Sicher durch den Winter
Mit der kalten Jahreszeit beginnt für viele Autofahrer das lästige Eiskratzen und Schneeschieben. Die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt, alle Licht- und Kennzeichen müssen zu sehen sein und der auf dem Dach verbliebene Schnee soll nicht zu Ärgernis und Unfallgefahr für den Hinterherfahrenden werden.
Das minutenlange Eiskratzen und Schneekehren überbrücken viele Autofahrer, indem sie den Motor starten und die Heizung laufen lassen. Schnee und Eis schmelzen schneller und das Kratzen entfällt.
Doch der § 30 der Straßenverkehrsverordnung StVO besagt: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen untersagt. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“ Viele Autofahrer verstoßen an kalten Wintermorgen eindeutig gegen die StVO - und riskieren somit ein Bußgeld.