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Auf die Roller, fertig, los.

Wer sich mit seinem E-Roller auf die Straße begibt, muss seinen E-Scooter in jedem Fall versichern.

  • Rundum-Schutz für Ihr Elektrokleinstfahrzeug
  • Schadenersatz bis zu 100 Mio. Euro pauschal mit max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
  • Selbstklebende Versicherungsplakette vor Ort erhältlich

Beitrag für das Verkehrsjahr 2024/2025

E-Scooter-Absicherung schon ab

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Servicekarte im Wallet

Die ÖSA bietet ab sofort als neuen Service eine digitale Kfz-Versicherungskarte an. Die neue digitale Servicekarte hält auf Ihrem Smartphone (iOS und Android) wichtige Kontaktdaten direkt parat und bietet Ihnen zusätzlich weitere nützliche Informationen. Und das ganz ohne Papierkarte oder Internetverbindung. Sie sind Kunde der ÖSA und an der Servicekarte als Walletlösung interessiert? Dann befüllen Sie einfach dieses Formular mit Ihrem Kfz-Kennzeichen, Namen, sowie Ihrem Geburtsdatum.

zum Formular

Unsere Inhalte im Detail

Haftpflicht
  • Als Halter eines E-Scooters benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Gleichzeitig übernimmt Sie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Teilkasko
  • Schäden an Ihrem E-Scooter können Sie durch eine Teilkaskoversicherung absichern. Der Zusatzschutz für Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben – zum Beispiel bei Brand und Explosion, Entwendung.

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Welche Voraussetzungen gibt es?
  • Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV), die vom Bundesrat am 17.05. bestätigt wurde, bezieht sich auf Fahrzeuge mit Elektromotor, die eine Lenk- oder Haltestange besitzen, zwischen 6 und 20 km/h schnell sind, eine Beleuchtungsanlage haben sowie mechanische Bremsen. Auch eine Klingel ist vorgeschrieben.
    Ganz wichtig ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) – sonst bekommt der E-Scooter keine Plakette.
    Diese Fahrzeuge dürfen ab dem 14. Lebensjahr gefahren werden – und zwar auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Wenn es nichts davon gibt, müssen die Nutzer mit diesen Fahrzeugen auf die Straße. Fußwege und Fußgängerzonen sind tabu.
    Nicht nötig ist ein Führerschein und ebenso ist keine Helmpflicht vorgesehen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Versicherung?
  • Kopie der Betriebserlaubnis
    Tipp:
    Derzeit sind nur sehr wenige Fahrzeuge bereits mit den erforderlichen Anforderungen unterwegs: der Metz Moover, der BMW X2City und die Segways.
Wer darf mit dem E-Scooter fahren?
  • Jeder berechtigte Fahrer ab 14 Jahren.
Besteht eine Helmpflicht für die E-Scooter?
  • Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines Elektro-Sooters einen Helm tragen.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

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