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Berufsunfähigkeitsschutz – Ab­si­che­rung für be­ruf­li­che Un­vor­her­seh­barkeiten

Wenn alles nach Plan läuft, vergisst man gerne, wie wichtig ein sicheres Einkommen ist. Krankheit oder Unfall können das Leben ganz plötzlich zum Stillstand bringen. Doch was passiert, wenn man von heute auf morgen nicht mehr arbeiten kann? Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und abzusichern. Wie das geht? Mit dem ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz.

Der Berufsunfähigkeitsschutz der ÖSA bietet eine umfassende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Versicherte erhalten dadurch finanzielle Stabilität, wenn das reguläre Einkommen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ausbleibt. Mit maßgeschneiderten Leistungen und flexiblen Optionen sorgen Berufsunfähigkeitsversicherungen dafür, dass Ihre Zukunft abgesichert ist – damit berufsunfähig zu werden nicht zum finanziellen Risiko wird.

Für wen ist der Berufs­un­fähig­keits­schutz re­le­vant?

Zwei Frauen kleben Post-its an eine Glasfront, blicken darauf

Berufsunfähigkeit kann jeden Menschen unerwartet und jederzeit treffen. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Der ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz ist vor allem relevant für:

  1. Arbeitnehmende
  2. Beamte
  3. Selbstständige
Vielfältiger Schutz für unterschiedliche Lebenswege
Jede Situation ist einzigartig und nicht jeder Lebensweg gleicht dem anderen – wenn der herkömmliche Berufsunfähigkeitsschutz nicht exakt auf Ihre Bedürfnisse passt, bietet die ÖSA für verschiedene Bedürfnisse unterschiedliche Schutzoptionen an.
Für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Berufsstartende gibt es die StartBU!
Für Personen, die vorwiegend körperliche Arbeit leisten oder eine bestimmte Grundfähigkeit verlieren, gibt es den ÖSA ExistenzSchutz!

Vorteile einer Versicherung bei der ÖSA

  • Persönliche Beratung: Passendes Angebot zu ihrer Lebenssituation
  • Faire Konditionen: Zahlung bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Stabile Beiträge seit 2000: Ausgezeichnet vom Institut Finanz-Markt-Analyse GmbH

Fast jeder vierte Mensch wird berufsunfähig.

Stellen Sie sich vor, Sie können durch Unfall oder Krankheit nicht wie gewohnt oder gar nicht mehr arbeiten. Ihr Lebensunterhalt und eventuell anfallende Arztkosten müssen trotzdem bezahlt werden.
 Es kann jeden treffen. Laut Statistik wird jeder Vierte vor dem Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig.

Gründe für Berufsunfähigkeit können aus verschiedenen Krankheiten und Unfällen resultieren | ÖSA

Wissenswertes zur Berufsunfähigkeit:

Grafik zeigt, wie viel Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden

Die gesetzliche Versicherung im Fokus: Rund 40 % aller Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt.
Das veranschaulicht nur noch mehr, dass man sich nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen sollte.

Grafik zeigt, wie viel Prozent der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente angenommen werden

Auf Berufsunfähigkeitsversicherungen ist stets Verlass: Laut dem Analysehaus Morgen & Morgen beruhen rund 38 % aller Ablehnungen darauf, dass sich Versicherte nicht mehr bei der Versicherung zurückmelden.

Grafik, über 350 000 Menschen erstellen jährlich Neuantrag auf Erwerbsminderungsrente

Ein unglücklicher Sturz, Depressionen oder Burn-out, eine Allergie oder Probleme mit der Wirbelsäule: Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, ist höher als viele vermuten.

Grafik über die Versorgungslücke trotz Erwerbsminderungsrente
Oft entsteht bei einer Berufsunfähigkeit gesetzlich Versicherter eine sog. Versorgungslücke. Denn, die Leistungen richten sich danach, wie viele Stunden pro Tag Sie noch arbeiten können – der bisher ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle und es entsteht ein „Restleistungsvermögen“. Können Sie beispielsweise noch zwischen 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Bei mehr als 6 Stunden pro Tag erhalten Sie überhaupt keine Erwerbsminderungsrente. Erst, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu. Die Erwerbsminderungsrente wird neben Ihrer Restleistungsfähigkeit außerdem von zwei weiteren Faktoren beeinflusst: der Dauer Ihrer Versicherung (mindestens fünf Jahre) – die sogenannte Wartezeit – und ob Sie mindestens drei Jahre Beiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben.

ÖSA Berufs­unfähig­keits­Schutz im Überblick

Berufs­unfähig­keits­Schutz *
Leis­tung ab 50 % Berufs­unfähig­keit
i
Monat­liche Renten­zah­lung
i
individuell wählbar
Prog­nose­zeit­raum
i
6 Monate
Berufs­wechsel muss nicht an­ge­zeigt werden
i
Persön­li­ches An­passungs­recht
i
Leis­tung infol­ge Pflege­bedürf­tig­keit
i
Anfangs- und Wie­der­ein­glie­de­rungs­hilfen
i
Leis­tung bei infek­tions­beding­tem Tätig­keits­verbot
i
Leis­tung bei län­gerer Krank­heit
i
Leis­tung bei Arbeits­losig­keit
i

Angebot berechnen

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Was sagen Ver­si­cher­te über den ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz?

