04.02.2020
Ab März brauchen Sie es schwarz auf weiß: Wer Moped, Mofa oder E-Scooter fährt, muss als „Schwarzfahrer“ in den Frühling starten: mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen. Das Schild ersetzt das bisherige grüne und gilt wieder für ein Jahr. „Ohne ,Schwarzes‘ kann es teuer werden“, weiß KfZ-Versicherungsexperte Hans-Jörg Kurth von der ÖSA. „Wer noch nach dem 29. Februar ohne gültiges Kennzeichen und damit ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz unterwegs ist und dann einen Unfall verursacht, muss den Schaden des Unfallgegners aus der eigenen Tasche zahlen. Und zwar in unbegrenzter Höhe. Das kann ruinös werden, vor allem wenn bei dem Unfall auch ein Mensch zu Schaden kommt.“ Zudem droht Mopedfahrern und Co. ohne das Versicherungskennzeichen am Fahrzeug eine Geldstrafe.
Die Kennzeichenpflicht gilt für alle Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum bis 50 Kubikzentimeter oder bis zu 4 kW Motorleistung sowie für stärker motorisierte E-Bikes mit Geschwindigkeit ab 26 km/h, für E-Scooter sowie leichte Quads und motorisierte Krankenfahrstühle.
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