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Ein Unfall kann schnell teuer werden. Um im Schadenfall gut gerüstet zu sein, gibt es bei den ÖSA Versicherungen, Tarife und Leistungen, die auf Sie zugeschnitten sind. Ob Vollkaskoversicherung oder Teilkasko, ob Basis oder Premium – sichern Sie Ihr Fahrzeug ab und profitieren Sie von individuellen Serviceangeboten für Ihre Kfz-Versicherung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Vor-Ort-Service in Sachsen-Anhalt

  • Schnelle Hilfe und qualifizierte Beratung im Schadenfall

  • Digitale Servicekarte in der Wallet
  • Kostenfreie 24-Stunden-Schaden-Hotline

Rundum-Schutz

Kfz-Haftpflicht
  • Als Halter eines Fahrzeuges benötigen Sie eine Kfz-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie ist ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben und kommt für Schä­den auf, die Sie an­de­ren mit Ihrem Fahr­zeug zu­fügen. Gleichzei­tig über­nimmt Sie die Ab­wehr un­berech­tigter An­sprüche.
Kfz-Teilkasko/​Teilkasko​Premium
  • Teilkasko
    Der Zusatzschutz für Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben – zum Beispiel bei Glasbruch, Brand und Explosion, Entwendung, Sturm und Tierbiss.
     
    TeilkaskoPlus
    • Neupreisentschädigung bis 24 Monate
    • Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 10.000 Euro
    • Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis 18 Monate
Kfz-Vollkasko/​Vollkasko​Premium
  • Vollkasko
    Der bestmögliche Schutz für Ihr Auto.
     
    VollkaskoPlus
    alle Leistungen der TeilkaskoPlus sowie
    • Anhängerschaden
    • Ersatz von Sportgeräten
ÖSA Schutzbrief/​Schutzbrief mit Rabattschutz
  • AutoPlus

    Ob Panne, Unfall oder Diebstahl – die ÖSA AutoPlus hilft Ihnen in ganz Europa weiter. Zum Beispiel werden die Kosten für Pannenhilfe oder Krankenrücktransport übernommen. Der Schutzbrief ist Ihre Garantie für schnelle und kostenlose Hilfe. Da Service und Leistung aus einer Hand kommen, sind Sie mit einem einzigen Anruf auf der sicheren Seite, rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen.
     
    AutoPlus mit Rabattschutz
    • alle Leistungen der AutoPlus
    Ein belasteter Schaden pro Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht oder VollkaskoPlus führt nicht zu einer Rückstufung und die Scha­den­frei­heits­klas­se bleibt erhalten.
Werkstattservice
  • Damit Sie nach einem Schadenfall schnell wieder mobil sind. Profitieren Sie zum Beispiel von folgenden Vorteilen:
    • Bundesweite Werkstattvermittlung
    • Hochwertige Reparatur
    • Reinigungsservice
    • Hol- und Bringservice
    • Ersatzwagen im Schadenfall
    • sechs Jahre Garantie (anstatt zwei Jahre) auf geleistete Reparaturen
E-VollkaskoPremium
  • E-VollkaskoPlus

    Zusätzlich zur Vollkasko/VollkaskoPlus für Pkw kann die E-VollkaskoPlus abgeschlossen werden. Zusätzlich abgesichert ist u.a.:
    • Mobiles Ladegerät und fest installierte Ladestationen
    • Induktionsladeplatte
    • Ladekarte
    • All Risk Deckung für den Akku

Jetzt den passenden Tarif finden!

Ihr Bedarf – Ihr Tarif: Sichern Sie Schäden am eigenen Fahr­zeug mit einer Kas­ko­ver­si­che­rung ab und pro­fi­tie­ren Sie bei der ÖSA von in­di­vi­duellen Tarif-Leistungen, zum Bei­spiel dem 24h- Auto­schutz­brief und dem Co­pi­lo­ten für mehr Si­cher­heit im Auto.
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Servicekarte im Wallet

Die ÖSA bietet ab sofort als neuen Service eine digitale Kfz-Versicherungskarte an. Die neue digitale Servicekarte hält auf Ihrem Smartphone (iOS und Android) wichtige Kontaktdaten direkt parat und bietet Ihnen zusätzlich weitere nützliche Informationen. Und das ganz ohne Papierkarte oder Internetverbindung. Sie sind Kunde der ÖSA und an der Servicekarte als Walletlösung interessiert? Dann befüllen Sie einfach dieses Formular mit Ihrem Kfz-Kennzeichen, Namen, sowie Ihrem Geburtsdatum.

