ÖSA Kfz-Versicherung

Du liebst dein Auto? Wir versichern es!

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • Vor-Ort-Service in Sachsen-Anhalt
  • Schnelle Hilfe und qualifizierte Beratung im Schadenfall
  • Kostenfreie 24-Stunden-Schaden-Hotline
  • Umfangreiche Services

Die Kfz-Versicherung der ÖSA

Ein Unfall kann schnell teuer werden. Um im Schadenfall gut gerüstet zu sein, gibt es bei den ÖSA Versicherungen, Tarife und Leistungen, die auf Sie zugeschnitten sind. Ob Vollkaskoversicherung oder Teilkasko, ob Basis oder Premium – sichern Sie Ihr Fahrzeug ab und profitieren Sie von individuellen Serviceangeboten für Ihre Kfz-Versicherung.

Den passenden Tarif finden

Ihr Bedarf – Ihr Tarif: Sichern Sie Schäden am eigenen Fahr­zeug mit einer Kas­ko­ver­si­che­rung ab und pro­fi­tie­ren Sie bei der ÖSA von in­di­vi­duellen Tarif-Leistungen, zum Bei­spiel dem 24h- Auto­schutz­brief und dem Co­pi­lo­ten für mehr Si­cher­heit im Auto.

Basis

  • für den kleinen Geldbeutel
  • mit eingeschränkter Leistung

Komfort

  • unser leistungsstarkes Produkt
  • zum fairen Preis

Premium / E-Premium

  • attraktiver Leistungsbaustin
  • für neuere Autos und E-Fahrzeuge

Leistungen im Vergleich

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

Basis

Komfort

Premium

Haft­pflicht
Wir weisen unbe­rech­tigte Scha­den­ersatz­ansprüche für Sie ab und be­glei­chen berech­tigte An­sprüche von Unfall­gegnern.
Mallorca-Police
Wir über­neh­men Schä­den, die Sie, Ihr Ehe-/Le­bens­partner als Fah­rer eines vo­rübergehend an­ge­mieteten, versicherungs­pflichtigen Pkws, Kraft­rads oder Cam­ping­fahr­zeugs auf ei­ner Rei­se im Aus­land ver­ur­sachen.
Auto­schutz­brief
Ein Aus­zug unserer Lei­stung­en: Pannen­hilfe vor Ort, Ab­schlepp- und Ber­gungs­kosten, Miet­wagen- und Über­nachtungs­kosten, Ersatz­teil­versand ins Aus­land, Pick­Up-Service, Medi­zinisch not­wend­iger Rück­trans­port, Kinder­rückholung, Ersatz von Reise­doku­menten, Reise­ab­bruch­kosten, Reise­rück­ruf­service
auf Wunsch
auf Wunsch
Ra­batt­schutz
Ein be­las­ten­der Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung. Ihre aktu­elle SF-Klasse bleibt erhalten. Voraussetzung für den Abs­chluss „Rabatt­schutz“ ist, dass sich der Ver­trag in der Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kas­ko­ver­si­che­rung min­dest­ens in der SF-Klasse 5 be­findet und zum Zeit­punkt des Ab­schlusses im lau­fen­den Ka­lender­jahr kein Scha­den in der Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kasko­ver­si­che­rung ein­getreten ist. Die Min­dest­laufzeit beträgt 12 Mo­na­te.
auf Wunsch
auf Wunsch
Co­Pilot 2.0
Die Not­ruf­au­to­matik Co­pilot, ist op­tional zum Ver­sich­er­ungs­schutz hinzu buch­bar.
auf Wunsch
auf Wunsch
Auszüge Teilkasko
-
-
-
Dieb­stahl, Raub, Unter­schla­gung
Ver­sich­ert ist die Ent­wen­dung ins­be­son­dere durch Dieb­stahl und Raub.
Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung
Ver­sich­ert ist die un­mit­tel­bare Ein­wir­kung auf das Fahr­zeug, bei­spiels­weise wenn der Sturm einen Ast auf das Auto schleu­dert.
Zusam­menstoß mit Tieren aller Art
Ver­sich­ert ist der Zusam­men­stoß des in Fahrt be­find­lichen Fahr­zeugs mit Tieren aller Art.
ausschl. Haarwild nach BJagdG
Glas­bruch und Glas­repa­ratur
Ver­sich­ert sind Bruch­schä­den an der Ver­glas­ung des Fahr­zeugs. Ist eine Glas­re­pa­ratur möglich, über­neh­men wir die Kosten.
Tier­biss
Wir er­setz­en Schä­den an Ka­beln, Lei­tung­en (in Ver­bin­dung da­mit auch Dämm­stof­fe und Man­schetten im Mo­tor­raum) und Folge­schä­den daraus bis
10.000 EUR
20.000 EUR
Aus­tausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­ver­lust
Wir über­neh­men die Kos­ten für den Aus­tausch der Schlös­ser nach einem Ein­bruch oder Raub.
Zulassungs-, Ent­sorgungs- und Über­führungs­kosten
Über­nah­me von Über­füh­rungs- und Zu­las­sungs­kosten eines Er­satz­fahr­zeugs bei Neu­preis­ent­schä­di­gung, wenn dieses wie­der bei der ÖSA ver­sich­ert wird. Über­nah­me der Fahr­zeug-Ent­sor­gungs­kosten, wenn im Total­scha­den­fall eine Neu­preis­ent­schä­di­gung er­folgt.
Neu­preis­ent­schä­digung bis
Bei Total­scha­den oder Dieb­stahl inner­halb der ge­nan­nten Fris­ten (nach Erst­zu­las­sung) er­setz­en wir den Neu­preis.
3 Monate
18 Monate
36 Monate
Kauf­wert­ent­schä­digung bei Gebraucht­fahr­zeu­gen
Bei Zer­stö­rung, Total­scha­den oder Ver­lust ei­nes Fahr­zeugs in­ner­halb von 18 Mo­na­ten (nach Zu­las­sung auf den Ver­sich­er­ungs­neh­mer) er­setz­en wir den Kauf­wert des Ge­braucht-Fahr­zeugs.
12 Monate
18 Monate
Mit­ver­sicher­ung von Fahr­zeug- und Zu­be­hör­teilen bis
Mo­bile Navi­gations­gerä­te sind zum Zeit­wert mit­ver­sichert (kei­ne Kombi­gerä­te).
5.000 EUR
5.000 EUR
10.000 EUR
Auszüge Vollkasko (inkl. alle Leistungen der Teilkasko)
-
-
-
Van­da­lis­mus: mut- und böswillige Handlungen
Schä­den durch frem­de Per­son­en.
selbst verschuldete Unfälle
Unfälle sind Schäden an Ihrem Fahrzeug, die zum Beispiel durch Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen entstehen
Fahrer­flucht des Unfall­gegners
Be­geht der Unfall­verur­sacher Fahrer­flucht und ist nicht zu ermit­teln, er­setz­en wir den Scha­den.
Ra­batt­schutz Voll­kasko
Ein Voll­kas­ko­scha­den pro Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stufung des Scha­den­frei­heits­rabattes.
auf Wunsch
auf Wunsch
-
Bausteine

