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  • Bild geklautes Fahrrad

    Macht eine Fahr­rad­dieb­stahl­klau­sel Sinn?

15.10.2019
Der Herbst ist in Sachsen-Anhalt angekommen. Noch ist das Wetter angenehm, die Temperaturen nicht allzu eisig und die Straßen nicht glatt. Perfekt also zum Fahrradfahren. Ob zur Arbeit oder in der Freizeit – Fahrrad fahren macht Spaß, hält fit und reduziert sogar Stress.
Ab und an muss man jedoch vom Fahrrad absteigen und es für einige Zeit stehen lassen – spätestens, wen man seinen Zielort erreicht hat. Dabei ist es für viele fast schon Gewohnheit geworden, sein Fahrrad doppelt und dreifach zu verschließen und zu hoffen, dass es nach der Rückkehr immernoch da steht.


Fahrraddiebstahl ist vor allem in Großstädten beliebt

Besonders in Großstädten ist die Gefahr eines Fahrraddiebstahls höher. Vor allem die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen weisen eine hohe Fahrraddiebstahlquote auf, wie aus der Kriminalstatistik 2018 zu lesen ist. Sachsen-Anhalt befindet sich kurz dahinter, mit 553 bekannten Fahrraddiebstählen pro 100.000 Einwohner.
 
Um sich effektiv gegen einen Fahrraddiebstahl abzusichern, können Sie Ihr Fahrrad in Ihrer Hausratversicherung mitversichern lassen. In den meisten Fällen ist es automatisch mitversichert, sobald es in Ihren eigenen vier Wänden – sei es Haus oder Wohnung – beziehungsweise auf Ihrem versicherten Grundstück verschlossen ist, das heißt mit einem Fahrradschloss. Kommt es zu einem Einbruch und das Fahrrad wird gestohlen, ersetzt Ihre Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert.
Und außerhalb der eigenen vier Wände? Da kann eine Fahrraddiebstahl-Klausel von Vorteil sein.


Was ist eine Fahrraddiebstahl-Klausel?

 
Die sogenannte Fahrraddiebstahl-Klausel ist eine Zusatzklausel, die in Ihre bestehende Hausratpolice integriert werden kann. Sie gewährleistet, dass der Schutz Ihres Fahrrads auch außerhalb Ihres versicherten Grundstücks besteht, also in den Fällen, in denen Sie Ihr Fahrrad außerhalb Ihres Eigenheims bewegen oder abstellen. Wird das Fahrrad dann gestohlen, greift diese spezielle Klausel und Ihnen wird der Wiederbeschaffungswert erstattet.
Damit die Fahrraddiebstahl-Klausel in Kraft treten kann, ist es besonders wichtig, dass Sie Ihr Fahrrad nach dem Weg zur Arbeit oder zum Sport fest verschließen – und am besten an einen festen Gegenstand anbringen, wie zum Beispiel an eine Laterne. Welche Schlösser am sichersten sind, können Sie hier einlesen.
Auch in die Hausrat-Familienversicherung kann die Fahrraddiebstahl-Klausel integriert werden, sodass die Räder der ganz Kleinen ebenfalls abgesichert sind.


Unser Tipp: Lassen Sie eine Fahrraddiebstahl-Klausel in Ihre Hausratpolice einschließen!

Laut einer Statistik des GDV besitzen nur rund 46 Prozent aller Hausratversicherten Deutschlands eine zusätzliche Fahrraddiebstahl-Klausel in Ihrer Hausratpolice. Daher unser Tipp: Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit Ihrer ÖSA-Agentur und lassen Sie diesen Zusatz in Ihre Hausratversicherung integrieren – damit Sie auch morgen guten Gewissens Fahrrad fahren können.
Sie haben noch keinen persönlichen Berater? Dann klicken Sie hier.
Bildnachweis:
Titelbild: © Roman Sigaev – stock.adobe.com
Statistik: GDV
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
Online Marketing

Hi! Ich bin Janina, studierte Journalistin und verantwortlich für viele Themen rund um die Online-Kommunikation der ÖSA. Sei es die Planung und Umsetzung von Kampagnen für Social Media, das Management des Blogs oder die Betreuung unseres Podcasts alleswasmuss: Wo Content ist, bin auch ich!

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