erwachsene
  • Ehepartner/Familie
Familie wandert in der Natur, Vater und Sohn sind unscharf im Hintergrund, Mutter hilft Tochter einen Schritt zu machen

Was leistet der ÖSA UnfallSchutz?

Die fi­nan­ziellen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Fol­gen von Un­fällen sind oft un­ü­ber­schau­bar. Mit dem ÖSA Unfall­Schutz sind fol­gen­de Leis­tun­gen ab­ge­deckt:
  • Invaliditäts(kapital)leistung und / oder Unfall-Rente
  • Krankenhaustagegeld
  • Sofortleistung bei Schwerverletzungen
  • Todesfallleistung
  1. Tagegeld
  2. Kosmetische Operationen
  3. PersonenSchutzbrief: Organisation und Kostenübernahme von Beistandsleistungen

Angebote der ÖSA Unfallversicherung

Kinder
  • Kinder werden nach dem gün­stigen Kinder­tarif ver­sichert.
Junge Erwachsene
  • Junge Erwachsene sind in ihrer Frei­zeit besonders sorg­los, risiko­freudig, aktiv und damit häufiger unfall­ge­fähr­det als andere. Junge Er­wachsene kön­nen ab 18 bis zum 30. Le­bens­jahr nach dem gün­stigen Junge-Erwachs­enen-Ta­rif versichert werden.
Erwachsene
  • Ein Unfall­schutz für Er­wachs­ene kann indi­viduell nach den per­sön­lichen Be­dürf­nissen jedes Ein­zelnen ge­stal­tet werden.
Ehepartner/Familie
  • Ehe­partner bilden eine Risiko­ge­mein­schaft. Fol­gen nach einem Un­fall betref­fen stets beide Par­tner be­zieh­ungs­weise die ganze Fa­milie. Die Fami­lien­versicherung bietet im Ver­gleich zu Einzel­tarifen beson­ders vorteil­hafte Bei­träge.
Unfallschutz 50Plus
  • Die Unfall­versicherung  Unfall­Schutz 50Plus bietet verschie­dene maß­geschnei­derte Lei­stung­en spe­ziell für die Lebens­situation ab 50,  wie zum Bei­spiel die Sofort­leistung von 3.000 Euro bei Ober­schen­kelhals­bruch.
Schutzbrief
  • Nach einem Un­fall oder einem Kranken­haus­aufent­halt in­folge einer Krank­heit kön­nen Sie Ihre Haus­halts­füh­rung oft nur mit frem­der Hilfe gestal­ten. Mit einem Personen­Schutz­brief werden Sie zum Bei­spiel mit einer Haus­halts­hilfe oder dem Be­sorgen von Ein­käufen unter­stützt. Die Kosten für die Dienst­leistungen über­nimmt Ihre Ver­sicherung. Die ÖSA orga­nisiert auch eine not­wendige Kinder­betreuung, Kinder­versor­gung und Kinder­fahr­dienste.

Wie ge­fähr­lich ist Ihr Pri­vat­le­ben?

In Deutsch­land passiert durch­schnitt­lich alle 4 Se­kun­den ein Un­fall. Das sind mehr als 20.000 Un­fälle pro Tag.
Grafik zeigt drei Kreisdiagramme, mit unterschiedlichen Prozenten wird gezeigt wie oft Unfälle wo passieren

Der ÖSA UnfallSchutz: Einfach im Video-Format erklärt.

Im Vordergrund Kind mit Helm beim Fahrrad fahren, Mutter im Hintergrund lachend ebenfalls mit Helm und auf dem Fahrrad

Helm tra­gen wird bei uns groß­ge­schrie­ben – mit dem Helm­bo­nus!