Wer seinen Schutz erweitern möchte, wählt bei der ÖSA aus einem breiten Zusatz­angebot.

Autoschutzbrief

Ob Panne, Unfall oder Diebstahl – die ÖSA Autoschutzbrief hilft Ihnen in ganz Europa weiter. 

  • Kosten für Pannenhilfe
  • Kosten für Krankenrücktransport
  • Rund um die Uhr - auch an Sonn- und Feiertagen
Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung kommt auch für fremdverschuldete Eigenschäden auf, zum Beispiel:

  • bei Entwendung, insbesondere Diebstahl und Raub
  • bei Glasbruch und Glasreparatur
  • bei Lawinen (auch Dachlawinen, Erdrutsch und Erdfall)
  • bei Brand, Explosion, Überschwemmung, Blitzschlag, Sturm und Hagel
  • bei Zusammenstoß mit Tieren
Vollkasko

Der bestmögliche Schutz für Ihr Auto. In der Vollkasko sind auch immer die Leistungen der Teilkasko beinhaltet.
Unsere Vollkaskoversicherung greift zum Beispiel bei:

  • selbstverschuldeten Unfallschäden
  • mut- und böswilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs (Vandalismus)
  • Unfällen, bei denen der Verursacher Fahrerflucht begeht
Werkstattservice

Durch den Werkstattservice vergünstigt sich Ihr Beitrag – und so funktioniert’s:

  • Sie kontaktieren uns im Schadenfall.
  • Wir benennen Ihnen eine Partnerwerkstatt, in der Sie Ihr Auto reparieren lassen.
  • Sie profitieren von einer hochwertigen Reparatur, einem Hol- und Bringservice und einem Ersatzwagen im Schadenfall
  • Sie erhalten sechs Jahre Garantie (anstatt zwei Jahre) auf geleistete Reparaturen
  • NEU: ab sofort auch für Elektro-/Hybrid-Pkw
Fahrerschutz

Die Fahrerschutz ersetzt Personenschäden, die dem berechtigten Fahrer durch einen selbstverschuldeten Unfall mit dem versicherten Fahrzeug entstehen. 