zum Formular

Unsere Kfz-Tarife im Detail

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
Basis Komfort Premium
Haft­pflicht
i
Mallorca-Police
i
Auto­schutz­brief
i
auf Wunsch auf Wunsch
Ra­batt­schutz
i
auf Wunsch auf Wunsch
Co­Pilot 2.0
i
auf Wunsch auf Wunsch
Auszüge Teilkasko
Dieb­stahl, Raub, Unter­schla­gung
i
Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung
i
Zusam­menstoß mit Tieren aller Art
i
ausschl. Haarwild nach BJagdG
Glas­bruch und Glas­repa­ratur
i
Tier­biss
i
10.000 EUR 20.000 EUR
Aus­tausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­ver­lust
i
Zulassungs-, Ent­sorgungs- und Über­führungs­kosten
i
Neu­preis­ent­schä­digung bis
i
3 Monate 18 Monate 36 Monate
Kauf­wert­ent­schä­digung bei Gebraucht­fahr­zeu­gen
i
12 Monate 18 Monate
Mit­ver­sicher­ung von Fahr­zeug- und Zu­be­hör­teilen bis
i
5.000 EUR 5.000 EUR 10.000 EUR
Auszüge Vollkasko (inkl. alle Leistungen der Teilkasko)
Van­da­lis­mus: mut- und böswillige Handlungen
i
selbst verschuldete Unfälle
i
Fahrer­flucht des Unfall­gegners
i
Ra­batt­schutz Voll­kasko
i
auf Wunsch auf Wunsch

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Unsere Inhalte im Detail

Haftpflicht
  • Als Halter eines Fahrzeuges benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Außerdem wehrt sie unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Autoschutzbrief
  • Ob Panne, Unfall oder Diebstahl – die ÖSA Autoschutzbrief hilft Ihnen in ganz Europa weiter. Zum Beispiel werden die Kosten für Pannenhilfe oder Krankenrücktransport übernommen.

    Der Schutzbrief ist Ihre Garantie für schnelle und kostenlose Hilfe. Da Service und Leistung aus einer Hand kommen, sind Sie mit einem einzigen Anruf auf der sicheren Seite, rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen.
Teilkasko
  • Teilkasko

    Die Teilkaskoversicherung kommt auch für fremdverschuldete Eigenschäden auf, zum Beispiel:
    • bei Entwendung, insbesondere Diebstahl und Raub
    • bei Glasbruch und Glasreparatur
    • bei Lawinen (auch Dachlawinen, Erdrutsch und Erdfall)
    • bei Brand, Explosion, Überschwemmung, Blitzschlag, Sturm und Hagel
    • bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art
     
    Die Teilkasko Premium bietet zusätzlich Leistungen wie Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtwagen oder eine verlängerte Neupreisentschädigung.
    Den kompletten Inhalt der Teilkaskoversicherung entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen.
Vollkasko
  • Vollkasko
    Der bestmögliche Schutz für Ihr Auto. In der Vollkasko sind auch immer die Leistungen der Teilkasko beinhaltet.
    Unsere Vollkaskoversicherung greift zum Beispiel bei:
    • selbstverschuldeten Unfallschäden
    • mut- und böswilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs (Vandalismus)
    • Unfällen, bei denen der Verursacher Fahrerflucht begeht
    Die Vollkasko Premium bietet Ihnen zusätzliche Leistungen wie den Einschluss von außen am Auto angebrachten Sportgeräten (bis 1.000 €) oder die Erstattung einer Wertminderung nach Schäden.
    Zusätzlich zur Vollkasko/VollkaskoPremium für Ihren E-/Hybrid-Pkw kann die E-VollkaskoPremium abgeschlossen werden. Zusätzlich abgesichert ist u.a.:
    • Mobiles Ladegerät und fest installierte Ladestationen
    • Induktionsladeplatte
    • Ladekarte
    • All-Risk-Deckung für den Akku
    Den kompletten Inhalt der Vollkaskoversicherung entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen.
Werkstattservice
  • Durch den Werkstattservice vergünstigt sich Ihr Beitrag – und so funktioniert’s:
    • Sie kontaktieren uns im Schadenfall.
    • Wir benennen Ihnen eine Partnerwerkstatt, in der Sie Ihr Auto reparieren lassen.
    • Sie profitieren von einer hochwertigen Reparatur, einem Hol- und Bringservice und einem Ersatzwagen im Schadenfall
    • Sie erhalten sechs Jahre Garantie (anstatt zwei Jahre) auf geleistete Reparaturen
    • NEU: ab sofort auch für Elektro-/Hybrid-Pkw
    Bitte beachten Sie: Sie verzichten auf die freie Werkstattwahl. Wenn Sie Ihr Auto in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, erstatten wir nur 85% der Reparaturkosten.
FahrerSchutz
  • ÖSA Fahrerschutz
    Die Fahrerschutz ersetzt Personenschäden, die dem berechtigten Fahrer durch einen selbstverschuldeten Unfall mit dem versicherten Fahrzeug entstehen.
    Versichert sind alle Schäden, für die nicht ein Dritter (z. B. Sozialversicherungsträger, Unfallgegner oder dessen Versicherer) haftet. Sie sichert vor allem den finanziellen Ausfall/ Verlust ab, wie z. B. Verdienstausfall, Renteneinbußen etc.
    Die Leistungen sind begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs (max. 15 Mio. Euro).
    Da die FahrerPlus das eigene Verletzungsrisiko absichert, umfasst sie kein Schmerzensgeld.

