Geringe Beiträge – hohe Absicherung
Unsere Risikolebensversicherung bietet Ihnen schon mit relativ geringen Beiträgen hohe Versicherungssummen zur Absicherung Ihrer Familie. Und durch mögliche Anpassung der Leistungen und Beiträge an Ihren steigenden Lebensstandard und Ihren wachsenden Sicherheitsbedarf können Sie Ihren Versicherungsschutz immer mit Ihren Vorstellungen in Einklang bringen. Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich insbesondere zur Absicherung der Familie, Absicherung der Finanzierung von Hauseigentum und zur Kreditabsicherung.
- Schützt Hinterbliebene vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen
- Bei Unfalltod zusätzliche Leistung von 20 Prozent
- Vorgezogene Leistung bei Diagnose einer „unheilbaren Krankheit“
Die Risikolebensversicherung auf einen Blick
Vertragspartner:
Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
- Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
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Bei der Risikolebensversicherung wird das eigene Leben für eine frei wählbare Laufzeit und eine frei wählbare Summe versichert. Stirbt man während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen diese vereinbarte Versicherungssumme in vollem Umfang ausgezahlt.
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- Wer ist versichert, wer bezugsberechtigt?
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Das eigene Leben wird versichert, bezugsberechtigt sind die Erben. Diese kann man auf Wunsch auch vertraglich benennen. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung versichern zwei Partner je das Leben der/des anderen. Stirbt eine der zwei Personen, ist die andere bezugsberechtigt.
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- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
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Wie hoch diese Summe sein sollte, hängt davon ab, inwiefern Dritte finanziell von Ihnen abhängig sind. Sind Sie Hauptverdiener der Familie und haben Nachwuchs, der noch nicht auf eigenen Beinen steht, sollten Sie die Summe entsprechend hoch wählen. Dient die Versicherung der Absicherung einer Baufinanzierung, entspricht die Summe dem Kreditbetrag.
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- Was wird bei der Risikolebensversicherung versichert?
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Versichert werden ein oder zwei Leben. Das einzige Risiko, das die Risikolebensversicherung versichert, ist der Tod.
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- Gibt es eine Risikoprüfung?
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Ja. Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist abhängig von:
- dem Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten beziehungsweise Vorerkrankungen
- dem Alter
- dem ausgeübten Beruf
- einem eventuellen risikoreichen Hobby
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- Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vorerkrankung hatte?
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Gibt es viele oder schwierige Vorerkrankungen, kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen allerdings zu groß, ist gegebenenfalls auch eine Ablehnung der Übernahme des Versicherungsschutzes möglich.
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- Muss die Versicherungssumme versteuert werden?
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Die Todesfallleistung ist immer einkommensteuerfrei. Es kann jedoch die Erbschaftsteuer anfallen – Im familiären Bereich gelten hohe persönliche Freibeträge (gesonderte Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder im Todesfall), so dass in der Regel keine Erbschaftsteuer anfällt. Aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, dass Lebenspartner eine Risikolebensversicherung auf das Leben ihres Partners abschließen. Dadurch wird im Versicherungsfall die Erbschaftsteuer vermieden.Anders sieht das bei nichtehelichen Partnern, sonstigen Angehörigen und Bezugspersonen aus.
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- Was ist, wenn Sie die Vertragslaufzeit überleben?
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Überlebt man das Ende der Laufzeit, hat man keinerlei Anspruch auf die Versicherungssumme oder eine Rückerstattung der Beiträge.
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