Zitat über einen Skiunfall
Jennifer Walke ist 35 Jahre alt und ar­bei­te­te als Deutsch- und Sport­lehr­er­in in einer Grund­schu­le. Sie hat sich früh­zei­tig ab­ge­si­chert und musste sich keine Sor­gen ma­chen, als sie plötz­lich durch einen Un­fall berufs­un­fähig wur­de.
Zitat über Berufsunfähigkeit wegen chronischer Erkrankung
Katrin Turn­feld ist 40 Jahre alt und An­ge­stell­te in einem Bau­un­ter­neh­men. Weil sie das Ri­si­ko der Berufs­un­fähig­keit ernst nimmt hat sie sich früh­zei­tig mit dem ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz aus­ein­an­der­gesetzt und war für sich und ihre Familie ab­ge­si­chert, als sie durch ihre plötz­lich auf­ge­tre­tene chro­nische Er­krank­ung berufs­un­fähig wur­de.
Zitat über psychische Verfassung
Alexander Grosz ist 34 Jahre alt und Ab­tei­lungs­lei­ter in einem Groß­han­dels­konzern. Er hat sich recht­zei­tig mit dem ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz ab­ge­si­chert, sodass er sich keine Sor­gen machen musste, als er auf­grund sei­nes psy­chi­schen Zu­stands berufs­un­fähig wur­de.

In wenigen Schritten abgesichert:

Schritt 1: Angebot anfordern und persönlich beraten lassen | ÖSA

Angebot anfordern, persönlich beraten lassen und individuelle Konditionen abstimmen

Schritt 2: Icon Klemmbrett mit To-Do-Liste

Dokumente einreichen und ggf. Gesundheitsprüfung beim Arzt

Icon Dokument mit Stift

Abschluss und Bestätigung des Vertrags

Umso früher Sie sich ver­si­chern, desto besser! Stellen Sie jetzt Ihren An­trag auf den ÖSA Be­rufs­un­fähig­keits­Schutz und sichern Sie sich ab. Sie wissen nicht, ob Sie sich qua­li­fi­zie­ren? Lassen Sie sich jetzt von unserer Be­ra­tung per­sön­lich oder te­le­fo­nisch beraten!

Jetzt Angebot berechnen          Jetzt beraten lassen

Häufig gestellte Fragen & Antworten:

Wann ist man berufs­unfähig?
  • Berufs­unfähig ist, wer seinen zu­letzt aus­ge­übten Beruf, in­folge von Krank­heit, Kör­per­ver­letzung oder mehr als alters­ent­spre­chen­den Kräf­te­ver­falls ganz oder teil­weise vor­aus­sichtlich min­destens 6 Monate un­un­ter­brochen nicht mehr aus­üben kann.
Was leistet die private Berufsunfähigkeits­versicherung?
  • Die pri­vate Berufs­un­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt einem berufs­tätigen Ver­si­cher­ten in der Regel eine Rente, wenn er wegen Krank­heit oder eines Unfalls zu min­destens 50 Pro­zent be­rufs­unfähig ist.
Was leistet der ÖSA Berufs­unfähig­keits­Schutz?
  • Die ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz zahlt eine Rente…
    • wenn Sie Ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können,
    • wenn dies ärztlich für mindestens sechs Monate prognostiziert wird,
    • auch rückwirkend bis zu drei Jahren,
    • und auch bei Pflegebedürftigkeit.
    Wir leisten:
    1. eine Anfangshilfe
    2. bei Arbeitsunfähigkeit
    3. Beitragsbefreiung bei nicht selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
    4. bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
    5. eine Wiedereingliederungshilfe
    Im Leistungsfall verzichten wir:
    1. auf abstrakte Verweisung
    2. auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
    3. auf unzumutbare ärztliche Eingriffe
Von welchen Faktoren hängt der Versicherungs­beitrag ab?
    • vom Beruf
    • vom Eintrittsalter
    • der Laufzeit des Ver­trages
    • der festgelegten Renten­höhe
    • der eventuellen Dynamik
    • dem Ergebnis der Risiko­prüfung
Was heißt Risiko­prüfung?
  • Hierbei wird die Frage gestellt: Wie groß ist das Risiko des Antrag­stellers, berufs­unfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedin­gungen man Ver­si­che­rungs­schutz erhält, ist abhängig von:
    • dem Gesund­heits­zustand, aktuellen Krank­heiten bzw. Vor­er­kran­kun­gen
    • dem Alter
    • dem ausgeübten Beruf
    • einem eventuellen risiko­reichen Hobby

Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vor­erkrankung hatte?
  • Gibt es viele oder schwie­rige Vor­er­krank­­ungen, kann ein Risiko­zuschlag verlangt werden. Sind die gesund­heitlichen Be­ein­träch­tigungen aller­dings zu groß, können diese Vor­er­kran­kun­gen und ihre nach­weis­baren Folgen durch Aus­schlus­sklauseln aus­geschlos­sen werden.
Müssen die Leistungen versteuert werden?
  • Bei der Berufs­unfähig­keits­rente muss ein pau­schal­ierter Ertrags­anteil mit dem per­sönlichen Steu­er­satz ver­steuert werden. Dieser An­teil be­misst sich nach der vor­aus­sichtlichen Dauer der Renten­zahlung, die wie­derum von der Dauer der Berufs­unfähig­keit ab­hängt. Die Bei­träge können in be­grenz­tem Um­fang neben wei­teren Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen als Son­der­aus­gaben an­er­kannt werden und ver­ringern das zu ver­steu­ernde Ein­kommen.
Infoblatt zum ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz
Flyer zur ÖSA Einkommenssicherung
Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.