WIR BIETEN IHNEN NOCH MEHR

Anhängerversicherung

Ob Pferdeanhänger, Wohnwagen oder Fahrzeugtransporter: Ihr Zugfahrzeug ist bei Schäden gut mitversichert.
Im Tarifrechner einfach den Anhänger angeben und Angebot berechnen lassen.

Jetzt Angebot berechnen

THG-Quote für E-Fahrzeuge

Sie fahren ein reines E-Fahrzeug? Dann profitieren Sie jetzt von der THG-Prämie. Als ÖSA Kunde profitieren Sie von einer schnellen Abwicklung und einer attraktiven Prämie.

Mehr erfahren

Grenzversicherung/ прикордонного страхування

Sie möchten aus einem Nicht-EU-Land mit Ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen? Dann benötigt Ihr PKW vermutlich zusätzlichen Versicherungsschutz in Form einer internationalen Haftpflichtversicherung.

Mehr erfahren

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und woher bekomme ich diese?
  • Die elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung ist ein Nach­weis über das Be­steh­en einer Kfz-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung, der für die Zu­lassung eines Fahr­zeugs be­nö­tigt wird. Sie er­hal­ten diese in Ihrer ÖSA-​Agentur bzw. Spar­kasse vor Ort.
Welche Scha­den­frei­heits­klasse muss ich wählen? Woher er­fahre ich meine Scha­den­frei­heits­klasse?
  • Hatten Sie bereits einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesell­schaft, dann über­nehmen wir den Schadenverlauf des bis­herigen Vertrags. Die Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung, bzw. können diesen bei Ihrer Vorversicherung erfragen.
Was verstehe ich unter Rabattschutz?
  • Pro Kalenderjahr führt ein Vollkaskoschaden nicht zur Rückstufung des Scha­den­frei­heits­ra­battes.
Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch im Ausland?
  • In der Kfz-​Haft­­pflicht­ver­si­che­rung besteht Ver­si­che­rungs­schutz in­ner­halb der geo­gra­fischen Gren­zen Europas sowie in den au­ßer­euro­pä­ischen Ge­bieten, die zum Gel­tungs­be­reich der Euro­pä­ischen Union gehören.
Ich habe ein älteres Auto. Kann ich "Mein Copilot 2.0" in dieses einbauen?
  • Der Copilot funktioniert in Alt- und Neufahrzeugen, die bei der ÖSA versichert sind. Neben der Notruffunktion ermöglicht der Copilot auch eine Diebstahlortung gestohlener Fahrzeuge. In fünf Minuten ist der Copilot eingebaut.
Gibt es eine spezielle Versicherung für mein E-Auto/ Hybrid-Pkw?
  • Ja, die E-VollkaskoPlus erweitert die Vollkaskoversicherung um spezielle Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge, z.B.:
    1. Ersatz von Schäden an Wandladestationen und mobilen Ladestationen bis 3.000 €
    2. All-Risk-Deckung für den Akku
Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Richtlinie in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung?
  • Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
    Aufgrund des Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften“ ist eine Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in Bezug auf Motorsportaktivitäten erforderlich geworden.
    1.    Aufgrund welcher Rechtsvorschriften war eine Änderung der AKB erforderlich?
    Die Änderung in A.1.5.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 4 Nr. 4 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). 
    Die Änderung in D.1.2.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 2a Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). 
    2.    Wo finde ich meinen AKB-Stand?
    Den Stand Ihrer AKB finden Sie im Versicherungsschein oder in den AKB selbst. 
    3.    Warum ist die Gegenüberstellung für mich wichtig, obwohl ich mit meinem Fahrzeug an keiner Motorsportaktivität teilnehme?
    Alle Versicherer sind verpflichtet, ihre Bestandskunden, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bis zum 31.12.2024 über die erfolgte Gesetzesänderung zu informieren. 
    4.    Wo erhalte ich eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG), wenn ich an einer derartigen Veranstaltung teilnehme?
    Diese Versicherung kann regelmäßig bei dem Veranstalter selbst oder bei einem Dritten abgeschlossen werden, der eine solche spezielle Versicherung anbietet. Bei uns ist dies zurzeit nicht möglich.
    5.    Muss ich selbst noch etwas tun?
    Nein, die neuen AKB-Regelungen gelten automatisch für alle Verträge ab dem 01.01.2025.  
    Die Änderungen der Versicherungsbedingungen finden Sie in einer Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen. Sie sind farblich kenntlich gemacht. 
    Wie muss ich die Gegenüberstellung lesen?
    In der linken Spalte befindet sich der Text mit dem AKB-Stand, der Ihrem Vertrag derzeit zugrunde liegt (in chronologischer Reihenfolge). In der rechten Spalte befindet sich der ab 01.01.2025 gültige Text. 

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

Berater finden

Infoblatt Kfz-Versicherung
Kfz-Wertermittlung
Flyer Kfz-Versicherung
Leistungsübersicht ÖSA Kfz-Versicherung
Infoblatt Mein Copilot 2.0 - NOTRUF-Automatik für Ihre Sicherheit
Flyer Werkstattservice
Infoblatt ÖSA AutoPlus
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherung
Kfz-Kaufvertrag
Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.