Wenn man bei einem Un­fall eine Kopf­ver­let­zung trotz eines ge­tra­ge­nen Schutz­helms erleidet, bekommt man für den Teil des In­va­li­di­täts­gra­des, der auf die Kopf­ver­let­zung zu­rück­zu­führen ist, einen Bo­nus von 10 Prozent auf die ver­ein­bar­te In­va­li­di­täts­grund­summe. Der Bo­nus gilt z. B. beim Fahr­rad­fah­ren, Sur­fen, Ski- / Snow­board­fah­ren, Ska­ten, Rei­ten und Ro­deln.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • individueller Versicherungsvertrag
  • qualifizierte und persönliche Beratung
  • optional mit Personenschutzbrief
  • attraktive beitragsfreie Leistungen

In nur wenigen Schritten zum Schutz

Schritt 1: Angebot anfordern und persönlich beraten lassen | ÖSA

Angebot anfordern und beraten lassen

Individuelle Konditionen abstimmen und Dokumente einreichen

Zu versichernde Ehepartner / Familie / Kinder auswählen

Schritt 3: Abschluss und Bestätigung des Vertrages

Bestätigung des Vertrags

Der ÖSA Unfall­Schutz auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
BASIS KOMFORT PREMIUM
In­vali­ditätsleis­tung
i
ab 20% ab 0,1% ab 0,1%
Progression
i
bis 500% bis 700% bis 700%
Gliedertaxe
i
Standard Standard Erhöht
Unfall-Ren­te
i
Kranken­haus­tage­geld
i
individuell individuell individuell
Todes­fall­leistung
i
individuell individuell individuell
Sofort­leis­tung bei Frak­tu­ren und Bän­der­rissen
i
250 EUR 250 EUR
Sofort­leistung bei Ober­schen­kel­hals­bruch (ab 50 Jahren)
i
3.000 EUR 3.000 EUR
Kos­metische Ope­ration­en
i
bis 50.000 Euro bis 50.000 Euro
Ber­gungs­kosten
i
bis 15.000 Euro bis 50.000 Euro bis 50.000 Euro
Re­ha­bili­tations­beihilfe
i
1.500 EUR 1.500 EUR
Schul­aus­fall­geld
i
bis 500 EUR bis 500 EUR
Beitrags­befreiung Arbeits­losigkeit
i
Zusätz­liche Hilfe­leistung­en
i
Berück­sich­tigung von Eigen­bewe­gungen
i
Mit­wir­kungs­anteil
i
ab 25% ab 50% ab 75%

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Die Angaben sind gekürzt. Sie ha­ben nicht ge­fun­den, was Sie su­chen? Schau­en Sie in un­se­re aus­führ­li­che Leis­tungs­über­sicht.

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Ein Unfall - was ist das eigentlich?
  • Der Begriff „Unfall“ wird in den All­ge­meinen Unfall­ver­sich­erungs­beding­ungen klar de­finiert. Ein Un­fall liegt vor, wenn der Ver­sicherte durch ein plötz­lich von außen auf sei­nen Kör­per ein­wirkendes Er­eig­nis un­frei­willig eine Ges­undheits­schä­digung erleidet.
Es gibt doch die gesetzliche Unfallversicherung. Brauche ich zusätzlich eine private Unfallversicherung?
  • Die gesetzliche Un­fall­ver­sich­erung kommt nur für Un­fälle auf, die wäh­rend der be­ruflichen Tä­tig­keit, der Aus­bildung, in der Schule oder in der Kinder­tages­stätte pas­sieren sowie auf dem di­rekten Hin- und Rück­weg. Sie gilt in der Re­gel im In­land und lei­stet erst ab einer Min­derung der Er­werbs­tätig­keit von 20 Pro­zent.

    Die pri­vate Unfall­versicherung ist ein Rund-um-die-Uhr-Schutz und gilt welt­weit in der Frei­zeit, auf Rei­sen, bei Sport und Hob­by sowie auch wäh­rend der be­ruf­lichen Tä­tig­keit, der Aus­bildung und in der Schule. Bei jedem erkenn­baren In­va­li­ditäts­grad erhalten Sie eine Lei­stung aus der pri­vaten Un­fall­versich­erung.
Welche Leistungen gibt es beim ÖSA UnfallSchutz?
  • Der ÖSA Un­fall­Schutz kann indivi­duell nach den per­sönlichen Be­dürf­nissen jedes Ein­zelnen gestaltet werden. Fol­gende Leis­tungen sind ein­schließ­bar:
    • Invaliditätskapital
    • Unfall-Rente
    • Krankenhaustagegeld
    • Sofortleistung bei Schwerverletzungen
    • Todesfallkapital
    • Tagegeld
    • Kosmetische Operationen
    • PersonenSchutzbrief: Organisation und Kostenübernahme von Beistandsleistungen

