Bauherrenhaftpflicht
Ob es sich um die Lagerung und Sicherung von Baumaterial oder um die Reinigung der Baustellenzufahrt handelt, als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Person zu Schaden kommt oder ein Sachschaden entsteht. Wenn doch mal etwas passiert, schützt Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.
- Absicherung des Bauherren gegen Schadenersatzansprüche
- Prüfung der Schadenersatzpflicht
- Regulierung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
Die Bauherrenhaftpflicht auf einen Blick
Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
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Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 | |
Versicherungssumme
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5 Mio EUR für Personen-/Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden | 15 Mio EUR für Personen-/Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden | 50 Mio EUR1 für Personen-/Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk | |||
Gefahren aus Besitz, Halten und Gebrauch von eigenen und fremden, nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen | |||
Senkungen von Grundstücken und Erdrutschungen | |||
Abwasserschäden | |||
Schäden durch Erschütterung infolge von Rammarbeiten | |||
Schäden durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen oder durch Hebungen von Grundstücken aufgrund Geothermiebohrungen bis 10 Meter | |||
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* bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR für jeden Geschädigten
- Was ist versichert?
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das versicherte Bauvorhaben.
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- Wer ist mitversichert?
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In der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Bauherr sowie sämtliche, mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen und Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen, versichert.
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- Ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung Pflicht ?
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Nein. Eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren diese Versicherung abzuschließen.
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- Was passiert, wenn der Bau länger als die Versicherungsdauer dauert?
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Die Versicherung beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.
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