  • Versicherung für den Fahrer
  • Abischerung finanziellen Ausfall / Verlust z.B. Verdienstausfall, Renteneinbußen etc.
Copilot 2.0

Das entscheidende MEHR an Sicherheit durch automatischen Notruf nach Unfall

  • Einfacher Einbau nach Anleitung in wenigen Minuten selbst vorgenommen
  • Exakte Daten zum Unfallort und -hergang nur für den Versicherungsnehmer

Services

Wir sind mit unseren umfangreichen Services für Sie da.

Auto und Mobilität

Servicekarte

Die ÖSA bietet ab sofort als neuen Service eine digitale Kfz-Versicherungskarte an. Die neue digitale Servicekarte hält auf Ihrem Smartphone (iOS und Android) wichtige Kontaktdaten direkt parat
Auto und Mobilität

THG-Quote für E-Fahrzeuge

Profitieren Sie jetzt von der THG-Prämie. Als ÖSA Kunde profitieren Sie von einer schnellen Abwicklung und einer attraktiven Prämie.
Auto und Mobilität

Werkstattservice

Sie melden Ihren Schaden einfach bei unserer Hotline und fordern das ÖSA Schaden-Service-Paket an.
Auto und Mobilität

Unsere Glaspartner

Unsere Glaspartner sind auch in Ihrer Nähe. Wählen Sie hier Ihre Glaswerkstatt aus und vereinbaren einen Termin oder rufen Sie uns an und wir übernehmen die Koordination.
Auto und Mobilität

Fahrzeugbewertung

Sie verkaufen Ihr Auto? Ermitteln Sie hier den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihren Alten. Für ÖSA-Kunden ist dieser Service kostenfrei.
Wertvoller SchutzAnhängerversicherung

Ob Pferdeanhänger, Wohnwagen oder Fahrzeugtransporter: Ihr Zugfahrzeug ist bei Schäden mitversichert.

Auto und Mobilität

Unsere Services

Sie wollen einen Schaden melden, uns kontaktieren oder suchen eine ÖSA Vertretung in Ihnere Nähe? Hier finden Sie alle Services auf einen Blick.

Beispiele

Schnell ist es passiert: kurz abgelenkt, ein Tier steht plötzlich auf der Fahrbahn oder das Auto springt nicht an. Bei der ÖSA wird Ihnen schnell und kompetent geholfen.

  • Kommt es zu einem Schadensfall, sichern Sie zuerst sich selbst und andere am Unfall beteiligte Personen.
  • Rufen Sie anschließend die Polizei und dokumentieren Sie mit Fotos den Unfallort sowie Schäden am Fahrzeug.
  • Informieren Sie danach die ÖSA und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
SteinschlagTeilkasko

Hans Steiner ist auf dem Weg in den Harz. Vor ihm windet sich ein Laster die enge Straße hoch. Plötzlich löst sich ein winziges graues Etwas unter dem Reifen des Lkw‘s und schlägt nur Millisekunden später in seiner Frontscheibe ein. Klarer Fall: Er hat einen Steinschlag, der sich innerhalb seines Sichtfeldes befindet. Daher kann der Schaden nicht repariert werden, sondern die komplette Windschutzscheibe muss getauscht werden. Wie gut, dass Hans Steiner eine Teilkaskoversicherung bei der ÖSA hat. Sie kommt auch für fremdverschuldete Eigenschäden auf.

Tipp: Eine Übersicht von guten Glaspartnern halten wir für Sie bereit.

Unfall mit einem TierTeilkasko mit Werkstattservice

Miriam Schneider ist nachts auf einer schlecht beleuchteten Straße unterwegs. Plötzlich kreuzt ein Hirsch die Fahrbahn. Es kommt zu einem Wildunfall. Das Fahrzeug von Miriam Schneider wird erheblich beschädigt. Muss sie die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen? Nein, denn Miriam Schneider ist richtig versichert. Die Teilkaskoversicherung der ÖSA übernimmt sämtliche Reparaturkosten und bietet Frau Schneider die Reparatur in einer Partnerwerkstattg) an. Das heißt: Das beschädigte Fahrzeug wird abgeholt, ein Ersatzwagen wird bereitgestellt und ihr eigenes Auto erhält sie nach der Reparatur gereinigt zurück.

Tipp: Im Komfort- und Premiumtarif der ÖSA sind Unfälle mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) versichert.

MarderbissTeilkasko

Franz Herrmann steigt in sein Auto und fährt wie jeden Morgen damit zur Arbeit. Während der Fahrt kommt es zu Zündaussetzern. Beim Öffnen der Motorhaube erblickt er ein durchgebissenes Zündkabel. In der Werkstatt seines Vertrauens erfährt er, dass ein Marder diesen zerstört hat. Durchgebissene Zündkabel können zu Zündaussetzern führen und somit die Fahreigenschaften beeinträchtigen. Wie gut, dass Franz Herrmann eine Teilkaskoversicherung der ÖSA hat. Sie ersetzt Schäden an Kabeln, Leitungen und Folgeschäden daraus.