    Und beitragsfrei:
    • Sofortleistung bei Frak­tu­ren und Bän­der­ris­sen
    • Sofortleistung bei Ober­schen­kel­hals­bruch (ab 50 Jahren)
    • Schulaus­fallgeld
    • Bergungs­kosten
    • Rehabi­litations­beihilfe
    • Beitrags­befreiung bei Ar­beits­losigkeit
    • Zusätzliche Hilfe­leistungen (Benennung und Vermittlung)
    Bitte beachten Sie: Nicht alle aufgeführten Leistungen sind im UnfallSchutz Basis verfügbar.
Wie hoch sollte man sich versichern?
  • Je nach indivi­duel­lem Be­darf ist ab­zuwägen, wie hoch die Ver­sicherungs­summe sein sollte. Dabei spielt die famil­iäre und beruf­liche Situation eine Rol­le, aber auch die Ver­mögens­situation und der Lebens­stan­dard.
Warum sollte ich meine Kinder versichern?
  • Sie sind besonders gefähr­det. Sie sehen die Welt mit anderen Augen, sind risiko­freudig und aktiv. Zudem entsteht nach einem Un­fall eines Kindes oft erheblicher finanz­ieller Auf­wand, zum Beispiel:
    • hohe Kosten für die Betreu­ung
    • Einkommens­einbußen der be­treu­enden Eltern
    • eventuell Um­schulung in eine Privat­schule
    • besonders aufwendige Beruf­sausbildung
Werden Leistungen aus anderen Versicherungen angerechnet?
  • Nein. Die private Unfall­versicherung zahlt zu­sätzlich.
Habe ich in der privaten Unfallversicherung Wartezeiten?
  • Der Versicherungs­schutz gilt mit wenigen Aus­nahmen ab Vertrags­beginn – ohne Warte­zeiten.
Müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?
  • Es werden nur wenige, einfache, eindeutige und schnell zu be­antwor­tende Gesund­heits­fragen gestellt.

Der ÖSA Unfall­schutz in der Praxis:

Fallbeispiel bei dem die Unfallversicherung sich gelohnt hat
Beispiel: Unfall beim Umzug
Max, 27 Jahre jung, zieht mit sei­ner Freundin zusammen. Für den Umzug trägt er noch schnell einige seiner Kartons in den Umzugswagen. Dabei verliert Max sein Gleichgewicht und stürzt mit den schweren Kartons die Treppe hinunter.
Max erleidet multiple Knochen­brüche an seinen Ar­men und Bei­nen und muss durch mehrere sta­tion­äre Be­hand­lungen. Die Kos­ten für den Kran­ken­haus­auf­ent­halt muss Max aber nicht tragen, da er bei der ÖSA unfall­versichert ist und ein Kranken­haus­ta­ge­geld vereinbart hat.
Finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle: ÖSA UnfallSchutz|ÖSA
Beispiel: Unfall bei Freizeitaktivitäten
Lea, 15 Jahre alt, ist leidenschaftliche Mountainbikerin. Bei einer Waldfahrt mit ihren Freunden übersieht sie ein Schlagloch und stürzt mit ihrem Fahrrad einen Abhang
hinunter. Zum Glück hat Lea einen Helm getragen und konnte eine schwere Kopfverletzung vermeiden und erlitt nur eine leichte Gehirnerschütterung, sowie einige Knochenbrüche und tiefe Schürfwunden. Diese muss sie im Krankenhaus behandeln lassen. Weil Lea's Eltern die ganze Familie bei der ÖSA unfallversichert haben, müssen sie sich finanziell keine Sorgen machen.
Leistungsübersicht UnfallSchutz
Infoblatt UnfallSchutz
Flyer UnfallSchutz
PersonenSchutzbrief

Welches Produkt passt zu Ihnen?

Sie sind noch un­si­cher, wel­ches Pro­dukt am bes­ten zu Ihnen passt? Kein Pro­blem! Lassen Sie es uns ge­mein­sam he­raus­fin­den und ver­ein­ba­ren Sie jetzt Ihren Be­ra­tungs­ter­min.
Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.