Die Absicherung für Bauherren
Der Bau eines eigenen Hauses ist eine hohe finanzielle Belastung für jeden Bauherren. Schäden durch Naturgewalten oder Diebstahl auf der Baustelle sind nicht auszuschließen. Mit der Bauleistungsversicherung ist Ihre Kalkulation sicher. Sie springt bei unvorhersehbaren Sachschäden am entstehenden Gebäude ein.
- Existenzschutz für Bauherren
- Sicherheit für die Fertigstellung des Gebäudes durch Mitversicherung aller am Bau beteiligten Unternehmen
- Schutz vor extremer Witterung, Böswilligkeit oder Vandalismus und Diebstahl von bereits fest installierten Bauteilen
- Für wen ist eine Bauleistungsversicherung wichtig?
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Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden wichtig, der Baumaßnahmen plant und durchführt – egal ob Sie Auftraggeber (Bauherr) oder Auftragnehmer (Bauunternehmer) sind.
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- Was kann versichert werden?
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Versichert sind
- Bauleistungen
- Baustoffe
- Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes
- Mauern und Wege
- Einrichtungsgegenstände, soweit sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes und mit diesem fest verbunden sind
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- Was ist nicht versichert?
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Nicht versichert sind
- Maschinen
- Werkzeuge
- sonstige Einrichtungsgegenstände
- Baugeräte
- Stahlgerüste
- Baubuden,
da sie keine Bauleistung sind.
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- Was wird ersetzt?
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Ersetzt werden die Aufräumungs- und Wiederherstellungskosten (Selbstkosten), die der Betroffene zur Beseitigung des Schadens aufwenden muss. Nicht ersatzpflichtig sind Vermögensschäden und Mehrkosten bei Änderung der Bauweise. Von jedem Schaden wird, soweit nicht anders vereinbart, ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 150 Euro oder wahlweise nur 150 Euro abgezogen.
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- Was passiert bei Pfusch am Bau?
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Ein durch unsachgemäße Arbeiten entstandener Sachschaden am Gebäude ist mitversichert. Andernfalls kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Baufirma oder des betroffenen Handwerkers für den Schaden auf.
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- Wann hilft die Bauleistungsversicherung?
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Die Bauleistungsversicherung hilft zum Beispiel:
- bei Sturm, durch den der Dachstuhl abgedeckt wird
- wenn der frische Estrich durch Unbekannte betreten und böswillig zerstört wird
- wenn das Mauerwerk von fremden Personen mit Spraydosen besprüht wird
- wenn Diebe nachts den schon fest montierten Heizkessel samt Heizkörper entwenden
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