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    Wunderkerze statt Rakete?

27.12.2019
Wer es zu Silvester gern krachen lässt, sieht schweren Zeiten entgegen. (!) Eine bekannte Baumarktkette will ab 2020 keine Feuerwerkskörper mehr verkaufen und auch in einigen Supermärkten kommen sie schon dieses Jahr nicht mehr in die Regale. Außerdem haben mehrere deutsche Städte erstmals ein Böller-Verbot verhängt.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte in diesem Sommer für 98 Städte ein Stopp der Feuerwerk-Böllerei beantragt. Diese Städte erreichen bereits ein Jahresmittel von mehr als 20 Mikrogramm Feinstaubpartikeln je Kubikmeter. Am Neujahrstag steigt die Belastung dann in innerstädtischen Bereichen auf eine für die Gesundheit bedenkliche Höhe. Außerdem würden in der Stadt lebende Tiere unnötig in Panik versetzt und Müllberge produziert, appelliert die Deutsche Umwelthilfe.
Auf der Liste der Organisation stehen in Sachsen-Anhalt die Städte Magdeburg, Halle, Halberstadt und Wittenberg. In Quedlinburg und Wernigerode ist wegen der Brandgefahr das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von kulturhistorisch wertvollen Fachwerkhäusern und damit in großen Teilen der Innenstadt ohnehin seit Jahren untersagt oder zumindest eingeschränkt. Das gilt auch in Tangermündes Innenstadt und auf dem Havelberger Domberg.

Geht’s auch ohne?

Magdeburg und Halle haben vorerst keine Böllerverbote verhängt. Das Thema ist jedoch sicherlich keine Eintagsfliege und wird immer wieder auf die Tagesordnung rücken. Denn in zunehmendem Maße muss sich alles und jeder der Frage nach Klimaschutz und Nachhaltigkeit stellen. Andererseits gehört ein Feuerwerk zu Silvester für die meisten Menschen einfach und unverzichtbar dazu. Auch wer selbst keine Raketen anzündet, freut sich über die bunten Fontänen und Leuchtspuren der Raketen. Kaum jemand möchte als Alternative nur noch Wunderkerzen anzünden.

Wer zahlt bei Böller-Schäden?

Leichtfertiger Umgang mit Raketen und Böllern führt jedes Jahr zu zahlreichen Unfällen. Besonders gefährlich, nämlich hochexplosiv, sind illegale Feuerwerkskörper vornehmlich aus Osteuropa. Verletzte Augen, Finger oder Hände und Knalltrauma beschäftigen in der Neujahrsnacht die Ärzte und Schwestern in den Notfallambulanzen. Verirrte Raketen können auch Brände verursachen. Nach einer Statistik des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GDV) geraten in der Neujahrsnacht im Durchschnitt 524 Autos durch Böller in Brand. An allen anderen 363 Tagen im Jahr gibt es lediglich 40 PKW-Brände. Mit einer Kasko-Versicherung erhalten Autobesitzer wenigstens die Kosten für den Schaden erstattet. Wenn Raketen versehentlich auf Balkon oder Terrasse landen und dort das Sommermöbel entzünden, zahlt die Hausratversicherung. Und für Schäden am Haus durch explodierende Feuerwerkskörper – auch für Rußschäden und Löschwasser – kommt die Gebäudeversicherung auf.
Wenn Sie bei Freunden feiern und dort als Partygast mit einem Knallfrosch einen Schaden in der Wohnung anrichten, gibt es zwar vielleicht Ärger, aber vor Schadenersatz schützt Sie eine Privathaftpflichtversicherung.

5 Tipps für den Umgang mit Raketen und Co.

 
  • Fenster, Türen und Garagen geschlossen halten, damit keine Raketen oder Böller hineinfliegen.
 
    • Nur draußen böllern. Das Zünden von Feuerwerkskörpern in Wohnräumen oder auf Balkonen ist eine häufige Brandursache.
 
    • Böller niemals in der Hand zünden und nicht unkontrolliert fortwerfen. Raketen aus standsicheren Flaschen oder Rohren "schießen" und dabei auf die Windrichtung achten.
 
    • Blindgänger nicht aufheben und nochmals anzünden, es könnten "Spätzünder" sein.
 
    • Auf genügend Sicherheitsabstand achten, wenn Sie nur zuschauen wollen.
 

Bildnachweis:

Titelbild: © jozsitoeroe – stock.adobe.com
Autor Ute Semkat

Autorin

Ute Semkat
Unternehmenskommunikation bis März 2021

Liebe Leser*innen, als diplomierte Journalistin habe ich meine Texte viele Jahre für gedrucktes Papier geschrieben. Mit dem ÖSA-Blog konnte ich eine neue, größere Zielgruppe mit Interesse an gut erzählten wahren Fakten erreichen.

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