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  • Welche Versicherung gibt es für Bauherren?

    Sicherheit bei Neu- oder Umbau für Bauherren

    Die ÖSA Bauleistungsversicherung

Die Absicherung für Bauherren

Der Bau eines ei­ge­nen Hau­ses ist ei­ne ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung für je­den Bau­herren. Schä­den durch Na­tur­ge­wal­ten oder Diebstahl auf der Baustelle sind nicht aus­zuschließen. Mit der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist Ih­re Kal­ku­la­tion si­cher. Sie springt bei un­vor­her­seh­ba­ren Sach­schä­den am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de ein.

  1. Existenzschutz für Bau­her­ren
  1. Sicherheit für die Fer­tig­stel­lung des Ge­bäu­des durch Mit­ver­si­che­rung al­ler am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men
  1. Schutz vor ex­tre­mer Wit­te­rung, Bös­wil­lig­keit oder Van­da­lis­mus und Dieb­stahl von be­reits fest in­stal­lier­ten Bau­tei­len

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
  • Eine Bau­lei­stungs­versi­che­rung ist für jeden wichtig, der Bau­maß­nahmen plant und durch­führt – egal ob Sie Auf­trag­geber (Bau­herr) oder Auf­trag­nehmer (Bau­unter­nehmer) sind.
Was kann versichert werden?
  • Versichert sind
    1. Bauleistungen
    2. Baustoffe
    3. Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes
    4. Mauern und Wege
    5. Einrichtungsgegenstände, soweit sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes und mit diesem fest verbunden sind
Was ist nicht versichert?
  • Nicht versichert sind
    • Maschinen
    • Werkzeuge
    • sonstige Einrichtungsgegenstände
    • Baugeräte
    • Stahlgerüste
    • Baubuden,
     da sie keine Bauleistung sind.
Was wird ersetzt?
  • Ersetzt werden die Aufräumungs- und Wiederherstellungskosten (Selbstkosten), die der Betroffene zur Beseitigung des Schadens aufwenden muss. Nicht ersatzpflichtig sind Vermögensschäden und Mehrkosten bei Änderung der Bauweise. Von jedem Schaden wird, soweit nicht anders vereinbart, ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 150 Euro oder wahlweise nur 150 Euro abgezogen.
Was passiert bei Pfusch am Bau?
  • Ein durch un­sach­ge­mäße Ar­bei­ten ent­stan­de­ner Sach­scha­den am Ge­bäu­de ist mit­ver­si­chert. An­dern­falls kommt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Ih­rer Bau­fir­ma oder des be­trof­fe­nen Hand­wer­kers für den Scha­den auf.
Wann hilft die Bauleistungsversicherung?
  • Die Bauleistungsversicherung hilft zum Beispiel:
    1. bei Sturm, durch den der Dachstuhl abgedeckt wird
    2. wenn der frische Estrich durch Unbekannte betreten und böswillig zerstört wird
    3. wenn das Mauerwerk von fremden Personen mit Spraydosen besprüht wird
    4. wenn Diebe nachts den schon fest montierten Heizkessel samt Heizkörper entwenden

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