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Stopp: Vorm Losrollen prüfen!
06.07.2020
Es liegt nicht nur am Sommer, dass jetzt viele Menschen mit dem Zweirad unterwegs sind. Im Homeoffice wurde über Wochen zu viel zu Hause gesessen und gegessen. Deshalb entscheiden sich bei der jetzt wieder möglichen Rückkehr ins Büro auch Leute, die nicht unbedingt wie Athleten aussehen, für die aktive Fortbewegung auf dem Arbeitsweg. Zudem braucht man da anders als in den „Öffentlichen“ keinen Mund-Nasen-Schutz. Die Entscheidung fürs Zweirad ist gerade in Magdeburg unbedingt auch wegen der unzähligen Baustellen zu empfehlen.
Wenn ich mich früh mit meinem Rad Richtung Innenstadt zur ÖSA aufmache, entdecke ich in der mitunter nahtlosen Kette der Biker auch immer wieder Leute auf Elektro-Tretrollern. Ehrlich gesagt, ich werde von manchen von ihnen überholt. Tatsächlich, die neuen Flitzer sind ein Jahr nach ihrer Zulassung für den Straßenverkehr auch bei uns angekommen!
Aber auch die Polizei hat die E-Scooter im Blick. Denn so einfach ein Modell kaufen und losfahren, das kann schiefgehen. Wer sich einen Elektroroller zulegt, sollte ein paar Forderungen des Gesetzgebers beachten, damit er nicht an der nächsten Straßenecke freundlich aber bestimmt von einem Ordnungshüter gestoppt wird. Das ist nämlich vor einiger Zeit einem Magdeburger passiert. Er hatte gleich mehrere Regeln missachtet: Er fuhr auf dem Gehweg und ohne Versicherungskennzeichen für seinen E-Roller, dem außerdem auch die vorgeschriebene Beleuchtung fehlte. Dafür gab es dann eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Versicherungspflicht für sein Fahrzeug und einen Bußgeldbescheid.
Deshalb hier nochmal zur Erinnerung die Vorschriften laut der – was für ein sperriges Wort: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Erstens muss der Elektroroller überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen sein, was nicht bei allen Modellen, vor allem bei älteren, der Fall ist. Der Hersteller muss also die vorgeschriebene Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitliefern, die man für eventuelle Polizeikontrollen am besten immer bei sich haben sollte. Beim Kauf lässt sich am Typenschild erkennen, ob der E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Ist es nicht vorhanden, sollte man vom Kauf absehen.
Voraussetzung für die Betriebserlaubnis sind eine Haltestange, zwei voneinander unabhängige mechanisch wirkende Bremsen, Beleuchtung und eine helltönende Klingel oder Glocke. Roller, die schneller als 20 km/h fahren können, sind in Deutschland nicht erlaubt.
Zweitens muss der Besitzer eines Elektrorollers für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abschließen, um im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen und abgesichert zu sein, wenn er einen Unfall verschuldet. Solche Versicherungsschilder kennt man vom Moped oder Mofa. Für den Scooter sehen sie etwas anders aus, die Folie-Plakette wird auf das Fahrzeug aufgeklebt und muss für jedes neue Versicherungsjahr erneuert werden. Die Plakette gibt es natürlich nur für zugelassene Modelle.
Drittens dürfen die Flitzer nicht auf dem Fußweg fahren. Experten haben ausgerechnet: Wenn ein Elektroroller mit einer Geschwindigkeit von nur 12 km/h mit einem stehenden Fußgänger zusammenstößt, ist das etwa so, als wenn auf den Menschen sechs Zementsäcke prallen.
Auch ein „Beifahrer“ auf dem Brett ist nicht erlaubt.
Helmpflicht besteht zwar nicht, aber ich würde ihn auf jeden Fall empfehlen. Denn so ein Roller schafft mit bis zu 20 km/h ein ganz schönes Tempo. Weil er zudem völlig lautlos fährt, kann er für ahnungslose Fußgänger gefährlich werden, die zum Beispiel an der Ampel zu dicht am Radweg stehen. Oder auch wenn er plötzlich und ohne Klingeln an einem gemächlicher fahrenden Biker vorbeizieht. Als mir das kürzlich auf meinem Rad passiert ist, bin ich zum Glück mit dem Schrecken davongekommen.
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Titelbild: © terovesalainen - stock.adobe.com
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