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Hundum gut versichert

Die Absicherung für Ihre Fellnase

Dein Vierbeiner hört immer aufs Wort, tut keiner Fliege etwas zu leide und sorgt für gute Stimmung im Büro? Und dann passiert es doch: dein Hund verursacht unabsichtlich erheblichen Schaden. Ob beim Tollen über die Stränge geschlagen, im Spiel einmal zu doll gebissen oder auf die Straße gelaufen, schon kleine Dinge können erhebliche Kosten verursachen. In solchen Fällen helfen weder Dackelblick noch Welpenschutz, denn eine Haftpflicht für Hunde ist in Sachsen-Anhalt Pflicht. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung der ÖSA ist der beste Freund des Menschen bestens abgesichert.

Ihre Vorteile auf einem Blick

  • Absolutes Muss für jeden Hundehalter mit individuellem Versicherungsschutz
  • Prüfung ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen
  • Berechtigte Ansprüche werden beglichen; unberechtigte abgewehrt

Servicekarte im Wallet

Die ÖSA bietet ab sofort als neuen Ser­vice eine di­gi­ta­le Hunde-Versicherungs­karte an! Damit können Sie alle wichtigen Kontakt­daten und weitere wich­ti­ge Infor­mationen jeder­zeit mit Ihrem Smart­phone (iOS und Android) abrufen. Ganz ohne Papier­karte und Internet­ver­bin­dung. Sie sind Kunde der ÖSA und an der Hunde-­Service­karte als Wallet­lö­sung interessiert? Dann füllen Sie einfach dieses For­mu­lar mit Ihrem Na­men, sowie Ihrem Geburts­da­tum (optional Versicherungsscheinnummer) aus.

zum Formular

Die ÖSA Hunde­haft­pflicht auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
VERSICHERT
Ver­sich­er­ungs­sum­me
i
5 Mio. EUR
15 Mio. EUR
50* Mio. EUR
Mitversicherte Personen
nicht gewerbsmäßig tätiger Hundehüter in dieser Eigenschaft
Haushalt, Alltag, Freizeit und Sport
Aufenthalt in Hundeschulen und Tierpensionen
Gewollte und ungewollte Deckschäden
vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa ohne zeitliche Begrenzung, sonst 5 Jahre

Jetzt berechnen

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* bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR für jeden Geschädigten

Beispielfälle: Hundehaftpflicht in der Praxis

Junge spielt mit Hund und Ball im öffentlichen Raum.

Personen- und Vermögensschäden

Ein Hund hält fit und gesund! Man ist an der fri­schen Luft und in Be­we­gung. Doch – ob beim Gassi gehen oder beim Spie­len im Park, ob mit anderen Hun­den oder Men­schen: Un­fäl­le können passieren. Springt dein 35 Kilo Hund bei­spiels­weise einer zierlichen Person in die Knie, kann aus dem Be­such der Hun­de­spiel­wiese schnell ein teures Ver­gnü­gen werden. Besten­falls entstehen Rei­ni­gungs­kos­ten. Nimmt die Person, ihr Kreuz­band oder ähnliches jedoch Schaden, so können erhebliche Kosten für Schaden­ersatz, me­di­zi­nische Be­hand­lungen (OP, Reha) sowie für eine vorüber­gehende oder zeit­weilige Arbeits­un­fä­hig­keit entstehen.

Sach- und Personenschaden

Auch wenn ein Hund einen Sach­schaden, also die Be­schä­di­gung oder Zer­stö­rung einer Sache ver­ur­sacht, ist mit hohen Kosten zu rechnen. Beim Klassiker – Hund rennt auf Straße – kann dies zu Un­fällen, Lack und Blech­schä­den aller Art führen. Die Hunde­haft­pflicht über­nimmt in solchen Fällen die Re­pa­ra­tur­kosten des Kfz oder kommt für den Er­satz der beschädigten Sach­wer­te (Baum, Fahrrad, Laterne) auf.
Kommt bei einem Un­fall auch eine Per­son zu schaden, können Schmer­zens­geld­for­der­ungen, Arzt- und Heil­be­hand­lungs­kosten, aber auch eine le­bens­lange Pflege auf­laufen. Daher ist gerade bei Personen­schäden eine ausreichend hohe Ver­si­che­rungs­summe ent­schei­dend.
Gassi gehen? Weißer Hund zieht Mann an seiner Leine.

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Ist die Tierhalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
  • Alle Hundebesitzer in Sachsen-Anhalt sind gesetzlich verpflichtet eine Tierhalter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für ih­ren Hund ab­zu­schlie­ßen – und die­se bei Kon­trol­le, zum Bei­spiel durch die Po­li­zei oder das Ord­nungs­amt, nach­zu­wei­sen. Wer dann keine Ver­si­che­rung hat, ris­kiert eine Geld­strafe.

    Als Pferde­hal­ter haf­ten Sie laut Ge­setz für je­den Scha­den, den Ihr Pferd ver­ur­sacht – in vol­ler Hö­he, un­be­grenzt und auch ohne ei­gen­es Ver­schul­den. Ein Schutz vor dem fi­nan­ziel­len Ri­si­ko bie­tet die Tier­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pferde.
Wer ist mitversichert?
  • Jeder, der zum Beispiel mit Ihrem Hund spazieren geht oder Ihr Pferd reitet, ist abgesichert.
Besteht auch in der Hundeschule Ver­si­che­rungs­schutz?
  • Ihr Hund ist versichert bei:
    • Hunde­sport­ver­an­stal­tun­gen
    • Schauvorführungen
    • Hundelehrgängen und –prüfungen
    Sowie bei den Vorbereitungen hierzu.

    Ihr Pferd ist versichert bei:
    • Pferderennen
    • nicht ge­werb­li­chem Reit­un­ter­richt
    • unentgeltlichen Kutsch­fahr­ten.
Zahlt die Tier­hal­ter­haft­pflicht, wenn mein Haus­tier mir et­was ka­putt macht?
  • Schäden, die das Tier Ihnen als Besitzer verursacht, sind nicht mit abgesichert. Das Risiko müssen Sie dann selbst tragen.
Sind alle Hunde ver­si­cher­bar?
  • Nicht alle Hunderassen sind versicherbar. Behördlich eingestufte Gefahrhunde können bei uns leider nicht haftpflichtversichert werden.

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

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Hinweise zur Tierhalterhaftpflicht
Leistungsübersicht
Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.