Ihr Berater vor Ort

Simone Rettig

Nordhäuser Str. 16
06536 Berga

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 08:30 - 18:00
Sa., So.: geschlossen
sowie nach Vereinbarung

Sie sind hier: Versicherungen |Risikoabsicherung und Unfall |Risikolebensversicherung

Geringe Beiträge – hohe Absicherung

Un­sere Ri­si­ko­lebens­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen schon mit re­lativ ge­rin­gen Bei­trä­gen hohe Ver­siche­rungs­sum­men zur Ab­si­che­rung Ihrer Familie. Und durch mö­gliche An­pas­sung der Lei­stun­gen und Bei­trä­ge an Ihren stei­gen­den Lebens­stan­dard und Ihren wachsen­den Sicher­heits­bedarf kön­nen Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schutz immer mit Ihren Vor­stel­lun­gen in Ein­klang brin­gen. Eine Ri­si­ko­­lebens­­ver­si­che­rung empfiehlt sich ins­be­son­dere zur Ab­si­che­rung der Familie, Ab­si­che­rung der Fi­nan­zie­rung von Haus­ei­gen­tum und zur Kre­dit­ab­si­che­rung.

  • Schützt Hinterbliebene vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen
  • Bei Unfalltod zusätzliche Leistung von 20 Prozent
  • Vorgezogene Leistung bei Diagnose einer „unheilbaren Krankheit“

Die Risiko­lebens­versicherung auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
Risiko­lebens­versicherung
Absicherung bei Tod
i
Individuelle Lauf­zeit
i
Vorzeitige Aus­zahlung
i
Umtausch­recht
i
Persönliches Anpas­sungs­recht
i
Erhöhter Versich­erungs­schutz
i

Jetzt berechnen

headline

dummy text

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
  • Bei der Risiko­lebens­ver­sicherung wird das eigene Leben für eine frei wähl­bare Lauf­zeit und eine frei wähl­bare Sum­me ver­sichert. Stirbt man wäh­rend der Lauf­zeit, er­halten die Hinter­blie­benen diese ver­einbar­te Ver­si­che­rungs­summe in vollem Um­fang aus­gezahlt.
Wer ist versichert, wer bezugsberechtigt?
  • Das eigene Le­ben wird ver­sichert, bezugs­berech­tigt sind die Erben. Diese kann man auf Wunsch auch ver­trag­lich benennen. Bei der ver­bun­denen Risiko­lebens­ver­si­che­rung ver­sichern zwei Partner je das Leben der/des anderen. Stirbt eine der zwei Per­sonen, ist die andere bezugs­berechtigt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
  • Wie hoch diese Sum­me sein sollte, hängt davon ab, in­wie­fern Dritte fi­nan­ziell von Ihnen ab­hängig sind. Sind Sie Haupt­ver­diener der Fa­milie und haben Nach­wuchs, der noch nicht auf ei­genen Bei­nen steht, soll­ten Sie die Sum­me ent­sprechend hoch wäh­len. Dient die Ver­sicherung der Ab­sicherung einer Bau­fi­nan­zierung, ent­spricht die Sum­me dem Kredit­betrag.
Was wird bei der Risikolebensversicherung versichert?
  • Versichert werden ein oder zwei Leben. Das einzige Risiko, das die Risiko­lebensversicherung ver­sichert, ist der Tod.
Gibt es eine Risikoprüfung?
  • Ja. Ob und zu welchen Bedingungen man Ver­sich­erungs­schutz erhält, ist ab­hängig von:
    • dem Gesund­heits­zustand, aktuellen Krank­heiten beziehungs­weise Vor­er­kran­kun­gen
    • dem Alter
    • dem ausgeübten Beruf
    • einem eventuellen risiko­reichen Hobby
Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vorerkrankung hatte?
  • Gibt es viele oder schwierige Vor­erkrank­ungen, kann ein Risiko­zuschlag verlangt werden. Sind die gesund­heitlichen Be­einträchti­gungen allerdings zu groß, ist ge­ge­benen­falls auch eine Ab­lehnung der Über­nahme des Versicherungs­schutzes möglich.
Muss die Versiche­rungs­summe versteuert werden?
  • Die Tod­es­fall­­lei­stung ist im­mer ein­­kom­­men­­steu­er­­frei. Es kann je­doch die Erb­­schaft­­steu­er an­fal­len – Im fa­mi­liären Be­reich gel­ten hohe per­sön­liche Frei­­be­träge (ge­son­derte Ver­sor­gungs­­frei­­be­trä­ge für Ehe­­part­ner und Kin­der im To­des­­fall), so dass in der Re­gel kei­ne Erb­­schaft­­steu­er an­fällt. Aus steuer­lichen Grün­den kann es sinn­voll sein, dass Lebens­­partner eine Ri­siko­­lebens­­ver­si­ch­e­rung auf das Le­ben ihres Part­ners ab­­schlie­ßen. Da­durch wird im Ver­­si­che­rungs­fall die Erb­­schaft­­steu­er ver­mieden.
    Anders sieht das bei nicht­ehelichen Partnern, son­sti­gen An­­ge­hö­ri­gen und Bezugs­­per­so­nen aus.
Was ist, wenn Sie die Vertragslaufzeit überleben?
  • Überlebt man das Ende der Lauf­zeit, hat man keiner­lei An­spruch auf die Ver­si­che­rungs­­sum­me oder eine Rück­erstattung der Bei­träge.
Flyer zur ÖSA Risikolebensversicherung

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

Berater finden

Das könnte Sie auch interessieren

Unfallversicherung

Mit der privaten Unfallversicherung sichern Sie sich in Ihrer Freizeit und im Berufsleben rund um die Uhr ab – auf Wunsch schließen Sie die ganze Familie mit ein. Bestimmen Sie selbst, wie groß der Leistungsumfang sein soll.

Mehr erfahren

ÖSA StrategieRente

Wissen Sie, ob Ihre Rente später reicht? Denken Sie heute schon an Ihre Altersvorsorge. Mit der ÖSA StrategieRente bestimmen Sie jetzt, was Sie morgen haben.

Mehr erfahren

Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.