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  • Ein junger Berufseinsteiger sitzt am Schreibtisch und studiert seinen Arbeitsvertrag.

    Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten:
    Was muss ich beachten?

Der Teufel steckt im Detail

Bewerbungsgespräch überstanden, Zusage in der Tasche und jetzt nur noch den Arbeitsvertrag eintüten. Kinderspiel, mal schnell drüber geflogen und unterschreiben, was soll schon schiefgehen. Denkste! In einem Arbeitsvertrag finden sich viele kleine Details und manchmal sogar unzulässige Dinge, die du beachten musst. Ist der Vertrag nämlich einmal unterschrieben, ist er gültig. Hier erfährst du, was alles in einen Arbeitsvertrag gehört und was nicht – damit ein sorgloser Einstieg
in deinen neuen Job sicher ist!
Der Arbeitsvertrag auf einem Klemmbrett wir mit Hilfe eines Stifts Wort für Wort gelesen.

Arbeitsvertrag: Wofür überhaupt?

Ein Arbeitsvertrag regelt alle Rechte und Pflichten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zwischen dir als Arbeitnehmer und deinem Arbeitgeber, also der Firma, bei der du arbeitest. Arbeitsverträge werden nur selten mündlich und in der Regel schriftlich geschlossen. Bei mündlichen Verträgen muss nach spätestens einem Monat ein schriftlicher Nachweis in kürzerer Form vorliegen.

Hast du es schriftlich, biste sicher!

Ein fliederfarbener Stift unterzeichnet ein grünes Vertragspapier.
Wir raten dir dringend dazu, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.
Denn dann kannst du bei zukünftigen Unstimmigkeiten wie deinem Gehalt, deiner Arbeitszeit oder deinem Urlaub immer auf deinen Vertrag verweisen. Auch wenn mal etwas am Vertrag geändert werden soll – wenn du zum Beispiel deine Arbeitszeit anpassen willst – sollte das schriftlich festgehalten werden. Arbeitsverträge müssen sowohl von dir als auch vom Arbeitgeber händisch unterschrieben werden, eine E-Mail reicht da nicht aus.

Das muss rein – das kann rein

Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber frei über die Form und den Inhalt des Vertrages entscheiden, das
Nachweisgesetz legt allerdings fest, welche Punkte auf jeden Fall auftauchen müssen. Dazu gehören:

  • Vertragsparteien
    mit Namen und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn (und ggf. Dauer) des Arbeitsverhältnisses
    bei befristeten Verträgen zusätzlich das Enddatum deiner Anstellung
  • Arbeitsort
    mit Vermerk, wenn du an mehreren Orten arbeitest oder deinen Arbeitsort frei wählen kannst
  • Zu leistende Tätigkeit
    deine Aufgaben im Unternehmen kurz zusammengefasst
  • Kündigungsfristen
    müssen nur festgehalten werden, wenn sie länger als gesetzlich vorgeschrieben sind
    →Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzlichen Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
  • Vereinbarte Arbeitszeit
    zusätzlich: vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten und ggf. das Schichtsystem
  • Urlaubsanspruch
    zusätzlich: Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
  • Vergütung bzw. Gehalt
    entweder als Stundenlohn oder als Monatsgehalt
Neben den vorgeschriebenen Regelungen gibt es noch zusätzliche Angaben, die in den meisten Verträgen auftauchen. Dazu zählen besonders Regelungen zum Homeoffice oder der Heimarbeit, die seit der Coronapandemie weit verbreitet sind. Viele Arbeitgeber sind hier nun eher zu Zugeständnissen bereit, aber die sollten im Vertrag festgehalten werden. Weiterhin sind zu beachten: Klauseln zu Probezeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, Geheimhaltungsverpflichtungen, Nebentätigkeitsregelungen oder Überstundenregelungen – dazu gehen wir ins Detail.

Das muss raus: bekannte Stolperfallen

Bei Überstundenregelungen solltest du darauf achten, dass diese vom Arbeitgeber vergütet werden oder du dafür einen Freizeitausgleich bekommst. Vorsicht ist geboten, wenn eine bestimmte Anzahl an Überstunden bereits mit dem Festgehalt entlohnt werden. Besonderes Augenmerk ist auch bei der Probezeit wichtig.
Formulierungen wie „zum Zwecke der Erprobung befristet“ oder „endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf“ deuten auf eine befristete Anstellung hin. Die Klauseln zur Geheimhaltung sollten nicht zu umfassend sein. Mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot verpflichtest du dich, für einen gewissen Zeitraum nach Vertragsende nicht zur Konkurrenz zu gehen oder selbst ein Konkurrenzunternehmen zu gründen. Vorausgesetzt der Job gefällt dir, kann eine solche Klausel dich davon abhalten, weiter in dem Bereich zu arbeiten. Übrigens: Klauseln, die festlegen, dass du mit Kollegen nicht über dein Gehalt sprechen darfst, sind unwirksam!
Viele geometrische Formen deuten mögliche Stolperfallen im Arbeitsvertrag an.

Zu guter Letzt

Ist alles so wie es sein sollte? Eine junge Frau prüft alle Details ihres Arbeitsvertrags.
Überprüfe genau, ob alle Angaben korrekt sind, es zum Beispiel keinen Fehler in deiner Adresse oder den Urlaubstagen gibt. Alles, was im Vertrag steht, sollte dem entsprechen, was du mit dem Arbeitgeber mündlich beim Bewerbungsgespräch ausgemacht hast.
Falls nicht, empfiehlt es sich, das anzusprechen. Unterschreibe den Vertrag nicht vor Ort, sondern nimm ihn mit nach Hause und lies ihn in Ruhe durch. Lass jemand anderen darüber schauen, falls du unsicher bist, ob du etwas übersehen hast. Wenn du den Vertrag abgibst, solltest du eine Kopie erhalten, sodass sowohl du als auch
dein Arbeitgeber deinen Vertrag immer vorliegen haben. Dann biste sicher!

Lass uns einfach mal reden!

Jeder Mensch ist anders und nicht alles kann man sich anlesen – insbesondere, wenn es um die eigene Absicherung geht. Wenn du möchtest, können wir einfach mal auf deine Lebenssituation gucken und schauen, was bei dir gerade wichtig ist. Lass uns deine Fragen gern persönlich klären. Dann: biste sicher!

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