AutopanneHaftpflicht mit Autoschutzbrief

Erna Müller startet in ihren langersehnten Urlaub. Plötzlich bleibt das Auto stehen und nichts geht mehr. Ein kleines, aufleuchtendes Lämpchen erscheint. Wie gut, dass Erna Müller den Autoschutzbrief der ÖSA hat. Dieser hilft in ganz Europa weiter. Zum Beispiel werden die Kosten für die Pannenhilfe oder den Krankenrücktransport übernommen.

Eigenschaden nach UnfallVollkasko mit Rabattschutz

Marie Hinrichs möchte wenden und übersieht einen Poller. Die Forderseite ihres Fahrzeugs ist stark verbeult. In diesem Fall springt die Vollkasko der ÖSA ein. Da das der erste selbst verschuldete Unfall in diesem Jahr von Marie Hinrichs war, führt dieser Vollkaskoschaden zu keiner Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Rabattschutz.

Häufige Fragen zur Autoversicherung

Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und woher bekomme ich diese?
Die elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung ist ein Nach­weis über das Be­steh­en einer Kfz-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung, der für die Zu­lassung eines Fahr­zeugs be­nö­tigt wird. Sie er­hal­ten diese in Ihrer ÖSA-​Agentur bzw. Spar­kasse vor Ort.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen? Woher erfahre ich meine Schadenfreiheitsklasse?
Hatten Sie bereits einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesell­schaft, dann über­nehmen wir den Schadenverlauf des bis­herigen Vertrags. Die Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung, bzw. können diesen bei Ihrer Vorversicherung erfragen. Sie haben noch keine Schadensfreiheitsklasse? Bei uns erhalten Sie oftmals eine Sondereinstufung für Ihren Vertrag.
Was verstehe ich unter Rabattschutz?
Pro Kalenderjahr führt ein Vollkaskoschaden nicht zur Rückstufung des Scha­den­frei­heits­ra­battes.
Gilt der Versicherungsschutz im Ausland?
In der Kfz-​Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz innerhalb Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. In der Kfz-​Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz innerhalb Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.
Ich habe ein älteres Auto. Kann ich "Mein Copilot 2.0" in dieses einbauen?
Der Copilot funktioniert in Alt- und Neufahrzeugen, die bei der ÖSA versichert sind. Neben der Notruffunktion ermöglicht der Copilot auch eine Diebstahlortung gestohlener Fahrzeuge. In fünf Minuten ist der Copilot eingebaut.
Gibt es eine spezielle Versicherung für mein E-Auto/ Hybrid-Pkw?
Ja, die E-VollkaskoPremium erweitert die Vollkaskoversicherung um spezielle Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge, z.B.: •Ersatz von Schäden an Wandladestationen und mobilen Ladestationen bis 3.000 € •All-Risk-Deckung für den Akku
Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Richtlinie in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung?
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Aufgrund des Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften“ ist eine Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in Bezug auf Motorsportaktivitäten erforderlich geworden. 1. Aufgrund welcher Rechtsvorschriften war eine Änderung der AKB erforderlich? Die Änderung in A.1.5.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 4 Nr. 4 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). Die Änderung in D.1.2.2 der AKB entspricht der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 2a Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). 2. Wo finde ich meinen AKB-Stand? Den Stand Ihrer AKB finden Sie im Versicherungsschein oder in den AKB selbst. 3. Warum ist die Gegenüberstellung für mich wichtig, obwohl ich mit meinem Fahrzeug an keiner Motorsportaktivität teilnehme? Alle Versicherer sind verpflichtet, ihre Bestandskunden, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bis zum 31.12.2024 über die erfolgte Gesetzesänderung zu informieren. 4. Wo erhalte ich eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG), wenn ich an einer derartigen Veranstaltung teilnehme? Diese Versicherung kann regelmäßig bei dem Veranstalter selbst oder bei einem Dritten abgeschlossen werden, der eine solche spezielle Versicherung anbietet. Bei uns ist dies zurzeit nicht möglich. 5. Muss ich selbst noch etwas tun? Nein, die neuen AKB-Regelungen gelten automatisch für alle Verträge ab dem 01.01.2025. Die Änderungen der Versicherungsbedingungen finden Sie in einer Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen. Sie sind farblich kenntlich gemacht. Wie muss ich die Gegenüberstellung lesen? In der linken Spalte befindet sich der Text mit dem AKB-Stand, der Ihrem Vertrag derzeit zugrunde liegt (in chronologischer Reihenfolge). In der rechten Spalte befindet sich der ab 01.01.2025 gültige Text.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aus Sachsen-Anhalt | ÖSA
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Registergericht Stendal: HRA 22247.

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